Beiträge von jomi

    Danke bienemoni. Die ARGE hat davon abgesehn mir diesen 1-Euro-Job zu vermitteln. Sanktionen oder andere Massnahmen sind nicht eingetreten. Mir wird nun ein andererJob vermittelt. Danke nochmal für deine Anteilnahme ; )

    Naja, ich gehe davon aus das er den Hörer aufgeknallt hat, weil er in einem wütendem Ton und richtig aggresiv geredet hat. Da kann man sich nicht vorstellen das er, wenn er voll in Rage ist den Hörer sanft auflegt. Doch das spielt keine Rolle. Wichtiger ist sein unmögliches Verhalten, man fühlt sich in seiner Würde verletzt. Sowas kann man nicht mit Humor nehmen, weil es einfach bösartig war. Habe eine E-Mail an das Management des Krankenhauses geschrieben, eine Copy davon habe ich der ARGE geschickt.



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich will mich kurz fassen und gleich zum Anliegen kommen das mich bedrückt.


    Gerade eben hatte ich ein Gespräch mit Herr J.K. ( Wirtschaftshof ) . Es ging um einen Ein-Euro-Job


    als Grünanlagenpfleger/in den mir die ARGE Neu-Ulm vermittelt hat, ich sollte einen Termin mit Herr K.


    vereinbaren. Als ich heute um 8.00 Uhr angerufen habe ging ein gereizter Herr K. ans Telefon.


    Als ich den Grund meines Anrufes mitteilte, fragte er mich wann ich denn kommen kann.


    Ich antwortete am kommenden Montag wäre es mir recht weil es dann auch finanziell besser sein würde.


    Er schrie ins Telefon das es nicht sein Problem seie wenn ich kein Geld habe, worauf ich konterte das es


    anders nicht ginge. Wütend und seiner Sinne nicht vollmächtig brüllte er mich an : "Ach, lecken Sie mich


    doch Arsch" ! Überrascht konnte ich nur noch fragen : "Was" ? Dann legte er den Hörer auf.


    Ich verlange eine Entschuldigung von Herr Kempter. Weil es nicht angehen kann so mit Hartz4 Empfängern


    umzuspringen. Der ARGE werde ich dieses ungebührliche Verhalten mitteilen. Falls dieses Gespräch per


    automatischer Anrufaufzeichnung aufgezeichnet wurde, bitte ich sie dies anzuhören um jeglichen Zweifel


    an der Wahrheit meiner Aussage auszuräumen.


    Mit freundlichen Grüssen, Herr S.

    Hallo Leute,


    habe eine Frage wegen einer Beleidigung. Ich habe von der Arge einen Termin bekommen
    wegen einem 1-Euro-Job. Diesen Termin habe ich nicht wahrnehmen können weil ich krank war
    ( Krankmeldungen habe ich bei der Arge abgegeben ) . Danach habe ich einen Brief von der Arge
    bekommen in dem heisst, dass sobald ich Gesund bin einen Termin beim ****Krankenhaus ausmachen
    soll, mit einem Herrn K***. Am darauffolgenden Montag habe ich diesen Herr K*** angerufen und um
    einen Vorstellungstermin gebeten. Genervt ( warum auch immer ) , fragte er mich wann ich denn Zeit hätte, worauf ich antwortete das es diese Woche nicht geht und deshalb der kommende Montag mir recht wäre weil es mir dann auch finanziell besser passen würde. Er sagte das es nicht sein Problem ist wenn ich kein Geld habe, worauf ich ebenfalls mit energischen Ton sagte das es anders nicht geht. Dann völlig
    verärgert schrie er ins Telefon : " Ach, leck mich doch am Arsch ! " Ich, völlig überrascht, fragte : Was ?
    Danach schlug er den Hörer mir einfach aufs Gesicht zu.


    Wie soll ich reagieren ?


    Muss man sich das gefallen lassen ?


    Haben Krankenhäuser eine automatische Anrufaufzeichnung ?


    Wäre nett wenn sich jemand auskennt, weil ich nicht unvorbereitet der Arge eine gelegenheit
    geben will um Sanktionen einzuleiten. Weil schuldig ist immer der Hartz4 Empfänger.

    Toll Klaus, bist ja ein richtiger Held der sich nicht ans Bein .... lässt. Und Toll wie du Salle in Schutz nimmst der so hilfreiche Tipps gibt wie : " Es gibt Obdachlosenunterkünfte bzw. die Tafel, vielleicht ist ja auch jemand so nett und bringt dir norwegisch für nix bei... "
    Koppi1947 hat vollkommen recht mit der Aussage das Menschen die mit dem Kopf aus dem Dreck
    schauen, nicht ganz reingetreten werden dürfen. Auch wenn ich keine hilfreichen Ratschläge geben kann,
    verkneif ich mir zynische oder sarkastische Bemerkungen, ausser man ist misanthropisch veranlagt, denn
    dass scheint die einzige Erklärung, solch menschenverachtende Worte im Deckmantel der Meinungsfreiheit zu legitimieren. Shame on you !

    Hallo, und danke für die schnellen Antworten.


    Ich werde meinem Bruder davon unterrichten das er dann nicht mehr krankenversichert ist.


    Die letzte Entscheidung liegt dann bei meinem Bruder, doch hansimueller hat den Nagel auf den


    Kopf getroffen, es ist subjektiv welche Arbeit man als zumutbar empfindet. Abgesehn davon denke


    Ich das Ein-Euro-Jobs eher dazu dienen die Arbeitslosenstatistik nach unten zu drücken.


    Wie auch immer, danke nochmals für den Feedback.

    Hi Leute,


    ich habe eine Frage bezüglich der Leistungen.


    Mein Bruder bezieht Hartz4 ohne Unterkunftkosten, also etwa 350 Euro. Er wohnt kostenlos zur


    Untermiete bei einem Freund. Nun hat man ihm einige Jobs angeboten ( Ein-Euro-Jobs, Zeitarbeit u.sw.)


    auf die er nicht reagiert hat, die Konsequenz war 30% weniger Geld am darauf folgenden Monat.


    Da er aber nicht bereit ist Ein-Euro-Jobs anzunehmen wird voraussichtlich nochmal 30 % gekürzt.


    Nun Meine Frage : Was passiert wenn man ihm komplett die Sozialleistungen sperrt ?


    - ist er dann noch gesetzlich Krankenversichert ( AOK ) ?


    Und hier habe ich gelesen :


    "Im Falle einer kompletten Streichung der Bezüge ist der Bedarf durch Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine zu decken."


    - bekommt er die Lebensmittelgutscheine von der Arge , und was bedeutet Sachleistungen ?


    Wäre nett wenn jemand eine Antwort darauf wüsste,


    danke, und bye, euer jomi.

    Ja, steht auch auf dem Bescheid das wir als BG eingestuft worden sind.


    Aber was mich wurmt ist, dass uns 60 m2 zustehen für 2 Peronen, und die Wohnungen für diese


    Größe um die 400 Euro kalt kosten.


    Weshalb sind es bei mir 252,22 Euro ? Es müssten doch die Kaltmiete + Betriebskosten angerechnet


    werden. Da drückt der Schuh.

    Vielen Dank für eure Antworten,


    also ich werde mich mal informieren ob wir als HG gewertet werden müssen, doch wenn das so ist wie


    advokat schreibt das man dann 80 oder 90 % von den 351 Euro bekommt muss erst mal nachrechnen


    ob nicht eventuell ich noch draufzahlen muss. Und ich denke nicht das ich


    zuviel erhalte. Weil nach Abzug der Fixkosten sogut wie nichts übrigbleibt, und das schon im ersten


    Quartal eines jeden Monats. Das soll nicht missverstanden werden, bin nicht gierig, will nur das es


    gerecht berechnet wird, und ja ich bin glücklich das mir überhaupt geholfen wird meine Mutter und mich am


    Leben zu erhalten. Was meinen Bruder angeht lässt er sich nicht dazu bewegen sich bei der ARGE


    anzumelden, ich denke er leidet an schweren Depressionen und hat sich ganz aufgegeben.


    Nochmals Danke für die Antworten, mit besten wünschen, jomi .

    Hallo,
    bin neu hier und habe die Seite durch Zufall entdeckt. Ich hätte eine Frage und weiss nicht ob ich hier in der richtigen Kategorie gelandet bin.


    Also es geht darum, dass ich mit meiner Mutter die Renterin und Witwe ist in einer BG wohnen. Ihr monatliches Einkommen beträgt mit dem Witwengeld 840 Euro. Wir leben in einer Mietwohnung von 89 m2, und bezahlen 650 Euro Warmmiete ( 550 Euro Kaltmiete ).
    Die Arge hat mir nun einen Bescheid erstellt das ich 351 Euro für Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige bekomme plus 252,22 Euro für Unterkunft und Heizung, also insgesamt 603,22 Euro.
    Ich lebe in Bayern.


    - Sind die hilfen für Miete und Unterkunft nicht zu wenig angesetzt ?


    - Bringt eine HG Vorteile gegenüber einer BG, und was sind die Unterschiede ?


    - Was ist wenn mein Bruder auch bei uns einzieht ? Er ist arbeitslos und nicht bei der Arge gemeldet, also
    auch nicht versichert. Mir hat man bei der ARGE auf diese Frage folgendermassen geantwortet :
    "Da ihr Bruder Arbeitslos und erwerbsfähig ist und das Recht auf ALG II hat, aber sich nicht anmeldet bei
    uns, müssen wir ihr Geld für Unterkunft und Heizung um 65 Euro kürzen" Kann das möglich sein ? Hat
    man nicht eher das umgekehrte zu erwarten, weil dann der Mietraum von 60m2 ( 2 Personen )
    aufgestockt wird um 15 zusätzliche Quadratmeter ( 3 Personen ) und somit eine Anpassung für die
    Mietehilfe die höher ausfällt als der Aktuelle Bescheid ( 252,22 Euro ) ?


    Werde nämlich das Gefühl nicht los, dass da was falsch gelaufen ist mit meinem Bescheid. Aber prozessieren will ich nicht, da ich Angst habe vor Unannehmlichkeiten und Represalien.


    Grüsse, Jomi .