er meint sicher die beratung zum unterhalt... obwohl die beratung die selbe ist wie für einen unter 21 jahren... naja hält sich das jugendamt einfach für nicht zuständig... tztztz
Beiträge von uiffi
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nun die studiengebühren gehören zum bedarf und müssen vom unterhaltspflichtigen getragen werden, sofern der bedarf des studierenden auch statthaft gemacht wird,
das er nur 300 benötigt hat nicht automatisch gezeigt das er schon einen job hat, das kann auch einfach die differenz aus dem bafögbescheid sein, die die behörde den eltern hier teilhaft werden lässt..., kindergeld ist schließlich auch schon abgezogen
640 euro bedarf minus 164 kindergeld betragen 476 euro, er will 300 von seinen eltern, hat also aus irgend einem grunde 176 selbst gedeckt... das könnte ein job sein aber auch ein bafög betrag... ich mache mir schon gedanken, mir missfällt es nur hier partei zu ergreifen sondern ich versuche beide seiten abzuwägen... alles klar?ich habe das mit der moral in klammern gesetzt aus gutem grund:
kinder, in dessen familien alles in ordnung ist haben gegenüber den kindern, wo eltern sich getrennt haben oder wo sich die kinder mit den eltern überworfen haben nachteile, denn die forderung nach mehr geld, auch wenn begründet kann erheblich in die finanziellen möglichkeiten der eltern eingreifen, was zu engpässen führt, die subjektiv vom studierenden kind ausgelöst wurden... !hier zeigt sich oft erst wie fest die familie wirklich zusammenhält!
kinder aus zerrütteten familienverhältnissen reiben sich da die hände und fordern ihren finanziellen anteil ohne zu zucken, zumindest von dem elternteil, der vorher ja schon barunterhaltspflichtig war, meist vom anderen, wo er noch wohnt oder wohnte, nichtalso wie gesagt ich setze die moral in klammern und bin mir im klaren das wir hier verschiedene auffassungen vertreten, die aber ganz bestimmt nicht böse meine
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trotzdem unverständliches gebahren der behörde, da sie sich nun mehr arbeit macht, denn die bedürftigkeit hat sich schließlich nicht in luft aufgelöst, pflichtgemäße erledigung der aufgaben heist auch, zu hinterfragen was passiert, wenn ich jemandem die leistungen (aus wellchen gründen auch immer) verweigere oder verzögere
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zu 1.
die unterhaltsverpflichtungen treffen nur dich, deine zukünftige(n) partnerin(nen) haben damit nichts zu tun, nur eben in soweit, das dein einkommen von deinen unterhaltsverpflichtungen ordentlich beschnitten ist, zur unterhaltsberechnung ist aber nur dein einkommen grundlage -
kein handeln gegen das gesetz, kein handeln ohne gesetz,
das was der sb da (vermutlich unter dem schirm der amtsermittlung) abzieht ist unbegründbar, denn kassenbons zu sammeln steht in keinem gesetz, der sb setzt sich über seine amtsgewalt hinweg und greift versucht in rechte einzugreifen die ihn nichts angehen
vermutlich ein heisssporn, dem mal ordentlich die hufe geschnitzt werden müssen... dienstaufsichtsbeschwerde bei einem persönlichen termin beim geschäftsführer der arge oder beim amtsleiter des amtes (je nach organisation) einlegen, mit zeugen auftreten... -
auch wenn die leistung erstausstattung genannt wird, kann sie durchaus auch wärend eines leistungsbezugs mehrmals geleistet werden, natürlich würde ich als behörde auf entsprechende soziale möbeldienste zurückgreifen
aber hier geht es ja schon darum, das der antrag fehlerhaft in der FORM sein soll... und das ist schon eine ungünstige handlung der behörde...
jedem mitarbeiter in den leistungsbehörden sollte alle 15 minuten gesagt werden: WIR ALLE SIND MENSCHEN -
du bekommst leistungen zu HLU und KdU als darlehen????
nun, der umzug ist kein argument, aber ich denke das ist klar
und es gibt meines wissens kein gesetzliches verbot, maßnahmen nicht nachfolgend anzuschließen,
solange du also leistungen empfängst hast du dich den geltenden vorschriften auch unterzuordnenmit der krankenversicherung ist etwas komisch, warst du vorher privat versichert ?
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ihr müsst das eigentlich nur klarstellen, das auf grund der kündigungsfrist der wirkliche umzug erst zu dem zeitpunkt vollzogen wurde, an dem die kündigungsfrist der wohnung deines freundes ablief
dein freund war vertraglich verpflichtet die miete für die wohnung zu leisten, und wenn er das nicht kann und die wohnung von den kosten her erlaubt wurde, hat das sozialamt(?) die wohnung auch zu zahlen, da ihr ja nun zug um zug zusammenzieht,ich weis garnicht was die wollen...
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also dienstaufsichtsbeschwerden werden wenn überhaupt nach überprüfung der von euch gestellten sachlage eine behördeninterne maßnahme lostreten, über dessen verlauf und ausgang du kein wirkliches auskunftsrecht hast, selbstwohl kannst du ein erinnerungsschreiben nachreichen
wenn du aber auf eine bestimmte entscheidung wartest und es aus deiner sicht nicht länger haltbar ist, die derzeitige situation auszusitzen, dann nimm dir einen (fach)anwalt (beratungsschein besorgen), und der wird dann wissen was geht,
wenn du deinerseits das dir mögliche getan hast und die behörde sich nicht bewegt ist immer der weg der klage eröffnet, mindestens die untätigkeitsklage, aber auch feststellungsklage...
eine dienstaufsichtsbeschwerde ist kein dringendes rechtsmittel um eine behörde aufzuwecken! -
also grundsätzlich sind deine eltern zum unterhalt verpflichtet für den ersten (meist auch für den 1. umorientierten) bildungsweg bis zum 27 lebensjahr
wenn die kosten für österreich aber teurer sind als an einer uni in deutschland sieht das schon anders aus, wenn gleichwertiges studiert wird, dann könnte zumindest ein richter sich fragen wozu das dann gut ist und die "mehrkosten" sind dann von dir selbst zu tragenaber wenn beim bafög gesagt wird du bekommst nur so undso wenig weil deine eltern zu viel verdiehnen oder sogar einen nullbescheid, dann kannst du deine eltern darauf festnageln rein rechtlich gesehen (moralisch ist das was anderes, 330 euro sollten locker bei einem nebenjob rausspringen))
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zumal die kosten von flug und unterkunft getragen werden...
vielleicht hat ja das amt (berechtigt?) angst das es nur ein urlaub sein soll
ich würde mir einen termin beim vorgesetzten geben lassen, vielleicht hat der dann wirklich ahnung und kann mal über den schatten springen -
wenn du den sachbearbeiter richtig ärgern willst gibst du deinen antrag "zur niederschrift" ab, dann muss er ein protokoll anfertigen, du bekommst eine kopie und schon hast du sogar den zugang bestätigt bekommen, löööl
einen antrag wegen falscher form abzulehnen ist die absolute kuppe... dienstaufsichtsbeschwerde ist das mindeste
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grundsicherung hat hier in deinem fall nichts zu suchen, das ist für rentner oder erwerbsgeminderte personen, also nicht einschlägig
irgendwie hab ich noch nicht wirklich verstanden was du willst,
bitte formuliere deine frage -
die insolvenz befreit ihn auch von unterhaltsschulden bis vor dem eröffnungstermin seiner insolvenz...
andererseits hat er nur die eine insolvenzchance gehabt und diese nun vertan.... alle anderen unterhaltsschulden laufen neu auf
den unterhaltstitel wirst du auch solange nicht in die handbekommen, solange das landratsamt forderungen an deinen ex hat, denn die vollstrecken daraus...und so hart es klingt, außer spesen nix gewesen, lirafe hat recht: nichts bleibt aber du hast die kinder!
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ob du alg2 anspruch hast, kommt darauf an ob du bedürftig bist und nicht ob du unterhalt für deine kinder bekommst oder nicht
also hast du einkommen?wenn du geringes einkommen hast könntest du auch wohngeld bekommen, auch das kommt darauf an, aber es gibt nur eines von beiden
natürlich würde im alg2 fall der gesetzliche unterhalt deines partners für dessen kinder als ausgabe berücksichtigt werden
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grundsätzlich bist du deinem sohn gegenüber unterhaltsverpflichtet, da er volljährig ist, ist er verpflichtet sein einkommen darzulegen bzw. muss seinen bedarf bei dir angeben, zug um zug hast du dein einkommen mit dem deiner ex zu vergleichen und auf dieser grundlage kannst du berechnen wer wieviel für den unterhalt für euren gemeinsamen sohn zu leisten hat,
da es sich um erwachsenenunterhalt handelt hat auch dein sohn die pflicht über sich auskunft zu geben, denn würde er z.b. zivildienst machen wärest du für diese zeit nicht zum unterhalt verpflichtet, da sein bedarf von der zivistelle gedeckt wird mittels zivigehalt....
ich vermute mal deine ex hat mehr einkommen als du und wird deshalb auch zu mehr barunterhalt verpflichtet sein als du, bei dir wäre zu prüfen ob bei dir ein sogenannter mangelfall bestehen würde, weil dein einkommen unter der pfändbaren grenze liegt... (aber das muss ja nicht für ewig so bleiben) -
nun ein schornsteinfeger kann schon soviel kosten, denn er kann einmal im jahr kommen zur prüfung der heizung und je schornstein bis zu zweimal zum kehren....was sind da hundert euro? , natürlich kann man ja die berechnungsunterlagen einsehen und auf notwendigkeit prüfen
naja und das heizung teurer wird wusste jeder, kann keiner kommen und sagen WUSSTE ICH NICHT... -
es gibt nur noch EUCH
nicht mehr IHN oder DICHich kann euch nur raten schnellstmöglich EURE reserven in sachen arbeitsaufnahme anzugehen
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zu2. der unterhaltsvorschuss wird (leider) in den landratsämtern viel zu schnell ausgezahlt, obwohl viele mütter einfach nur zum amtsgericht gehen müssten und auf unterhalt klagen dürften... das ist aber einerseits den müttern zu kompliziert und den ämtern oft egal (sind ja landesgelder), also wird unterhaltsvorschuss gewährt, obwohl es einigen zuzumuten wäre, sich selbst um ihre angelegenheiten zu kümmern,
der nachteil ist, das der landkreis nur für 100 prozent kindesunterhalt nach düsseldorfer tabelle aufkommt, oft also weniger als der mutter zustehen würde wenn sie den richtigen weg ohne unterhaltsvorschuss gehen würde
hier geht es also (nicht immer aber oft) um den berühmeten spatz in der hand und nicht die taube auf dem dach
und natürlich kann das amtsgericht helfen, denn es ist immerwieder zu sehen das die pfändungsfreigrenzen für den unterhalt der kinder beim barunterhaltspflichtigen auf 600-700 euro runtergeballert werden... also so weit, das der unterhaltstitel auch erfüllt werden kann, wenn man nur den richtigen anwalt nimmt.... aber gut, letztlich wird es diesen weg erst geben, wenn die 6 jahre um sind, dann wird es aber oft schwieriger, denn der landkreis üfändet schließlich schon seinen unterhaltsvorschuss wieder ein und die mutter liegt an 2. steller... also würde ich jeder mutter raten erst den weg über gericht zu wagen,oder bei völliger aussichtslosigkeit das UVG zu nutzennaja und was die lebenskosten angehen... es interessiert niemanden, wie die häuslichen ausgaben sich verändern oder nicht, einzig und alleine einkommen und werbewirksame ausgaben (nach dem ESTG) werden berücksichtigt, alles andre ist augenwischerei, DENN: würde es sowas geben würde der barunterhaltspflichtige ja auch weniger unterhalt zahlen, wenn der andere elternteil mit den kindern eine neue partnerschaft eingehen würde... und das gibt es ja schließlich auch nicht (obwohl ich das gerecht finden würde, immerhin der staat entwickelt ja auch eine unterhaltsvermutung in der sozialhilfe)
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ihr geltet jetzt nicht als ehe sondern als bedarfsgemeinschaft... ihr kommt also gegenseitig für euren lebensunterhalt und für die kosten der unterkunft auf
was kannst du also tun? die frage kann man dir nicht schmerzfrei beantworten, denn hier steht die frage nach GELD oder LIEBE
das einzige was hilft ist das dein kerl arbeitet oder du noch mehr arbeitest um das defizit auszubessern