Hallo,
danke für die Antworten. Die Meinungen sind jedoch unterschiedlich. Habe jetzt dies im www gefunden:
4. Verrechnet die Bank Ihr Einkommen
mit einer eigenen Forderung?
Wenn Sie bei der Bank ein Darlehen oder einen
Dispositionskredit haben kann es passieren,
dass die Bank Ihre Einkünfte komplett oder zu
einem großen Teil einbehält und die Beträge auf
das Darlehen oder den bestehenden Dispokredit
anrechnet. Dies ist nicht erlaubt, wenn Ihre
Einkünfte Sozialleistungen sind. (§ 394 BGB,
§ 55 SGB I, § 76a EStG)
Aufrechnung bei Überziehung des Dispos?
Wenn Sie Ihr Konto über den Dispo hinaus überziehen, rechnen Kreditinstitute häufig eingehende Zahlungen mit der Überziehung auf oft werden Mieten nicht überwiesen. Bargeld bekommen Sie auch nicht.
Aufrechnungen sind zwar keine Pfändungen. Die Bank darf aber nur aufrechnen, wenn das Einkommen auch pfändbar ist. „Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt.“ (§ 394 BGB)
AlgII/GSi/Sozialhilfe muss also ausgezahlt werden. Mieten müssen überwiesen werden, auch wenn Sie Ihren Dispo überschritten
haben.
Bitte um Eure Meinung.
Gruß Sascha