Vielen dank!
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Meine Ehefrau (die einzige in der Bedarfsgemeinschaft) wegen Ihre Krankheit bis Altersrente bezieht eine Erwebsminderungsrente in der Höhe von brutto-797,07 EUR (netto-720,16 EUR) und eine 52,20 €-Betriebsrente. Bei der Abrechnung der Arbeitslosengeld II wurde 163,88 EUR abgezogen mit der Beschreibung: „Abzüglich zu berücksichtigendes Einkommen entsprechend der Zeile – Verteilung Gesamteinkommen-„ Das wurde von den 316,- EUR abgezogen.
Ist das richtig? Wer kann mir eine Antwort geben?
Pasito