Sehr geehrte Damen und Herren;
> Wir sind eine bezweifelte Deutsche mehrköpfige Familie, die keinen
> grossen Glück hier im Ländle hat. Daher überlegen wir uns gerade, ob wir
> teilweise oder alle ins ausland gehen.
> Deswegen haben wir momentan so viele offene Fragen, was Kindergeld,
> Steuer, wohngeld u.s.w betrifft.
Wir bitten Sie darum, uns so weit wie möglich gute und genauere
> Informationen zu geben. Und besten Dank im Voraus, da wir mit manchen Behörden mehrmals schlechte Erfahrungen hatten, sie gaben uns öfter mangelhafte oder falsche Informationen, sie sagten die wahrheit nicht.
>
> Mein Mann wird demnächst für halbes Jahr- eventuell länger- in
> Deutschland eine Teilzeitarbeit von 3,5 bis höchstens 4 Stunden am Tag arbeiten-
> gesundheitlich bedingt- sein Einkommen wird zwischen 500€ und 600€
> Brutto sein.
> Da laut Gesetz:
> (Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn Sie in
> Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im
> Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt
> einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden).
>
> Stellt sich die Frage hier:
>
> Wird diese Stelle als Sozialversicherungspflicht oder als unbeschränkt
> einkommensteuerpflichtig oder entsprechend behandelt? Gibt es einen grpossen
> Unterschied, ob man weiter ALG II erhält oder nicht? ( Leider mit diesem
> Einkommen werden wir, als Familie, weiter Leistungen vom Jobcenter
> kriegen).
>
> 2) Hängt der Anspruch auf Kindergeld von der Art der Tätigkeit, falls
> man eine Tätigkeit in Deutschland oder ins ausland übt?
> 3) Hängt der Anspruch auf Kindergeld vom Land, in dem die
> Auslandbeschäftigung ausgeübt wird?
>
> 4) Wenn unsere Kinder im Ausland die Schule besuchen werden, richtet sich
> der
> Anspruch auf Kindergeld und die Höhe des betragsmäßig zustehenden
> Kindergeldes danach, in welchem Land und wie lange dort dieser Schulbesuch
> erfolgt bzw. erfolgen soll und bei wem die Kinder dort leben? Geben Sie
> bitte mir paar Details hier um zu wissen, welche Wirkungen haben diese
> Faktoren auf dem Anspruch, damit wir im Vorfeld rechnen können, wie wir weiter
> ohne grosse finanzielle Probleme zurecht kommen können.
>
> 5) Wenn man für eine Deutsche Firma, die in Deutschland ihren Sitz hat,
> auch ins Ausland für sie auch arbeitet- oder eine Weile nur ins Ausland
> für die Firma arbeitet – welche Wirkungen hat das auf dem
> Kindergeldanspruch?
>
> 6) Müssen die Schulkinder unbedingt in ihren Schulferien nach Deutschland
> kommen? Und müssen sie in unserer Wohnnug in Deutschland angemeldet
> bleiben?
7) Muss man der Schulbesuch von Deutschen Kindern ins Ausland begründen
> oder ist das eine freie Entscheidung der Familie? Wir bitten Sie um Hilfe.
> Gibt es genauere Informationen auf bestimmte Internetseiten?
> Danke sehr für Ihre Antwort im Voraus.
>
> Mit freundlichen Grüssen.