Beiträge von Terrier74

    Hallo liebe Forengemeinde.


    Ich benötige dringend mal einen fachmännischen Rat in Bezug auf Hartz IV. Ich bin seit dem 01.12.08 arbeitslos. Da ich vorher als Zeitarbeiter tätig war, bekomme ich nur ein sehr geringes ALG I. Deshalb habe ich bei der ARGE eine Aufstockung beantragt. Soweit, so gut. Nun ist es aber so, dass ich vor ca.7 Jahren das Haus meiner Großeltern von diesen abgekauft habe. Meine Großmutter hat laut Kaufvertrag ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht im Haus, muss ihre Nebenkosten aber selbst tragen. Jeder von uns hat einen eigenen Wohnbereich, nur Küche und Bad müssen wir gemeinsam nutzen, da es eben nur eine Küche und nur ein Bad im Haus gibt. Nun verlangt die ARGE von mir, zusätzlich zu meinen Unterlagen auch den Rentenbescheid meiner Großmutter vorzulegen. Ist das überhaupt rechtens? Wir bilden ja, wenn überhaupt, höchstens eine Wohngemeinschaft. Was hat die Rente meiner Oma mit meinem Einkommen zu tun? Als Begründung gab der Sachbearbeiter an, dass er vermute, meine Großmutter würde mich finanziell unterstützen. Meiner Meinung nach zählt bei der Bearbeitung meines Antrages aber das SGB, und nicht die Vermutungen irgendeines SB. Wie soll ich mich verhalten, auf welche Paragraphen des SBG II kann ich mich hier berufen?
    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.