meine eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig, ich bekomme elternunabhängiges bafög.
aber nun gut
ich danke für die hilfe und werde zusehen, dass ich zwischen vorlesung + praktikum noch nen nebenjob packe
Beiträge von Sarah1984
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wenn dein mann wirklich so wenig verdient in der ausbildung kannst du sicher ALG II beantragen und evtl. dein mann auch noch ergänzende leistungen. (je nachdem wie wenig es denn wirklich ist) .
ich würde mir aber an deiner stelle trotzdem einen mini-job in dem bereich suchen, in dem du studiert hast, ansonsten stelle ich mir das recht schwierig vor, nach den zwei jahren , ohne berufserfahrung in den Job einzusteigen. -
bildungskredit hab ich schon,aber davon werden ja "nur" meine 500€ studiengebühren gezahlt.
eigentlich kann es doch nicht angehen, dass man "nur" weil man studentin ist, keinen anspruch auf irgendeine leistung hat, außer bafög. man macht das freiwillig, stimmt schon.... aber irgendwie muss es da doch was geben.
ich schaue mich ja eh schon nach einem job um. wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben....so´nen mist !!!!!
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bildungskredit hab ich schon,aber davon werden ja "nur" meine 500€ studiengebühren gezahlt.
eigentlich kann es doch nicht angehen, dass man "nur" weil man studentin ist, keinen anspruch auf irgendeine leistung hat, außer bafög. man macht das freiwillig, stimmt schon.... aber irgendwie muss es da doch was geben.
ich schaue mich ja eh schon nach einem job um. wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben....so´nen mist !!!!!
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nein, ich will das Studium nicht abbrechen.
wenn ich kein bafög mehr bekomme, hab ich dann überhaupt keinen anspruch auf andere leistungen ???
also Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ??? -
Hallo,
ich habe mal eine Frage: Ich bin 24 jahre jung, Studentin, habe eine eigene Wohnung und bis jetzt Bafög bezogen.
Nun ist bei mir der Fall eingetreten, dass ich bis zum Ende des 4. Semestern eine Mindestanzahl an Credits vorweisen muss, um weiter Bafög empfangen zu können. Diese Anzahl habe ich leider nicht erreicht und rechne damit, dass ich ab April kein Bafög mehr bekomme.
Ich habe derzeitig auch sonst kein Einkommen.
Besteht mit dem Wegfall des Bafögs ein Anspruch auf Hartz4 oder Hilfe zum Lebensunterhalt ?Danke schonmal eim voraus für die Antworten.
Mit besten Grüßen
Sarah