nein, ich bin ja in Arbeit gewesen und das geld hat gereicht, als bis jetzt nichts aufgestockt.das mit der Überzahlung würde dann schon stimmen, wenn ich etwas für Nov. bekommen hätte.Aber nur, wenn die das so akzeptieren,das ich meinen Novemberlohn auch im November ausbezahlt bekomme.
Beiträge von djpandabaer
-
-
können die dann nicht sagen, der Lohn ist bis jetzt immer erst im darauffolgenden Monat gekommen, jetzt rechnen wir diesen auch erst im Dezember an??
Ist das binndend für SGB2, wann er auf das Konto kommt, oder können die das so anrechnen wie sie wollen????
-
Hallo,
meine schwere Frage:
Ich habe jetzt bis zum 23.11 einen Arbeitsvertrag, also bekomme ich für den November geld.Das ich normalerweise im Dezember ausbezahlt bekomme.
Jetzt meine Frage;
Was währe, wenn mein Chef mir das Geld für November schon im gleichen Monat ausbezahlt, und nicht wie bisher im nächsten Monat. Wird der Lohn dann noch zum November gezählt, oder können Sie ( SGB2) ihn auch erst im Dezember anrechnen?Und von wann bis wann zählt bei SGB2 der monat??
Habe leider in den bisherigen Post`s nichts gefunden zu dieser Problematik.
Danke
-
Jana1987 : Wie sollen denn Bewerbungskosten im Vorfeld beantragt werden? Ich weiß doch vorher nicht, wo ich mich bewerbe.
Muß ich dem Antrag alle 30 Bewerbungen beifügen? 30 Kopien plus Antrag ist ja schon ein keines "Büchlein"...
bewerbungskosten im Vorfeld: du beantragst ja nur die Kosten die auf dich zukommen.aber ohne die Fahrtkosten zu bewerbungsgesprächen,die mußt du separat beantragen
bei uns is es so,das man nach Antragstellung " der Bewerbungskostenübernahme " alle Quittungen aufheben muß,und dann mit dem antrag ,wenn man ein paar zusammen hat,mit abgibt.
Normalerweise reicht ein Blatt,wo alle deine bewerbungen draufstehen,also die firmen bei dennen du dich beworben hast.
Das mit den fahrkosten zu bewerbungsgesprächen; die mußt du vor Fahrantritt gestellt haben,das reicht bei uns auch kurz vorher,falls es schnell geht mit bewerbungsgespräch, telefonisch. Mußt du mit deinem Berater absprechen.
Die kosten waren mal 256€/jahr ; Laut einer aussage einer arge mitarbeiterin gibt es seit neuestem keine grenze mehr. aber dazu habe ich noch ncihts genaueres gefunden.Sorry die schreibweise habs eilig
Nochwas:wenn du Arbeitslosengeld bekommst, 5€ pro bewerbung:
bei Hartz4 nur die tatsächlichen ausgaben.hier gibts auch interessantes: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/archive/index.php?t-15279.html
-
das hab ich dennen auch gesagt,aber da wir vorher schon zusammen gewohnt haben,als BG,da haben sie uns nicht mehr geglaubt.
habe gestern auch noch ein wenig die § gelesen,das is nicht so einfach wenn man mit Familie zusammen wohnt.
Müsst mal die § ein wenig durchstöbern,da steht auch was über BG drin.
-
Wieso bekommt ihr zweimal Elterngeld das wird doch fürs Kind nur einmal gezahlt.
wenn der vater auch zuhause ist,kann er 2 monate zusätzlich beantragen.darum 14 monate,
Man kann es aber auch gleichzeitig beantragen.
dann sind es 14 monate. -
Bei mir wollten Sie meinen eigenen Kühlschrank sehen!!!
Ich sagte das in einer WG auch nicht jeder seinen eigenen Kühlschrank hat,aber da ich mit einer jungen Dame(:Dmeine Freundin:p)zusammen in einer Wohnung wohne,wurden wir als BG eingestuft.
Also ich denke mal es kommt vorallem auf den Sachbearbeiter drauf an,wie Ihr es Ihm glaubhaft macht,oder es im irgendwie Beweißt das es so ist.
-
angeben mußt du es schon,aber soviel ich gerade gelesen habe,wird es aufgeteilt auf ein Jahr,so das nur wenig in einem Monat angerechnet wird und nicht alles.
Hier ein link dieser Seite http://www.sozialleistungen.in…zaehlt-als-einkommen.html
-
Hallo,ich bin seit 01.01.2009 Arbeitslos,beziehe ALG1 und ALG2.
Jetzt habe ich bei der ZBFS nachgefragt,ob ich gleichzeitig das Elterngeld beantragen kann,da haben sie mir gesagt,das ich das machen kann.Nun meine Frage: Es sind 300€ vom Elterngeld anrechnungsfrei. Wenn ich aber zu zweit das elterngeld beziehe??? werden dann 2*300€ anrechnungsfrei,oder zählen meine 300€ als einkommen,das angerechnet wird.Wer kann mir da bitte helfen.nicht mal die Tante bei der Arge hat bescheid gewußt.
Danke und den Kopf nicht hängen lassen!!;)
-
zu deiner frage
3. Ich habe 12 Monate Elterngeld beantragt nun ist mein Mann arbeitslos geworden und studiert (staatl. geprüfter Betriebswirt)Darf ich 2 Monate Elterngeld zusätzlich beantragen?Wenn du wissen willst,ob er gleichzeitig mit dir das Elterngeld beantragen kann:
das kann ich nur mit ja beantworten.und nicht vergessen,er kann rückwirkend auf 3 monate,seine 2 monate beantragen.aber als student????
Ich denke mal nicht,das er etwas bekommt,da die elternzeit dazu da ist,das er zuhause ist.
du kannst ja unverbindlich bei der ZBFS anrufen.da habe ich meine fragen auch einfach gestellt.die geben dir auch richtige auskunft darüber.