sooo erst mal danke für die vielen beiträge.
mit dm bafög-amt hab ich mich schon auseinander gesetzt, und dort wurde mir nur gesagt, das im bafög gesetz nicht geregelt ist, dass das kind anspruch auf eine eigen wohnung hat, wenn die eltern im einzugsbereich (also einem ort, von wo aus die ausbildungsstätte innerhalb von 2 stunden täglich zu erreichen ist) leben, oder halt, wie bei mir ein elternteil. wie die beziehung zwischen eltern und kind ist, spielt dabei keine rolle. also bin bei uns zur arge und habe dort einen antrag zum bezug einer eigenen wohnung gestellt, also die berechtigung mit unter 25 überhaupt eine eigene wohnung haben zu dürfen. der wurde mir auch bewilligt, allerdings kann ich damit nicht zum bafög-amt gehen und sagen, hey, zahlt mir wieder mein volles bafög, sondern muss zur arge und dort einen antrag auf hartz IV stellen. das habe ich jetzt auch gemacht, mal sehen was raus kommt.
das kleine bafög gibts für jugendliche, die zuhause, bzw. im einzugsgebiet leben.
das große bafög gibts für jugendliche, die anspruch auf eine eigene wohnung haben, da sie die ausbildungsstätte nicht innerhalb der zumutbaren zeit erreichen könnten, also innerhalb von zwei stunden.
da ich jetzt aber diesen bescheid von der arge habe und weiterhin nur das kleine bafög bekommen werde hätte ich doch aber eigentlich anspruch auf wohngeld oder
vielen dank nochmal für die hilfe, eure maleris