grundsätzlich ist auf grundlage von sozialleistungen keine schaffung von wohneigentum möglich,
in deutschland haben wir bei käuflichen dingen nach dem BGB das abstraktionsprinzip, sachenrecht und verpflichtung aus dem kaufvertrag sind also getrennt, es spielt keine rolle ob das erbettelte geld an den derzeitigen eigentümer (verkäufer) direkt geht oder an dich (käufer), wenn du das haus hast und auflassung und eintragung im grundbuch von statten gegangen ist, bist du der eigentümer, und wenn das während deiner hilfsbedürftigkeit oder im nahen zusammenhang geschehen ist, wirst du ernste schwierigkeiten bekommen, das der leistungsbehörde zu erklären und gleichzeitig deine bedürftigkeit verlieren... entweder das geld ist einkommen oder das haus ist verwertbarer besitz... egal wie rum du es drehst, es wird deinen bedarf decken
wenn du also dein sogenanntes schnäppchen kaufen möchtest suche dir angemessen dazu arbeit, denn selbst geschenkte häuser kosten noch geld: müll, steuer, versicherung, anschlüsse, schornsteinfeger wasser, abwasser, heizung, strom und evtl. anliegerkosten, weiterhin benötigt man rücklage um unverhoffte dinge (und die kommen dauernd) auch reparieren zu können... und glaub mir, das bezahlt keine behörde in dieser dir vorschwebenden konstellation