Nun ja, das wird dann wohl die letzte Möglichkeit sein. Hatte nur, da ich noch ziemlich jung bin, gedacht ich könnte auch so etwas ausfindig machen. - Trotzdem danke.
Beiträge von BabiiLicious
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Danke schon mal dafür.
Mein Vater allerdings behauptet, dass sich der Unterhaltspflichtige, wenn er Rentner ist, nach sogenannten 'Hammerschen Richtlinien' zu richten hat. Ich jedoch kann zu diesen Richtlinien noch nicht einmal etwas ausfindig machen. - Kann mir dazu vielleicht noch jemand was sagen?
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Nach welchen Richtilinien hat man sich zu richten, wenn der Unterhaltsverpflichtete in Rente ist? Richten man sich weiterhin nach der 'Düsseldorfer Tabelle' oder gibt es hier für andere Richtlinien?
Würde mich über informative Antworten freuen.
Mit freundlichen Grüßen.