Beiträge von fridolin27

    Hi Klaus!


    Danke für Deinen Hinweis.


    Ganz sicher wird das aber nicht der Fall sein, weil es dafür keinerlei (gesetzliche, juristische) Grundlage gibt. Ich hatte oben bereits von der "18-Monate-Bedingung" gesprochen. Die ist weder bei gerber noch bei mir gegeben - in sofern zieht die nicht.


    Andererseits käme es auch auf ein Rechenexempel an, ob die GKV dann alle von mir selbst bezahlten Arztkosten dagegen aufrechnet. Aufgrund eines Krankenhausaufenthalts meinerseits würde sie es vielleicht besser nicht tun :D...

    Leider habe ich dieses Forum und den entsprechenden Beitrag erst jetzt entdeckt. Ich hatte genau dasselbe Problem, war aber im Gegensatz zu gerber kurze Zeit (drei Monate) privat krankenversichert (in 2006). Seit Anfang des Jahres bin ich im Anschluss an erfolglose Selbständigkeit ALG II-Empfänger.


    Da die Gesetze noch einigermaßen frisch sind, scheint mir kaum jemand bei den Versicherungen durchzublicken. Jeder sagt etwas anderes. Die TK hat es abgelehnt, mich aufzunehmen, weil sie die Auffassung vertritt, ich sei trotz ALG II-Bezugs nicht automatisch krankenversicherungspflichtig (was natürlich Quatsch ist). Dann meinte der freundliche Sachbearbeiter noch, ich müsste in meine ursprüngliche private KV zurück (ebenfalls schlichtweg falsch).


    Ich wies darauf hin, dass eine Dame am Servicetelefon derselben Krankenversicherung etwas ganz anderes gesagt hätte. All das half nichts, ich habe die schriftliche Ablehnung "aus Spaß" einmal ans Bundesministerium für Gesundheit gefaxt, um denen aufzuzeigen, was in der Praxis mit ihren Gesetzen passiert. Zwischenzeitlich habe ich mich ohne Probleme bei der BEK versichert und soeben meine Versichertenkarte erhalten.


    Nach meinem Wissensstand gilt folgendes:


    Du hast absolut freie Wahl, welche GKV oder PKV Du jetzt nimmst. Nur wenn die Zeit der Nichtversicherung weniger als 18 Monate betragen hätte, hätte - möglicherweise - eine Bindung an das Unternehmen bestanden, bei dem Du zuletzt versichert gewesen warst. Da das nicht der Fall ist, scheiden auch sämtliche eventuellen Nachforderungen von Mitgliedsbeiträgen aus. Das entnehme ich eindeutig dem neuen Gesetz. Es ist allerdings auch dezidiert in der Broschüre des Ministeriums "Mehr Schutz für Sie! Neues zur privaten Krankenversicherung" festgehalten (pdf-Download: http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_1168278/DE/Service/Publikationen/publikationen__node.html). Interessanterweise stehen in diesem Flyer auch die Angelegenheiten der GKV, die an anderer Stelle offen bleiben.