Beiträge von uiffi

    ja es gibt jede menge hilfe
    am besten du wendest dich an die paritätischen beratungsstellen wie profamilia, dort gibt es schon vor der geburt mittel und wege, insbesondere beratung auch für hartz IV


    der anspruch auf eigenen wohnraum besteht erst dann, wenn ihr eine eigene bedarfsgemeinschaft bildet, das ist in der regel erst nach der geburt der fall, bis dahin bleiben deine eltern für dich zuständig, da sie für dich unterhaltspflichtig sind,
    nach der geburt gibt es dann kindergeld und elterngeld...

    Berthold2008 :
    SGB XII ist doch für Sozialhilfe, kann der §36 da überhaupt analog angewendet werden?!?


    Gruß
    F-4-F


    ???


    es geht hier gerade um SGB II
    außerdem frag ich was man noch schreiben soll?
    geh zum amt und stelle den entsprechenden antrag auf hilfe nach SGB II
    wenn du das schon getan hast und die dort etwas benötigen, reich es ein, soweit es dich betrifft, was deine eltern betrifft reichen die unterlagen zu miete und verbrauch ... wenn das amt nochmehr haben will ist das ungesetzlich, es sei denn du erhälst von deinen eltern monatliche geld (oder geldwerte beträge).


    also nur mut und hin zum amt und klarstellung verlangen...!!!

    die 100 € schulgeld sind normal antragslos zu bekommen, sollte man das geld im august nicht bekommen, bleibt der gang zum amt frei
    ich vermute, dass nach anpassung der sozialregelsätze im juli in den entsprechenden bescheiden auf die 100 € eingegangen wird

    nur mal so nebenbei... der §35 VwVfG ist für das SGB nicht einschlägig
    aber wenn auf antrag ein wohnraum abgelehnt wird, der zumutbar wäre, handelt es sich sehr wohl um einen verwaltungsakt gem § 31 SGB X
    die 12 bzw. 15 m² faustregel gibt es zwar... aber nicht für bedürftige nach dem SGB sondern nach AsylbLG...

    unbedingt angeben, dass du derzeit mittellos bist und über keinerlei barvermögen mehr verfügst... wie sollst du also zur arbeit kommen? ... der sachbearbeiter HAT das fahrgeld sofort anzuweisen...

    hallo karin,
    erkundige dich in dem für dich zuständigen landratsamt (oder kreisfreie stadt) zu dem begriff EXISTENZGRÜNDERLEHRGANG
    evtl gibt es auch sowas wie ein innovationszentrum in deiner nähe, hier und in jedem arbeitsamt dürften beratungen stadtfinden...
    es gibt viele die sich bei eintreten von abhängigkeit nach HARTZ IV selbständig machen (wollen), dieser schritt sollte aber genau überlegt sein, denn ein scheitern ist nicht selten mit hohen privaten und finanziellen sorgen behaftet... daher sind diese existenzgründerberatungen auch wirklich wichtig!

    diese tabellen sind mithin nur ein anhaltspunkt zur berechnung, wieviel unterhalz man zahlen kann, der selbstbehalt wird auf grundlage des insolvenzrechts gelegt,
    dadurch das deine tochter aber minderjährig ist, unterliegst du der gesteigerten erwerbsobliegenheit, das heist im extremfall kann deine ex auf unterhalt "unter" deinem selbsbehalt klagen, das gericht würde dann nach würdigung aller deiner umstände eine für deinen einzelfall zulässige freigrenze beziffern, wonach dann gepfändet werden könnte, damit du deinem kind gegenüber unterhaötsfähig bleibst...


    nun das ist solange theorie, solange du wenigstens anhand der düsseldorfer tabelle nach deinem einkommen den unterhalt zahlst, machst du das aber nicht, könnte deine ex kurzerhand zum jugendamt gehen und unterhaltsvorschuß beantragen und die werden sich dann an dich wenden, um den vorschuß wieder einzusammeln... und dann kommt o.g. verfahren zum einsatz... besser also zahle den mindestbetrag nach düsseldorfer tabelle, damit ist allen am besten geholfen

    nun, du bist über 25, erwerbsfähig und sofern du keine einnahmen hast auch bedürftig, solange dein lebensunterhalt nicht von deinen eltern bestritten wird


    genau diese unterhaltsvermutung ist legitim, kann von dir bzw. deinen eltern auf grund deines alters bestritten werden
    hilfreich wäre hier, die nutzung bestimmter teile der wohnung finanziell zu regeln... (miete untermiete)
    vielleicht ist ein umzug in eine eigene wohnung zu überlegen

    nun hier gilt es durch das amt zu prüfen, ob euch nach den bei euch geltenden wohnraumrichtlinien eine größere wohnung zusteht und wenn das bejat wird zu welchem preis
    evtl. könnte hier ein ermessensspielraum vorliegen, da der kostenfaktor zumindest gewichtig erscheint


    ein anspruch dürfte aber nach meiner meinung nicht bestehen

    das wäre ja mal ne maßnahme,
    alles an vermögen einem baby/kleinkind übertragen, somit wäre alles vermögen "gerettet", da ja ein kind nicht wissen kann was es hat...
    das ist natürlich nicht richtig


    hier:
    sonstiges Vermögen
    Weiteres Vermögen über dem Grundfreibetrag in Höhe von € 150 Euro pro vollendetes Lebensjahr muss allerdings verbraucht werden, bevor die Zahlung von ALG II in Betracht kommt.


    Mindestens sind jedoch € 3.100 und maximal € 9.750 pro Person plus € 750 für notwendige Anschaffungen anrechnungsfrei.
    Eine weitere Ausnahme gilt für ALG II Empfänger die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind. Für diese gilt ein erhöhter Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch € 33.800.

    folgender streitfall ist natürlich immer zu bedenken:
    wenn vor der bedürftigkeit der familie das kind über vermögen verfügt, welches bei eintreten der bedürftigkeit über dem "geschützten" vermögen liegt, wird es auf die bedarfsgemeinschaft angerechnet, somit wird aus dem vermögen des kindes der lebensunterhalt der eltern finanziert... das ist unrecht und könnte bei einer klage vor dem sozialgericht auf offene ohren des richters treffen...

    also genau genommen könnten deine eltern dir ein zimmer vermieten und ihr ein zimmer vermieten, somit bildet ihr garnix ihr wohnt nur zufällig an selber adresse, das würde ich aber keinem erzählen denn das ist schon eine sehr spezielle auslegung der tatsächlichen verhältnisse ;-)


    problem: deine eltern müssten die mieteinnahmen angeben, denn sie steigern ihr einkommen und ob das günstig ist... das müsst ihr wissen

    also rein rechtlich sieht das so aus, das das elterngeld so berechnet wird, als wenn du das geld vom arbeitgeber auch bekommen hast, denn du hast vertraglich das recht darauf, du wirst es dir aber offensichtlich einklagen müssen (so schnell wie möglich einen titel schaffen befvor der ganz pleite ist), wenn die elterngeldstelle meint es anders machen zu müssen in widerspruch gehen
    evtl. hast du wegen zu geringem einkommen anspruch auf rechtliche beratung, damit nimmst du dir einen anwalt einerseits für arbeitsrecht (um das gehalt einzuklagen), der dürfte dann auch die belange mit dem elterngeld klären, von der elterngeldstelle auf jeden fall einen bescheid fordern!
    evtl. würde ich mal an deiner stelle bei deiner krankenkasse anrufen, ob der noch beträge abführt, nicht das du garnicht mehr versichert bist!

    grundsätzlich entsteht ein anspruch erst bei geburt des kindes auf mehr wohnraum, wobei sogar am anfang ein wohnraum für 2 erwachsene personen als angemessen gilt, da der nachwuchs ja nicht unbedingt schon eigenen wohnraum bedarf
    nach angemessenen wohnraum kann man sich natürlich trotzdem umschauen, aber die genemigung ist nicht PFLICHT, hier wird der behörde schon noch ermessen eingeräumt
    wenn ihr euch teureren wohnraum leisten könnt trotz hartzIV könnte mal jemand auf den gedanken kommen das ihr zusätzliches einkommen habt, denn normaler weise ist das nicht auf dauer finanziel machbar, am ende wird am kind gespart damit ihr eine größere wohnung finanziert (das ist kein vorwurf sondern veranschaulicht die denkweise eines sachbearbeiters), auf jedenfall braucht ihr das ok der behörde... wie ihr im einzelnen verfahrt, ist am besten mit einem sondierenden gespräch mit dem sachbearbeiter im amt zu erfahren

    ist die freundin eine partnerin oder ein bekannte die bei dir mit einzieht?


    erheben deine eltern keine "mietkosten"? dann bekommst du ja derzeit auch keine Kosten der unterkunft erstattet weil ja tatsächlich keine anfallen oder sehe ich das falsch?

    fraglich ist, ob eltern für einen 2. berufszweig ebenfalls aufkommen müssen...
    das ist immer so eine sache und wenn dem nicht so ist ist eine 2. ausbildung auch (so hart es klingt) privatvergnügen...

    naja die arge ist für nachhaltige sozialhilfe zuständig, somit wird alles erdenklich finanziell mögliche ersteinmal abgecheckt und meist der (finanziell) günstigste weg für die behörde gewählt... klar, für deinen lebensweg ist nicht die arge verantwortlich sondern hilft nur über mittellose zeiträume hinweg


    aber der fall hier bei dir ist kein alltagsfall, wenn auch nicht so selten, und ich kann euch nur raten so bald als möglich das amt aufzusuchen und die weiteren möglichkeiten zu besprechen... es gibt ja auch geld für die kindereinrichtung zum beispiel vom sozialamt, es gibt für alleinerziehende zuschüsse und sonderprogramme in der arbeitsbeschaffung ... nur den weg zum amt musst du selber finden und evtl mit paritätischen beratungsstellen kontakt aufnehmen

    @ mapaso3 also wenn du aus den ausführungen von italia eine vernünftige vertretbare aussage basteln kannst dann zeig mal her... ansonsten geh mich hier nicht so an oder habe ich dir etwas getan???


    wenn jemand keine miete zahlt heist das nicht das in dem wohnraum nicht tatsächlich keine miete fällig wird, vielleicht wird die ja nur von jemandem anderen getragen (eltern onkel tante großeltern ...) ,
    ist das eine eigenständige wohnung oder ist es in der wohnung der eltern? alles fragen die einer antwort bedürfen... und nicht das gebrabbel von dir...

    grundsätzlich ist auf grundlage von sozialleistungen keine schaffung von wohneigentum möglich,


    in deutschland haben wir bei käuflichen dingen nach dem BGB das abstraktionsprinzip, sachenrecht und verpflichtung aus dem kaufvertrag sind also getrennt, es spielt keine rolle ob das erbettelte geld an den derzeitigen eigentümer (verkäufer) direkt geht oder an dich (käufer), wenn du das haus hast und auflassung und eintragung im grundbuch von statten gegangen ist, bist du der eigentümer, und wenn das während deiner hilfsbedürftigkeit oder im nahen zusammenhang geschehen ist, wirst du ernste schwierigkeiten bekommen, das der leistungsbehörde zu erklären und gleichzeitig deine bedürftigkeit verlieren... entweder das geld ist einkommen oder das haus ist verwertbarer besitz... egal wie rum du es drehst, es wird deinen bedarf decken


    wenn du also dein sogenanntes schnäppchen kaufen möchtest suche dir angemessen dazu arbeit, denn selbst geschenkte häuser kosten noch geld: müll, steuer, versicherung, anschlüsse, schornsteinfeger wasser, abwasser, heizung, strom und evtl. anliegerkosten, weiterhin benötigt man rücklage um unverhoffte dinge (und die kommen dauernd) auch reparieren zu können... und glaub mir, das bezahlt keine behörde in dieser dir vorschwebenden konstellation

    na ich glaube hier fehlen ein paar angaben, denn kostenlos wohnt man nur in einem bezahlten eigentum, aber auch das kostet letztlich irgendwo geld...
    also benötigen wir mindestens angaben wer dann die miete zahlt und in welcher konstellation italia mit dem mietzahler steht, außerdem wird natürlich ab einzug der freundin auch das einkommen der freundin mitberechnet, da ihr dann eine bedarfsgemeinschaft bildet.... da könnte sich in den dauernd fließenden staatlichen mitteln plötzlich etwas ändern...