Hallo,
das Mutterschaftsgeld wird dir auf das Elterngeld angerechnet. Die Leistungen werden also nicht glechzeitig ausgezahlt und der Anspruch verlängert sich auch nicht um 2 Monate.
Beiträge von EmanuelS
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Hallo Sugsugar,
zu deinen Frage:
1. Ja, die Firma muss dich wieder Vollzeit einstellen. Sie muss dir nicht unbedingt die gleiche Stelle anbieten, aber eine vergleichbare, auf jeden Fall hast du aber Anspruch auf Vollzeit.
2. Während du Elterngeld bezogen hast warst du quasi in der Elternzeit. Da du aber nur ein Jahr angemeldet hast, geht des AG davon aus, dass du auf die übrigen 2 Jahr verzichtest. Eine Verlängerung der Elternzeit ist aber mit Zustimmung des AG möglich.
3. Die zwei weiteren Monate müssen vom anderen Elternteil wahrgenommen werden. Aber dein mann kann auch als Student Elterngeld beantragen. Schau heirzu auch mal unter:
http://www.mein-elterngeld.de/elterngeld_berechnung_ausrechnen/elterngeld_bezugszeitraum_partnermonate_vatermonate_aufteilung.htmGrüße
Emanuel