Hallo zusammen,
zwar läuft mein Klageverfahren noch immer, und eine Verhandlung wird in diesem Jahr vor dem Gericht laut Auskunft nicht mehr stattfinden, aber es haben sich neue Aspekte aufgetan, die ich für erwähnenswert halte.
Die Wohnungsgröße von 88 qm stützte sich bislang auf Angaben, die im Jahre 1967 bei Grundrisszeichnungen und Abmessungen vom Rohbau ausgehen.
Die 3 % wurden nicht abgezogen, wie ich leider erst jetzt durch Nachmessen meiner Wohnung herausgefunden habe.
Darüber hinaus haben sich der Grundriss und die Maße der Wohnung durch erfolgte Umbaumaßnahmen verändert.
Ich bewohne demnach eine Wohnung, die 84,2 qm und nicht 88 qm aufweist.
Die neu ermittelte Wohnflächenangabe habe ich bereits den entsprechenden Entscheidungsträgern weitergeleitet.
Ich hoffe, dass dieser neue Aspekt mir bei meinem Problem weiterhilft.
Also an alle: Nachmessen der Wohnungsgröße lohnt sich womöglich!!
Gruß
mumbiker