lieber berthold
vielen dank für diese erklärung
lieber berthold
vielen dank für diese erklärung
das hört sich doch mal gut jetzt hat sich grade noch ein bekannter gemeldet der würde das auch gerne mit mir machen der will von zuhause raus wegen fam. problemen. ich habe mich im netz schlau gemacht es darf sich nur um eine haushaltsgesellschaft handeln
http://www.bag-shi.de/fachinfo/rechtsdurchsetzung/sozialgerichtbarkeit/sg-duesseldorf050418/
das bedeutet
kein gegenseitiges einstehen...
keine verfügung gegenseitig von geld...
etc.p.p
es gibt so komische unterschiede zw. wohngemeinschaft haushaltsgemeinschaft und bedarfsgemeinschaft.
ich habe alles nachgerechnet und müsste alles geldlich passen.. aber die finden bestimmt wieder nen grund...
Ich bin so froh wenn ich die ausbildung anfangen kann....
Vielen Vielen Dank ......
Liebe Grüße
Melanie
hallo Ihr lieben,
ich hatte schon mal ein thema aufgemacht "verzweiflung" das ist dann wohl hinfällig...
Da ich im mom bei einem bekannten wohe und dort nicht mehr bleiben kann hatte ich die idee eine 2 ZKB wohnung zu mieten und die mit einer Freundin zu beziehen also eine WG zu gründen.
KEINE bedarfsgemeinschaft sondern eine HAUSHALTSGESELLSCHAFT.
Ich habe mich bereits umgehört und hätte eine Wohnung 2 ZKB 53m² 321 Kaltmiete NK 177 inkl. heizung also Warm 498€ sie hätte ihr schlaf-Wohnraum und ich hätte meinen Schlaf-Wohnraum und eine gemeinsame küche sowie ein gemeinsames bad.
Das heißt die Arge müsste anteilig nur die hälfte zahlen das wären grob 250E würde sie ja günstiger kommen wie wenn ich mir ne kl. wohnung holen würde die müssten sie mit (Mietspiegel) 340€ zahlen.
Denkt Ihr ich könnte damit glück haben????
Für die ARGE wäre es besser ( Geld ) für mich wäre es besser (nicht immer ganz alleine)
Was denkt ihr soll ich es versuchen???
Danke im vorraus
Liebe Grüße
Melanie
hallo Ihr Lieben,
Ich habe ein Problem und zwar ich wohne zur zeit bei einem bekannten wegen familiärer Probleme.
Mein bekannter kann das platz und geldmäßig nicht mehr, ich bekomme ALGII + habe jetzt kindergeld beantragt.
Ich hätte eine wohnung.
Mietspiegel für diesen Ort:
KM: 218,70 €
NK: 81,00 €
HK: 40,50 €
Gesammt: 340,20€
meine wohnung hätte:
KM:220€
NK80,00 €
HK: 40 €
Gesammt: 340€
Das heißt die kosten stimmen überein zwar ist die kaltmiete 1,30€ über dem satz deshalb aber die NK und HK kosten niedrieger. im Gesammten wird der Regelsatz nicht überschritten.
Mir wurde von der Arge gesagt ich kann mit meinem ALG I + Kindergeld die kosten alleine zahlen...
JA O.K
jetzt will der vermieter 900€ kaution, ich habe beim amt angefragt dort habe ich gehört da meine kaltmiete 1,30€ über dem satz liegt bekomm ich keinen Vorschuss. Ich zahles Ihnen ja zurück.
Somit lässt das Amt zu dass ich in den nächsten tagen obdachlos werde. zu meinen eltern kann ich nicht die wohnen 300 km weit weg. und hier in der umgebung habe ich ab aug. ne ausbildugsstelle.
Was kann ich tun damit ich nicht aus die straße komme bez. diese sch... 900 € vom amt bekomme die bekommen dass ja zurück.
Bitte helft mir bitte
DANKE im vorraus
Liebe Grüße
Muzelmaus