...für die ausführlichen Zuschriften zu meinem Problem.
Ich fange mal oben an: Schrader hat Recht, wenn er schreibt, dass der Grundbucheintrag entscheidend ist, was die Quadratmeterzahl betrifft.
Klaus: meine Klage habe ich ja schon eingereicht, und das Verfahren läuft
Horst Grunert: Richtig, Einzelfallprüfung ist das Schlagwort.
Es existiert zwar dieses Urteil aus dem Jahre 2006, worauf sich die Argen stützen, aber sie vergessen auch sehr gern, dass in diesem Urtei auch erwähnt wird, dass im Einzelfall unter Abwägung der individuellen Umstände flexibel entschieden werden kann.Da könnten dann emotionale Beziehung zur Wohnung und soziales aufgebautes Umfeld nach 30 Jahren zuerst zusammen mit den Eltern und nach deren Ableben ohne Unterbrechung eine Rolle spielen.
Ähnlich kann auch mit Wertgegenständen aus langjährigem Familienbesitz umgegangen werden, der auch zum schützenswerten Vermögen gezählt werden kann.
Und die Tatsache, dass ich die Wohnung zur Zeit nur weit unter Wert verkaufen würde, kann bei der Beurteilung des Einzelfalls eben auch herangezogen.
Also habe ich nach wie vor Hoffnung, denn die stirbt bekanntlich zuletzt.
Was ist mit meiner zweiten Frage: wenn ich Recht bekomme, erhalte ich dann die Nachzahlung für 6 Monate nach Antragsstellung oder bis zur Verkündung des Urteils??
Gruß
mumbiker