In euren Anträgen sind die Vorrauszahlungen nur Schätzungen den Tatzächlichen Verbrauch muss die ARGE Zahlen, solage sich der Verbrauch in Normalen Grenzen bewegt.
Beiträge von boxkiller
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Ein Gang zum Jugendamt sollte helfen.
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Soweit mir bekannt nein, da du nicht im Aktive Leistungsbezug bist.
Ev. könnte es als Darlehn gewährt werden, was ich nicht glaube. -
Du erhälst allein schon durch deine Behinderung einen Erhöhten Leistungssatz.
mache mit deinen Eltern einen Mietvertrag in dem du eine Miete an Sie Zahlst. Diese übernimmt dann die ARGE und du wirst alls Alleinstehendr Haushalt gewertet. Fragen wie Küchennutzung Waschmaschiene
und Zimmer werden dann gefragt sollte man auch alles Plausiebel Trennen könnnen -
Bei uns in GÖ und die sind da Extrem hättest damit kein Glück, da die Dienstanweisung dies garnicht zulässt.
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Die Arge wird Argumentieren, das du trotz der Rep nicht Verhungert bist
da heißt es nur Zähne zusammen und Durch und das Gericht entscheiden lassen.und wie heißt es da so schon Recht haben ist nicht Recht bekommen.
Hinauszögern würde ich das nicht, da sich so ein Einspruch schon eine ganze weile hinziehen kann.
Eine Empfehlung hätte ich da noch, Schreib doch mal eine Nette Dienstaufsichtsbeschwerde. Wirkt Wunder -
Hallo nochmal,
ja sorry, da hab ich wohl was reininterpretiert. Also da dein Freund schon eine Ausbildung abgeschlossen hat, sind seine Eltern auch nicht mehr unterhaltspflichtig. D.h. er kann ausziehen und auch Leistungen beantragen.
Manchmal stellen sich die Jobcenter aber auf stur oder geben falsche Auskünfte. Ganz wichtig: Heiraten müsst ihr nicht, das würde auch nicht helfen, wenn überhaupt dann musst du ein Kind bekommen.Ich würde an euer Stelle zur zukünftigen ARGE gehen und eure Situation darstellen. Da auch gleich die angemessenen Kosten für die Unterkunft erfragen und ne Wohnung suchen. Die dann vom Amt genehmigen lassen und dann erst Mietvertrag unterschreiben. Dann Antrag stellen.
Wie gesagt, ihr habt beide eine abgeschlossene Berufsausbildung und eure Eltern sind euch somit nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, auch wenn ihr noch keine 25 seid.
Viel Glück und lg,
Jalale.Stimmt völlig daher ist eine Ablehnung auch Einspruchsfähig
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Man meldet eine Stelle erst nach dem die letzte Zahlung der Arge eingegangen ist
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Ja das ist Richtig, hier findet das zuflussprinzip Anwendung.
Wenn du Clever warst, hast du ja auch einen Monat länger ALG 2 bekommen, da der Betrag in dem Monat deines Beginns bei der Zeitarbeitsfirma ja auch erst im folge monat gezahlt wurde. Also hattest du auch Anspruch in dem Monat in den du angefangen hast zu Arbeiten.
Kleiner TIP nebenbei: Da die Aktuellen Auszüge verlangt werden, gib den Antrag ab bevor die Zeitarbeitsfirma das Geld auf dein Konto angewiesen hat da ist der Betrag nicht ersichtlich und du hast keine Einnahmen zum Zeitpunkt der Abgabe und du machst auch keine falschen Angaben.
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Dir und deinem Sohn steht ohne eigenes Einkommen ALGII zu
Die Arge wird den zuviel Gezahlten Betrag zwar zurückfordern, dies kann man aber mit einem
Ratenplan und der Arge Besprechen, dann wird von deinen monatlichen Leistungen gleich der Betrag abgezogen. Dieser sollte 30,- nach Möglichkeit nicht überschreiten ev. liegt auch eine Möglichkeit der Stundung vor, dies ist aber von Fall zu Fall zu Entscheiden. -
Reinhäuser Landstr.4 ist das Landratsamt des Landkreises Göttingen.
Das Stimmt Falls du nicht Direkt nach Göttingen ziehen solltest sondern Außerhalb
Rosdorf, Friedland, Gleichen und und und ist das für dich die richtige StelleSolltest du Direkt nach Gö Stadt ziehen wollen dann ist es die Adr. Hiroschimaplatz das Gelbe Gebäude direkt neben dem Rathaus dort sitzt die ARGE.
Das Häßliche Neue Rathaus kann man in Gö fast garnicht verfehlen.