Beiträge von weisse Riesin

    Hallo Michael,
    bestell dir bitte mal das Buch " Ratgeber für Menschen mit Behinderung", Ausgabe 2008
    Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Pubklikationen, Redaktion, 53107 Bonn
    Bestell.- Nr. A 712, Telefon: 0180/ 5151510
    oder schau auf die Internetseite. www.bmas.de oder Email: [email protected].
    Grundsicherung SGB XII tritt für dich in Kraft.
    Der Ratgeber ist kostenfrei, glaube ich. Er wird dir sicher weiterhelfen.
    Viele Grüße und alles Gute von dewr weissen Riesin

    hallo,
    jedes Arbeitsamt freut sich, wenn man sich arbeitend meldet, grins
    Es ist Arbeitnehmerpflicht, das Arbeitsamt sofort über eine Arbeitsaufnahme zu informieren, dann müssen sie nämlich kein Arbeitslosengeld mehr bezahlen.
    Grob genommen habt ihr mit der Rechnung noch Glück gehabt, weil sonst eine Anzeige des Betruges in euer Haus geflattert wäre.
    Also, auch wenn nur ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde, müsst ihr beweisen, wieviel tage er dort gearbeitet hat und das Geld wird ans Arbeitsamt zurückbezahlt und mehr nicht.
    Also 2000 Euro ist immens hoch. das ist nicht rechtens seitens des Arbeitsamtes.
    Also beim nächstenmal, keine falsche Scham, sondern dem AA bescheid sagen, wenn man wieder in Arbeit kommt.
    Viele Grüße und alles Gute von der weissen Riesin

    Hallo Goa,
    kündige bei deinem Chef ohne Ansage von Gründen!
    Beim Arbeitsamt werden sie dich nach dem Grund fragen, dann nenn ihnen den wahren Grund, deiner Kündigung.
    Wenn es für dich unzumutbar ist, kann das Arbeitsamt nicht dagegegen sagen, also keine Sperre.!!!!!,
    weil es in der Probezeit ist.
    Dein alter Arbeitgeber muss das bekomme Geld wieder ans Amt zurückzahlen, aber das kann dir ja egal sein.
    Alles Gute wünscht dir die weisse Riesin.

    Hallo Mari,
    gehst du vors Arbeitsgericht, wegen der Fristlosen Kündigung?
    Falls Ja, kann dir das Arbeitsamt keine Sperre geben, weil es ein schwebendes Verfahren ist.
    Wenn du selbst gekündigt hast, wäre es dumm für dich, dann kann eine Sperre ausgesprochen werden.
    Dann musst du dir so schnell wie möglich wieder einen neuen Job suchen.
    Viele Grüße und alles Gute von Andrea

    Hallo Romiu,
    klar dürfen sie nach Schulden fragen, aber das hat nichts mit deiner Wohnung zutun, sondern mit der Jovermittlung.
    Falls du Schulden hast, biist du schlechter zu vermitteln auf dem Arbeitsmarkt.
    Also du darfst dir auf jedenfall eine Wohnung suchen und das Amt muss dem zustimmen ( Grundgesetz!).
    Such einfach eine Wohnung und reich den Mietvertrag ( bis 325,- Euro, Kaltmiete) beim Amt zur Absegnung ein. Danach stelle gleich einen Antrag auf Erstaustattung, sodaß du nicht auf dem Boden schlafen musst.
    Alles Gute von der weissen Riesin

    Hallo,
    Amt ist Amt, egal wo die hinziehst.
    Wenn dir das alte Arbeitsamt den Unzug genehmigt hat werden sie dir wohl auch eine Erstausstattung bewilligen.
    Das ist vollkommen Ortsabhängig. Nur der Sachbearbeiter ändert sich in dem Fall, aber das kann dir doch egal sein.
    Stell sofort einen Antrag auf Erstausstattung und reich ihn beim Arbeitsamt ein.
    Schnellere Bearbeitung, dann musst du nicht 2-3 Monate in der neuen Wohnung warten.
    Liebe Grüsse
    von der weissen Riesin