Hallo,
nach langer Zeit habe ich mal wieder eine Frage. Eine Bekannte hat bis vor einigen Monaten einen Job gehabt und aufstockend Leistungen erhalten . Gestern hatte sie einen Brief bekommen in dem sie aufgefordert wird rund 600 € zu viel gezahlte Leistungen zurückzuzahlen. Eine Neuberechnung hätte ergeben,dass Zuschläge für Schichtarbeit und Nachtzuschläge nicht mitberechnet worden waren. wer kann mir den Sachverhalt erklären ? Werden solche Zuschläge mit berechnet, kann so einfach eine Rückforderung von 600 € bei laufendem Alg2 Bezug erfolgen. Bitte um Hilfe die Frau ist am Verzweifeln und weiß nicht was sie machen kann (soll). Danke
Beiträge von Willi.Z
-
-
Optionsmodell = Landkreis ist zuständig
MfG -
Wir sind Optionsmodell, da die Sparkasse Freitag-Abend bucht und dann erst wieder am Montag-Abend sind die Sparkassenkunden zumindest in diesem Monat zeitig mit der Zahlung dran. Das Geld soll ja am letzten Arbeitstag des Vormonats auf dem Konto sein, auf dem Kontoauszug ist es auch erst morgen zu sehen. Online eben bereits heute verfügbar. Die Leute ohne EC-Karte kommen erst am Montag ans Geld.
MfG -
Bei mir war das Geld schon heute Mittag auf dem Konto, PLZ 01662.
MfG -
Hallo,
es ist schon interessant wie unterschiedlich gerade das Problem kostenaufwändige Ernährung behandelt wird. Ich habe auch 51€ erhalten, jedoch wurde die Zahlung bereits 2007 mit der Begründung eingestellt der sächsische Landkreistag hätte eine solche Entscheidung getroffen. Widerspruch wurde abgelehnt. Erneute Beantragung mit Formblatt und ärztlicher Begründung wurde wieder abgelehnt, dieses Mal mit einem Hinweis auf ein Urteil des BSG wo auf den deutschen Verein und die neue Empfehlung hingewiesen wird. Mich würde interessieren wie dein Fall weiter geht. Da ich im Bereich des Optionsmodells wohne ist es oft anders wie bei ner Arge.
MfG -
Danke für den Tipp, ist allerdings recht schwierig aus einer Kleinstadt wegzukommen. Das es so läuft war mir klar nur wie bringt man soetwas einem jungen Menschen bei der in seinem Leben noch etwas erreichen will und auch das Potential dazu hat. Da bei uns der Landkreis Träger der Grundsicherung oder eben Alg2 ist wird gespart wo es nur geht, etwa auf Kulanz kann man absolut nicht hoffen. Wenn es nur kurze Entfernungen wären gäbe es ja auch kein Problem. Es geht leider um mindestens sechs Termine. Da er als U25 nur 80% Alg2 erhält ist es schon ein Problem innerhalb von ca. fünf Wochen rund 150€ so nebenbei aufzubringen. Wir werden es sicher irgendwie hinkriegen. Ich erinnere mich in dem Zusammenhang an die Aussage eines jungen Mannes, wenn ich meine Tante in Nürnberg besuchen will hole ich mir einen Fahrtkostenantrag vom Amt, gehe dort in irgend ne kleine Firma hol mir einen Stempel und das Amt bezahlt den Besuch.
MfG -
Hallo,
Mein Sohn U25 ist mit mir in einer BG. Er ist 22 und beendet im August eine vom Amt für Arbeit und Soziales (Optionsmodell) geförderte Ausbildung zum Informatikkaufmann. Er bewirbt sich Zweigleisig, also normal bei Firmen, aber auch für ein duales Studium zum Diplominformatiker. Jetzt zum Problem, für das Studium hat er die Möglichkeit an zwei verschiedenen Bildungseinrichtungen an Eignungstests teilzunehmen. Diese Eignungstests finden jeweils an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. Die Orte sind jeweils ca. 100 Km entfernt. Das Amt sagt, da ein Studium auch wenn es ein duales ist, kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet, sind Kosten für Bewerbung und Fahrtkosten nicht zu erstatten. Da er ja bei einem dualen Studium eine Firma braucht die ihn Einstellt kann ich das nicht verstehen. Auch wenn er nur einen relativ geringen Betrag von der Firma bekommen würde bekäme er wohl zur Aufstockung Bafög. damit ist er doch vom Amt weg.
Ist das richtig was das Amt sagt und wenn ja was gibt es sonst noch für Möglichkeiten. Es geht doch ständig um Bildung, man muss nur die Möglichkeit haben. Eine Aussage war in dem Zusammenhang noch recht nett, meinem Sohn wurde gesagt: wenn sie als Informatikkaufmann keinen Job finden können wir ihnen ja nach einiger Zeit eine Weiterbildung finanzieren. Ist ein wenig durcheinander geschrieben ich rege mich nur auf. Ein Paar Euro Fahrtkosten für eine recht sichere Sache gehen nicht, eine weitere Qualifizierung soll aber bezahlt werden.
MfG -
Hallo,
wie schon geschrieben sind es nur persönliche Erfahrungen über die ich schreibe. Wie hoch das Arbeitslosengeld ausfallen würde weis ich nicht, gibt es aber im Netz Rechner. Ist das Alg 1 zu gering kommt als erstes Wohngeld in Frage, ist immer Vorrangig. Ist auch besser als Hartz 4. Bei Alg 1 bezahlt das Amt natürlich nicht die Wohnung, bei Hartz 4 ja auch nur in angemessener Höhe.
MfG -
Hallo, wenn du eine normale Ausbildung mit Vergütung gemacht hast Steht dir wohl Alg 1 zu. Bei meinem Sohn war es so. Da es warscheinlich nicht den Bedarf deckt aufstockend Alg 2. Versicherungspauschale nur bei Einkommen. Zum Einkommen zählt auch Kindergeld, wird aber bei Alg 2 angerechnet. Die Wohnkosten müssten bis zu einem halben Jahr übernommen werden allerdings wird im Bescheid stehen das du zu hohe Wohnkosten hast und dir eine kleinere (ca. 40 m²) und günstigere Wohnung suchen sollst. Die Höhe der Miete wissen die Sachbearbeiter, ist überall etwas anders. Was noch ganz Wichtig ist- die Meldung beim Amt über die Kündigung muss unverzüglich erfolgen sonst gibt es gleich eine Sperre der Bezüge, jeder Tag zählt.
Was ich geschrieben habe stützt sich nur auf eigen Erfahrungen und ist sicher nicht Vollständig.
MfG -
Hallo,
es gibt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage mehrerer Abgeordneter über die Höhe der Hartz4 Leistungen. Darin sind Tabellen enthalten aus dehnen hervorgeht, dass der durchschnittliche Bedürftige über 800€ erhält. Es wird dabei zum Beispiel davon ausgegangen wird: Hartz4 Betrag plus 160€ Zuschlag nach Alg1 plus Einkommen aus 1-€ Job, dazu die KdU. Kein Wunder was für Meinungen die Abgeordneten teilweise äußern. Das Dokument habe ich da.
MfG -
Die letzte Antwort kann ich nicht nachvollziehen. Mit der Unterschrift unter den Antrag erklärt man das alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Anders sieht es aus wenn Auskünfte z.b. von Ärzten benötigt werden.
MfG -
Kfz-Steuer hat nichts mit Alg ll zu tun. Wenn Einkommen vorliegt wird die Auto-Haftpflicht angerechnet.
MfG -
Die Terminabsprache war eben ein Vorgespräch es ging ja um das konkrete Problem.
MfG -
Diablo verweist auf §21 SGB X, dort geht es allerdings um Verfahren gegen Schwarzarbeit und dass ist wohl in dem Fall nicht eingeleitet. In dem Schreiben vom SB müsste dann mindestens auf einen begründeten Anfangsverdacht auf Schwarzarbeit hingewiesen werden. Ist das nicht der Fall würde ich mal 10 € in einen Beratungsschein investieren und einen Anwalt in die Spur schicken. Ein Schreiben wird reichen um den SB auf den Boden des Gesetzes zurückzubringen.
MfG -
Meine Erfahrung bei Erstanträgen sind so 2 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit, bei Folge Anträgen auch mal nur 4 Tage. Das Problem sehe ich eher darin- Alg l bis 09.01 Antragstellung Alg ll 02.01. Ein paar Wochen eher sollte ein Antrag schon gestellt werden.
MfG -
Lieber Jan.Hora
Es geht um Alg ll, das entsprechende Gesetz ist das SGB ll und dort der § 21 Abs. 5. Wie schon geschrieben ist hier ein Hilfeforum, von Betroffenen für Betroffene, wenn eine Antwort nicht reicht hilft die Arge oder Google, der richtige Suchbegriff vorausgesetzt.
MfG -
Hallo
Das Problem ist das jeder sein eigenes Süppchen kocht und die Hilfebedürftigen leiden darunter. Ich komme aus Meißen da ist der Landkreis zuständig. Es wurden komplett alle Krankheit bedingten Zuschläge gestrichen. Als ich mit der ärztlichen Bescheinigung kam, natürlich auf dem Formblatt, kam sofort die Frage "Wo haben sie das her". Bei unserem Amt gibt es das Blatt nicht mehr aber eben bei der BA. Soweit ich weis haben Hessen und Niedersachsen die Frage Diabetes ans BSG gegeben. Es liegt allerdings schon seit 2007 dort.
MfG -
Hallo
Zwei meiner Kinder (Zwillinge Jungs 20 Jahre alt) lebten nach meiner Scheidung bei der Mutter. Da es erhebliche Probleme gab konnten sie in eine eigene Wohnung ziehen. Die Mutter ist inzwischen in ein anderes Bundesland verzogen. Das Kindergeld lauft über sie. Einer der Jungs hatte im August 08 eine Lehre begonnen die er im November mit Genehmigung des Amtes (unser Wohnort ist Optionsmodell) aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen hat. Der andere hat vom Arbeitgeber kein Geld bekommen und durfte kündigen. Jetzt begannen die richtigen Probleme. Neue Anträge für AlG2 und Kindergeld wurden gestellt. AlG2 läuft aber mit dem Kindergeld klappt nichts. Es werden immer wieder neue Bescheinigungen verlangt, dann bleibt mal was bei der Mutter liegen usw. Das Problem beiden fehlen seit drei Monaten je 154€ und keiner fühlt sich zuständig. Da ich selbst Alg2 beziehe kann ich auch nicht helfen. Die Sachbearbeiterin ist der Meinung das es eben mal ne Weile so gehen muss. Mein zwei Jahre älterer Sohn lebt bei mir, nach dem Zivildienst gab es auch Probleme wegen dem Kindergeld. Da war noch ein anderer Sachbearbeiter der hat das Kindergeld mit übernommen und mit der Kindergeldkasse verrechnet. Die jetzige Tante weigert sich hartnäckig so einer Regelung zuzustimmen. Motto "kann ich nicht, darf ich nicht, mach ich nicht".
Kann mir jemand sagen was meine Jungs oder ich kurzfristig machen können. Finanziell ist es 5 nach 12. Sie machen laufend Schulden zwar in kleinen Beträgen aber es summiert sich. Bitte um Hilfe !! -
Hallo
habe bis Mitte 2007 Mehrbedarf wegen Diabetes 51,13€ erhalten. Nach einem Neuantrag wurde der Zuschlag mit der Begründung auf einen Beschluss des Sächsischen Landkreistages gestrichen. Widerspruch läuft immer noch. Ich gebe in regelmäßigen Abständen eine neue Bescheinigung meines Arztes ab. Ich habe auch eine Erklärung beigefügt in der darauf hingewiesen wird das bei entsprechender positiver Entscheidung des BSG um Nachzahlung gebeten wird. Es gibt dazu anhängige Verfahren beim BSG.
MfG