Die ganze Geschichte zieht sich seit November!
Ich habe Widerspruch eingelegt und daraufhin kam von der Arge die Angabe, dass auch Auslöse als Einkommen anzurechnen sei und sie beriefen sich wie schon gesagt auf den $11 Abs.1(SGB II).
Bei der ersten Berechnung hatte ich einen Monat Frist zum Widerspruch, als ich dann die erneute Berechnung mit Begründung erhielt hatte ich nur noch eine Frist von einer Woche erhalten, die ist jetzt natürlich schon um.
Also das mit den Widersprüchen kann ich wohl vergessen!
Heute erhielt ich abschließend den Bescheid, dass ich auch für die Zukunft keinen Leistungsanspruch mehr habe.
Nach zwei Jahren Hartz IV habe ich um ehrlich zu sein resigniert und es ist mir eigentlich egal, ob ich Anspruch auf 100,- € gehabt hätte oder nicht. Ich will nur noch in Ruhe gelassen werden und nicht mehr diesem Psychodruck und Papierkrieg ausgesetzt sein. Es füllen sich inzwischen Aktenordner mit Schriftverkehr auf meinem Schreibtisch.
Ich will nur nicht betrogen werden! Und ich habe das Gefühl, dass ich das werde und zwar von der ARGE!
Kann mir nicht irgendjemand sagen, was ich wirklich tun kann?
Beiträge von finn-mimi
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Hallo advokat!
Was heißt wirklich Spesen? Er erhält von seinem Arbeitgeber steuerfreie Leistungen für die Verpflegung im Ausland. Ist das nun Einkommen. Die Arge beruft sich auf §11 ABs.1 SGB II und meint es ist Einkommen.Hallo jalale!
Mein Partner hat die Auslöse im November erhalten und seit dem habe ich gar keine Leistung mehr erhalten außer den besagten 120,- Euro.
Ich muss demzufolge nur diese zurückzahlen, oder?
Also Leistungen, die ich am Anfang meines Leistungsbezuges erhielt, muss ich nicht zurückzahlen? -
Hallo!
Ich (in eheähnlicher Gemeinschaft lebend) erhielt 2 Jahr lang Hartz IV. Immer unterschiedlich hoch, da mein Partner berufstätig ist und sein Verdienst angerechnet wird.
Zu Beginn des Leistungsempfangs erhielt ich etwa 600 ,-€ (inkl. Zuschuss nach Bezug von ALG I), zum Schluss (Dezember2008) nur noch 120,-€. Da die Verdienstabrechnungen meines Parners erst in der Mitte des Folgemonats eintrudelten, wurden mir zum Schluss nur noch rückwirkend Leistungen zugesprochen, d.h. die Novemberabrechnung war entscheidend für die Dezemberleistungen. Ich erhielt Ende Dezember ca. 120,-€ Leistungen, obwohl noch keine Abrechnung vorlag.
Nun hat mein Partner im November aber Auslöse für eine Montagetätigkeit im Ausland mit auf seiner Abrechnung stehen und die ARGE entschied dann im Januar, dass ich überhaupt keinen Leistungsanspruch habe und ich warte auf eine Rückforderung der ARGE.
Ich habe wahrscheinlich seit dem überhaupt keine Leistungsansprüche mehr, aber die ARGE hat sich noch nicht gemeldet. Was kommt da auf mich zu?
Muss ich das erste Geld (welches im Jahr Okt.2006 am Anfang des Monats gezahlt wurde) auch zurückzahlen? Oder wird es nur die für Dezember gezahlte Summe von ca. 120,-€ sein?
Ist es überhaupt rechtens, dass die Auslöse (Spesen für Auslandsaufenthalte) als Einkommen angerechnet wird?
Und muss ich mich rückwirkend krankenversichern?