hallo,
Elterngeld bekommt sie aber das kann bis zu 300 Euro anscheinend auch nicht als Einkommen angerechnet werden .Das mit dem Rechner ist mir auch bekannt und den hat der Sachbearbeiter auch benutzt
allerdings kamen da wie gesagt beim Wohngeldrechner 200 Euro Differenz raus wie beim
ALG2 Rechner und er hat uns halt nachher wie gesagt auch genau das empfohlen mit Kinder-
zuschlag und Wohngeld /140 + 66)wobei ich halt nicht verstanden wieso...
wenn ich mit ALG 2 /200 Euro mehr hab und dort im Prinzip staatlich gesehn auf dem Minimum bin
kann er mir doch nicht sagen das es meinen Bedarf deckt und das mit dem Freibetrag hat er mir bestätigt
aber ich werd da nochmal nachhaken und bedank mich auch hier an die super Hilfe
mfg Andi