Beiträge von orchidee

    Einen schönen guten Abend,


    ich möchte mich mit einer Frage an Euch wenden.
    Im Jahr 2007 bekamen meine Tochter und ich als Bedarfsgemeinschaft einen Zuschuss als Kosten für Unterkunft, da mein Arbeitslosengeld recht gering ausfiel. Seit 2009 bekomme ich nur noch Leistungen nach dem SGB II.
    Ich bekam heute meine Einkommenssteuerberichtigung für 2007. Auf Grund der Änderungen mit der Kilometerpauschale bekomme ich nun 194,00 € erstattet. Im Jahre 2007 hatte ich mit dem Jobcenter noch gar nichts zu tun. Muss ich diese 194,00 € wirklich zurückzahlen? Worin begründet sich dieses?
    Ich meine, ich hatte ja wirklich wegen der Fahrerei im Jahr 2007 die Ausgaben.
    Lohnt sich ein Widerspruch oder der Weg zu einem Anwalt?
    Weiß jemand Rat?
    Vielen lieben Dank im voraus für eine hilfreiche Antwort.