Hallo Advokat. Das Amt fodert nach §48 SGB X zurück und beruft sicher weiterhin auf § 50. Aber das sind für mich irgendiwe Bömische Dörfer.
Beiträge von Stephanie_Schmidt
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Hallo. Auch ihnen einen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich werde gleicheinmal google'n und nachsehen, was die einzelnen § besagen.
LG -
Hallo.
Danke, das klingt gut. Denn wir haben die Angaben immer ordnungsgemäß gemacht, und bis dato schien ja auch immer alles in Ordnung - bis heute eben.
Vielen Dank nochmals. -
Hallo.
Danke für die Antwort.
Die Begründung für die Nichtzahlung war, dass die Gelder noch nicht bewilligt wurden. Was ich wiederum nicht verstehen kann, da das SGB III ja besagt, dass die Grundsicherung zu gewährleisten ist.
Gibt es bezüglich der Rückzahlung nicht irgendwie Verjährungsfristen? Überall in der Wirtschaft gibt es diese ja, warum dann in diesem Fall irgendwie nicht wirklich? -
Hallo - ich hoffe hier jemanden zu finden, der mir weiter helfen kann.
Men Mann bekam heute von der ARGE ein Schreiben, worin stand, dass er doch für JANUAR 2007 knapp 150 € zurück zahlen solle. Angeblich begründet sich die Rückzahlung aus Geldeinnahmen durch die Sparkasse, bei der wir uner laufendes Konto haben.
Nun mene Frage: Kann die ARGE nach dieser langen Zeit einfach das Geld wieder zurück verlagen?
Denn so traurig wie es ist, mein Mann hat die letzten beiden Monate bis Dato noch keinen Cent Sozialsicherung bekommen Und ich weiß nichrt mehr wo hinten noch vorn ist, denn mehr als Arbeiten gehen kann ich nun auch nicht.Ich hoffe, es findet sich jemand, der sich damit auskennt und mir Tipps geben kann.
Vilene Dank