Beiträge von EagleWing

    Hallo Jajale,


    erstmal tausend Dank. Mein Bruder wird in die BG gerechnet, jedenfalls steht er auf dem Bescheid immer mit drauf und sein Geld wird eigerechnet. Aber gerade so, dass die Arge für ihn nix bezahlen muss.


    Die 585 sind netto, richtig. An dem Wohngeld sind die zwei schon dran.


    Wo (bei welcher Stelle) kann man den Überprüfungsantrag stellen? Doch wohl nicht bei der Arge selbst?


    Gruß Andy

    Hallo Jana,


    okay, soweit gehe ich mit.
    Aber eigentlich dürften die meinen Bruder doch garnicht in die BG aufnehmen hatten wir in der Mitte des Threads gesagt, weil er zuviel verdient. Nun wird dieser ominöse Freibetrag abgezogen (zu dem ich im Netz absulut nichts finde) und damit ist er drin.
    Ich suche nach einer Art Beratungsstelle, wo man für kleines Geld den Bescheid prüfen lassen kann. Ich habe nun den VDK und die die Leute von gegen-hartz.de angeschrieben, weiss aber nicht ob von dort etwas kommt.


    Gruß Andy

    So, nach unendlich viel Nachfrage- und Wadenbeißerei ist jetzt folgendes erreicht:
    - seit Samstag liegt der Bescheid vor
    - das Geld ist auf dem Konto, die Mieten für die alte Wohung sind jetzt auch enthalten (inkl. Korrekturen)
    - der Scheck war tags drauf gedeckt
    - das Amt hat schon den zweiten Rechnefehler korrigiert (zus. Überweisung)


    Mein Hauptproblem ist jetzt, dass ich nicht weiss wo ich den Bescheid prüfen lassen kann. Nach allem was ich bislang gehört habe ist ja jeder falsch...
    Was mir hauptsächlich ins Auge sticht:
    - Bislang ist für meinen Bruder kein Wohngeld beantragt, jedoch geht man jetzt schonmal von 83€ aus die schon abgezogen sind. Es wurde gerade erst gefordert, die Bescheinigungen dafür auszufüllen.
    - Das Einkommen meines Bruders übersteigt den Satz nach SGB II um 115€, und zwar wird folgende Rechnung aufgemacht:
    Einkommen Ausbildung: 585
    abzgl. Freibetrag -215
    Einkommensbereinigung -30
    Kindergeld +164
    vorraussichtliches Wohngeld +83
    = 587


    Sein Bedarf wird aber nur mit 472€ angegeben (80% Regelleistung und Hälfte anerkannte Warmmiete).


    Mein Denkproblem dabei: Wie kann ich in die Bedarfsgemeinschaft fallen, wenn ich zeitgleich mein über meinen Bedarf hinausgehendes Einkommen bei anderen anrechnen lassen muss?


    Wir werden also nicht umhinkommen Einspruch hierauf zu erheben, hierzu bräuchten wir allerdings Hilfe. Gibt es da Vereine oder Stellen, oder müssen wir uns einen Anwalt nehmen?


    Gruß Andy

    Hallo,
    ich schreibe nochmal weil ich es denen versprochen hatte, die uns geholfen haben.
    Und weil ich das einmal runterschreiben muss...


    Meine Mutter und mein Bruder wohnen jetzt in der beschriebenen Wohnung.
    Wir haben eigentlich alles in den Griff bekommen - es hat viel Hilfe der Familie und Freunden bedurft, aber irgendwie haben wir es geschafft.
    Nur die ARGE hat IMMER WIEDER Knüppel gefunden, die sie meiner Mutter zwischen die Beine werfen konnte. Heute kam dann der Obergau...
    - Wir waren Ende Februar das erste Mal da, haben auch schnell alle Formulare beigebracht.
    ES GIBT BIS HEUTE, TROTZ ALLER ZUSAGEN KEIN GELD!!! Die Sachbearbeiterin hatte Urlaub, der Antrag ist 6 Wochen liegengeblieben! Man rechnet die beiden DOCH als Bedarfsgemeinschaft, hat der Leiter der ARGE final beschlossen! Das Kindergeld von meinem Bruder wird als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet! Man will die alte, teuere Wohnung nun doch nicht zahlen - der Vermieter wartet seit 2 Monaten auf das Geld. Man hat sich bei der Berechnung der jetzt erzwungenen Überweisung vertan - und wollte dies als LEBENSMITTELGUTSCHEIN ausgeben, erst auf Druck einer anderen behördlichen Stelle gab es einen Scheck - und der war nicht gedeckt (in der Post, mit anderen Leuten dahinter, wir sind hier auf dem Land, man kennt sich...)! Und wo die letzte Woche getätigte Überweisung ist wisse man nicht, könne man auch nicht hinterfragen, das wäre halt so, müßte man warten!
    Es sollte angeblich mal 70 Euro mehr geben wenn man krank ist - also Attest besorgt (15€) und am nächsten Tag (!) wieder hin - "Oh, entschuldigung, das wurde gestrichen, haben wir nochmal nachgeguckt..."
    Die Miete für die neue Wohnung ist natürlich auch nicht da...
    Die zwei wissen nicht mehr weiter - und das war nicht alles, aber ich bekomme es auch einfach nicht mehr auf die Reihe.


    Wir werden über die andere behördliche Stelle einen Rechtsanwalt beauftragen und so schnell als möglich dort aufschlagen - laut deren Auskunft eher die Regel bei dieser Arge. Übrigens jetzt den dritten Bearbeiter und bei allen ist alles anders...


    Ich möchte allen, die NIEMANDEN haben, der Ihnen in der Not hilft und wirklich auf diese unsoziale Willkür angewiesen sind mein Beileid aussprechen! Es ist unfassbar, dass in diesem Land, wo Menschen, die Millionen hinterziehen straffrei ausgehen und auf der anderen Seite bedürftlge getreten werden wo es geht!


    Und wenn ich jetzt den Fernseher anmache guckt mich auf n-tv ein Krawatti an und erzählt, warum es wichtig ist, dass man eine Bank mit noch mehr Millarden unterstützt...
    Ich frage mich nicht mehr ob es hier in D mal knallt - sondern wann!


    Gruß Andy

    Hallo,
    SUPER - das Amt akzeptiert morgen vermutlich (telefonisch vorab) die Wohnung!
    DANKE!!!
    Allerdings haben Sie jetzt gesagt, dass:
    "Das Amt zahlt nämlich weder Kaution, noch Pauschalen für Renovierung und Umzug, da die Wohnung größer als 60m² ist. Dann haben die damit nix zu tun."
    Das ist doch echt lächerlich oder? Die könnten wenigstens den Anteil der Kaution zahlen, den Sie eh zahlen würden wenns ne kleine wäre und renovieren dito. Umzug fällt so oder so an. Der SB scheint seinen Job zu lieben...


    Gruß Andy

    Hallo,
    wir haben uns für die Lösung Hartz4 für meine Mutter und Haushaltsgemeinschaft mit meinem Bruder entschieden.
    Nun ist die Wohnung in die die zwei nun einziehen wollen mit 78qm² und 390€ kalt nicht die kleinste - allerdings ist das ja doch kein Problem da mein Bruder ja für sich selbst sorgen kann und die Hälfte der Miete tragen könnte.


    Nun hat das Amt die Wohnung abgelehnt weil Sie die beiden als BG rechnet und Ihnen somit 60qm² oder 230€ Kaltmiete zustehen.
    Kennt Ihr eine Seite mit dem original Gesetzestext oder Gerichtsurteilen dazu? Meine Ma ist fertig da die Wohnung eine einmalige Chance ist und Sie nun absagen muss...:(


    Und der Sachbearbeiter hat extra eine DINA4-Seite voll gerechnet und alle Kollegen gefragt - vermutlich keine Ahnung...! :mad:


    Gruß Andy

    Hallo Jajale,


    habe einen Online-Rechner gefunden, demnach bekäme mein Bruder noch um die 70 Euro Wohngeld.
    Der Kredit war ein Verbraucherkredit für die Wohnungseinrichtung meiner Mutter, die Rate beträgt 200€ im Monat... Es gibt natürlich auch Mietrückstände bzw. minus auf dem Konto.
    Selbst wenn ich das alles außer acht lasse reicht das Budget der zwei dann nur zu einem Leben ohne Puffer - oder ohne Auto, das ist in einer ländlichen Gegend wie bei uns aber nunmal schlecht und für eine Arbeitssuche ein weiteres Hinderniss.


    Ich denke es wird auf alle vier zusammenziehen hinauslaufen. Wenn ich es richtig verstehe steht ihr auch dann ein Miet- und Nebenkostenzuschuss in Höhe von 25% und die Grundsicherung von 351 Euro zu.
    Damit kämen wir irgendwie klar.


    Danke euch!

    Hallo,


    leider ergibt sich eine weitere Frage, habe bei der Quelle:
    http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/haupt.htm?http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl136.htm
    folgende Textpassage gefunden:


    "Liegen Fläche oder Miete über der Grenze, kann von Ihnen verlangt werden, die Kosten zu senken. Z.B. indem Sie einen Untermieter aufnehmen. Wenn Sie das nicht wollen oder können, kann von Ihnen verlangt werden, dass Sie innerhalb von drei Monaten umziehen. Und zwar in eine billigere Wohnung."


    Was heißt in diesem Fall innerhalb von drei Monaten - das könnte ja auch nächste Woche heißen wenn die eine Wohnung in petto haben? Oder ganz krass formuliert: Wann muss Sie frühestens damit rechnen rausgeworfen zu werden?


    Von dieser Frage unabhängig habe ich nochmal gerechnet wenn meine Vermutungen aus meinem vorigen Posting richtig wären (?) hätten die zwei ein Budget von 750+350+anteilig Miete und Nebenkosten von der ARGE anteilig für meine Mutter. Das wären bei einer Warmmiete von 500€ noch 850 Euro zum leben. Davon geht dann logischerweise Strom, Nahrungsmittel, Vers. Auto, Busticket, Telefon, Sprit, ein Kredit (200), Kleidung, Haftpflicht etc. ab - dabei komme ich IMMER auf ein negatives Endergebniss, auch wenn ich nur das minimalste rechne. Daher die Frage: Kommt zu diesen 850 Euro "zum leben" für die zwei noch was dazu???


    Entschuldigung für die penatrante Fragerei, ich hoffe ich kann hier wenn das alles überstanden ist auch was zurückgeben. Zumindest werd ich sagen was wir gemacht haben und warum.


    Gruß

    Hallo Berthold,


    ich hatte gedacht die verschiedenen Konstellationen von zusammenziehen hätten finanzielle Auswirkungen.


    Die Wohnung hat leider 130qm² - und da Sie verkauft werden soll muss Sie eh da raus.
    Sehe ich das richtig, dass Ihr und meinem Bruder dann eine 65qm² Wohnung zusteht und mein Bruder die Hälfte von Miete und NK bezahlt (sagen wir mal 250Euro) und die ARGE die übrigen 250 Euro? Zeitlich unbegrenzt? Sie ist halt über 50 und bei der aktuellen Arbeitsmarktlage...
    Erhält Sie dann zusätzlich die Regelleistung von 350 Euro "zum leben" für sich und mein Bruder bestreitet sein Leben von seinem übrigen Ausbildungsgehalt? Vermögen ist keines vorhanden, das Gegenteil ist der Fall...


    Nach diesem Rechner hätte ich in jedem Fall ein bereinigtes Einkommen weit unter dem Selbstbehalt von 1.400 Euro (ich hab hier irgendwo aber was von 990 Euro Pfändungsgrenze gelesen, war vermutlich wieder was anderes).


    Gruß

    Hallo Berthold,


    habe gerade erst dein erstes Posting gesehen und den Lesestoff - dann ist der Abend ja gerettet...:rolleyes:
    Danke!
    Aber vielleicht ist das ja alles nicht mehr gültig wenn ich jetzt erkläre warum nur noch bis Mai ALGII - Sie ist da dann seit einem Jahr (oder 1,5 Jahre wg. Krankheit zwischendurch) drin und fällt ihrer Meinung nach dann da raus.
    Ich habe von dem ganzen System ehrlich gesagt keine Ahnung, daher für die Hilfe sehr dankbar!


    Gruß

    Hallo Kitty, Hallo Berthold,


    danke euch schonmal! Find das nicht selbstverständlich sich hier mit solchen Themen zu beschäftigen...!


    Ich habe über Google den Paragraph 1609 BGB gefunden, dieser regelt aber doch unter 6. nur die Reihenfolge der Unterhaltsberechtigten - da es in meinem Fall aber ja quasi nur meine Mutter ist stände Sie ja oben oder? Gibts den irgendwo nachzulesen (in verständlichem Deutsch, bin zwar Kaufmann aber...) wo hier die Einkommensgrenzen gelegt sind und was Ihr zusteht, von mir als auch vom Amt?
    Dann würde ich mich da heute abend mal reinknien um das zu begreifen.


    Ergeben sich aus eurer Sicht gravierende finanzielle Vor-/Nachteile bei den zwei Möglichkeiten alle 4 zusammenziehen bzw. nur Sie und mein Bruder?


    Nächste Woche haben wir auch einen Termin mit einem Bekannten, der über Beziehungen mit jemand vom Amt sprechen will - aber nächste Woche ist schon was spät...


    Gruß "EagleWing" (Feind hört mit...)

    Hallo,


    habe einiges in der Suche gefunden, leider ist unser Fall wie die übrigen natürlich auch speziell, wäre sehr, sehr dankbar wenn ich hierzu rasch Antworten erhalten könnten.


    Situation:
    Meine Mutter lebt momentan (von Freund verlassen) zur Miete in einem großen Haus. Sie bezieht noch bis Mai ALGII. Miete + laufende Kosten rückständig bzw. nicht mehr zu bezahlen.
    Mein Bruder (19) wird in Kürze wieder zu Ihr nach Hause ziehen da er seine Wohnung gerade auflöst. Er befindet sich in Ausbildung und hat inkl. Kindergeld 740€/Monat netto.
    Meine Freundin und ich (noch 24, im Sommer 25) wohnen ebenfalls in einer Mietwohnung und sind beide Vollzeit berufstätig. Ich habe 1580 und Sie 990 Euro im Monat netto.


    Jetzt stellt sich die Frage, wie wir alle weitermachen. Das Haus kann meine Mutter natürlich auf keinen Fall halten, es soll ohnehin im Laufe das Jahres verkauft werden.
    Wenn Sie mit meinem Bruder zusammenzieht, bilden Sie ja nach meinem jetzigen Kenntnisstand eine Haushalts-, aber keine Bedarfsgemeinschaft, de mein Bruder ja für sich selbst sorgen kann. Richtig?
    Das würde heißen mein Bruder zahlt die Hälfte der Miete und NK, die anderen Hälfte (für meine Mutter) das Amt. Richtig? Und wer zahlt z.B. Lebensmittel?


    Wie wirkt sich mein Verdienst aus - habe gelesen, dass es nur einen Selbstbehalt von ca. 990€ gibt, somit zahle ich dann 590€ Unterhalt an meine Mutter?


    Die komplett andere Lösung wäre, dass wir alle vier zusammenziehen. Gibt es dann hierbei noch Ansprüche beim Amt (ggf. durch Untermietverträge) oder würde so etwas nicht anerkannt? Wäre hierbei nur meine Mutter in der Bedarfsgemeinschaft?



    Habe versucht es kurz und vollständig aufzuschreiben, falls etwas fehlt bitte fragen. Uns läuft leider die Zeit weg (Kündigungsfristen Wohnungen/Haus...)
    Danke vorab!!!