Hallo,
was ist eigentlich, wenn das Auto per Kaufvertrag auf meine Frau erworben und ich im Brief, Schein und bei der Versicherung stehe ? Kann mir dann überhaupt jemand das Fahrzeug pfänden ?
Hallo,
was ist eigentlich, wenn das Auto per Kaufvertrag auf meine Frau erworben und ich im Brief, Schein und bei der Versicherung stehe ? Kann mir dann überhaupt jemand das Fahrzeug pfänden ?
Hallo,
eine Frage, aus meiner beruflichen Tätigkeit heraus hatte ich noch ein Leasingfahrzeug, welches diesen Monat auslief (gottseidank).
Um jetzt nicht ohne Auto dazustehen habe ich im Sperrmüll ein Auto gekauft für 450, EUR. Es ist ein 15 Jahre altes KFZ und soweit fahrtüchtig, das war wichtig, ich will nicht ohne Auto dastehen, auch weil ich gerade eine neue Arbeit suche.
Es kann gut sein, dass ich in Kürze eine Eidesstattliche Versicherung abgeben muss und ich weiss nicht, wie es dann mit dem Fahrzeug aussieht. Das Geld habe ich von meiner Frau aber gekauft habe ich es und es läuft auch auf mich, weil meine Frau keinen Führerschein hat und die Versicherung dann entsprechend teuer geworden wäre.
Wenn ich nun die EV abgebe, kann mir dann der PKW gepändet werden ? Wenn es vielleicht, wie ich vermute auf eine Privatinsolvenz herausläuft, wie sieht es dann aus ?
Gruß
Boromir
Hallo Kitty,
so sehe ich das im Grunde auch. Ich pflege da insofern noch meinen Optimismus, dass ich schon irgendeine Stelle finden werde, die mir dann wenigstens Netto etwas mehr bringt als das Amt, das sollte ja nicht das Problem sein, solange man mit dem Job nicht zu wählerisch ist, zumindest vorerst.
Freundliches Hallo zurück,
meine Frage zielte auch darauf ab, dass ich nicht vorhabe nur ewig von der Stütze zu leben. Die Tätigkeit ist mir dann auch schnuppe, werde ohne Arbeit verrückt und wenn dann vielleicht noch die 200 Eur im Monat wieder mehr dabei sind, dann können wir hier bleiben. Es sollte ja einfach keine Dauerlösung sein, und ich dachte, dass dann mit der Übergangslösung für paar Monate, wenn die Miete voll übernommen werden würde, ich bis dahin wieder was habe, irgendwas, egal...Hauptsache einen Job.
Meine Frau arbeitet auch, und wir sind uns für keine Arbeit zu schade. Zusammen wird das schon irgendwie gehen.
Viele Grüße
boromir
Hallo Berthold und danke für die rasche und informative Antwort.
Kann mich das der Träger denn zum umziehen zwingen ? Ich meine, wenn ich nun beispielsweise den Rest der Miete, der über dem angemessenen liegt, selbst aus der verbleibenden Restleistung erbringe, kann ich dann nicht in der Wohnung bleiben ?
Gruß
boromir
Hallo erstmal,
auf der Suche nach Informationen bin ich hier auf der Seite gelandet. Kurz zu meiner Situation:
Ich bin aktuell noch selbständig, aber das kann jeden Tag vorbei sein, da es sehr düster aussieht mit Geld.
Da ich aus früheren Zeiten noch Schulden habe, kann ich diese ohne die Arbeit in der nächsten Zeit nicht mehr tilgen. Wie es bei unregelmäßigen Verdiensten nun mal so ist, mal konnte man die Raten zahlen, dann wieder nicht. Insofern wird das ganze denke ich auch in Richtung Insolvenz rauslaufen, wenn nicht ein Wunder geschieht.
Da ich dann natürlich nichts falsch machen und nicht ohne Absicherung, Krankenversicherung und Wohnung dastehen will, möchte ich mich so gut es geht über Leistungen, Rechte und Pflichten informieren. Zu dem Thema kenne ich mich nicht aus.
Ich bin verheiratet, wir haben keinen Ehevertrag oder sonstige Regelungen getroffen, was vielleicht von Belang wäre. Meine Frau arbeitet in Teilzeit als Servicekraft. Wir wohnen in Hessen in einer ca. 80qm Wohnung mit einer Kaltmiete von 525,- EUR (Nebenkosten betragen 130,- EUR und Stromabschlag aktuell 103,- EUR pro Monat (die ganze Warmwasserversrgung geht über einen "durstigen" Durchlauferhitzer)). Die Wohnung ist in einem alten Haus als Anbau und unserer Meinung nach eher nicht modern oder luxuriös (sind noch alte Holzfenster mit Einfachverglasung, keine Isolation, ältere Holztüren etc.).
Sparverträge oder sonstiges Vermögen ist nicht vorhanden. Auf einer Immobilienseite habe ich von einem ortsüblichen Mietzins von 7,80 in der Stadt pro qm gelesen, aber weiß nicht ob das allg. gilt. Und auch nicht ob das warm oder kalt ist.
Ich habe mir die Seite und die Tipps durchgelesen, aber das Allg, ist mir einfach nicht schlüssig genug. Daher hier meine Frage
Sofern ich wirklich aufs Amt gehe und Hartz 4 beantrage, welche Kosten erhalte ich dann für die Wohunng ? Ich meine, die qm überschreiten wohl die "angemessene" Größe aber darf ich denn hier wohnen bleiben wenn ich beispielsweise einen Teil der Miete selbst zahlen will ?
Weiß jemand vielleicht die Sätze von Hessen hierzu ? Was man bekommt usw. ?
Wie wird das Einkommen des Ehepartners angerechnet ? Erhalte ich denn überhaupt was, wenn Sie etwas verdient (Verdienst Netto von Ihr schwankt im Monat zwischen 700,- und 900,- Eur) ?
Ich bin im Moment total durch den Wind und weiß nicht weiter. ich hoffe, ich habe nichts vergessen, wenn mir noch was einfällt, schreibe ich es noch nach.
Vielleicht hat ja jemand schon ein paar Infos hierzu, würde mich freuen.
Viele Grüße
Boromir...