Leute danke für die schnellen Antworten,
habe mich falsch ausgedrückt ich bin der mänliche part und das Haus gehört meinen Eltern.
Ich werde nun einen neuen Mietvertrag aufsetzen und Wiederspruch gegen den bescheid einlegen.
Leute danke für die schnellen Antworten,
habe mich falsch ausgedrückt ich bin der mänliche part und das Haus gehört meinen Eltern.
Ich werde nun einen neuen Mietvertrag aufsetzen und Wiederspruch gegen den bescheid einlegen.
]Hallo,
hab da mal eine frage unszwar bekomme ich seit Januar 09 Hartz IV
bin verheiratet und habe ein Kind und wohne im Zweifamilienhaus meiner Eltern.
Ich habe eine abgeschlossene Wohnung mit 2 Zimmer Küche und Dusche mit ungefähr 60 qm,
meine Eltern wohnen im selben Haus in Ihrer eigenen Wohnung.
Vorher habe ich immer einen betrag je nach dem von 150€ bis 250€ dafür bezahlt.
Ich wollte jetzt beim Hartz IV einen Mietvertrag mit Ihnen abschließen aber bei der Arge wurde mir gesagt
das kein Mietvertrag mit Verwandten des 1.Grades akzeptiert werden und deshalb bekomme ich jetzt
86,29€ für Nebenkosten und Heizung und muss die Differenz vom Grundbetrag zahlen.
Stimmt die Aussage das Mietverträge mit den Eltern nicht akzeptiert werden und wieviel
Anspruch tatsächlich hätte ich dann wenigstens auf Nebenkosten und Heizung.
ich danke im voraus für jede hilfreiche Antwort