Beiträge von Maleris90

    sooo erst mal danke für die vielen beiträge.


    mit dm bafög-amt hab ich mich schon auseinander gesetzt, und dort wurde mir nur gesagt, das im bafög gesetz nicht geregelt ist, dass das kind anspruch auf eine eigen wohnung hat, wenn die eltern im einzugsbereich (also einem ort, von wo aus die ausbildungsstätte innerhalb von 2 stunden täglich zu erreichen ist) leben, oder halt, wie bei mir ein elternteil. wie die beziehung zwischen eltern und kind ist, spielt dabei keine rolle. also bin bei uns zur arge und habe dort einen antrag zum bezug einer eigenen wohnung gestellt, also die berechtigung mit unter 25 überhaupt eine eigene wohnung haben zu dürfen. der wurde mir auch bewilligt, allerdings kann ich damit nicht zum bafög-amt gehen und sagen, hey, zahlt mir wieder mein volles bafög, sondern muss zur arge und dort einen antrag auf hartz IV stellen. das habe ich jetzt auch gemacht, mal sehen was raus kommt.


    das kleine bafög gibts für jugendliche, die zuhause, bzw. im einzugsgebiet leben.
    das große bafög gibts für jugendliche, die anspruch auf eine eigene wohnung haben, da sie die ausbildungsstätte nicht innerhalb der zumutbaren zeit erreichen könnten, also innerhalb von zwei stunden.


    da ich jetzt aber diesen bescheid von der arge habe und weiterhin nur das kleine bafög bekommen werde hätte ich doch aber eigentlich anspruch auf wohngeld oder


    vielen dank nochmal für die hilfe, eure maleris

    hallo @ all.
    :confused::confused::confused:
    ich hab ein problem:


    ich bekam 2007-2008 (schuljahr) schüler-bafög (361€) habe eine wg (195€) und muss schulgeld bezahlen (150€). außerdem bekomme ich kindergeld von meinem vater. das ding ist nu, das meine mutter in meinen einzugsbereich gezogen ist, da sie sich von meinem vater hat scheiden lassen. deshalb bekomme ich jetzt nur noch das kleine bafög (212€) da das amt davon ausgeht, das ich wieder zu ihr ziehen könnte. kann ich aber nicht. jedenfalls hatte ich jetzt eine ewige hin-und-her-rennerei bis ich letzte woche endlich meinen hartz IV antrag abgeben konnte.
    jetzt zu meinen fragen:
    kann ich meinen vater dazu zwingen mir zusätzlich zu dem kinderrgeld unterhalt zu bezahlen?
    muss ich das schulgeld selbst bezahlen? (ist meine erstausbildung) wenn nicht, darf er das dann von dem geld, was er mir bezahlt abziehen? was ist mit meiner mutter? muss sie nicht auch leistungen für mich erbringen? sie bekommt hartz IV und mein kleiner bruder wohnt bei ihr. wo kann icch sonst noch leistungen beziehen (wohngeld etc.)?


    vielen dank schonmal für antworten :D