Wann muss ich denn die Anträge stellen?
Bei Bekanntwerden des Nichtbestehens der Prüfung?
Oder erst nach der tatsächlichen Exmatrikulation?
Beiträge von Dominik123
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Hätte ich bei einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin trotzdem Anspruch auf Wohngeld?
Sie bezieht monatlich 400Euro Bafög+600Euro KfW-Kredit. -
Die Wohnung ab dem 01.04. hat ein Schlafzimmer, sowie ein offenes Wohnzimmer zur Küche hin...
Im Wohnzimmer befindet sich eine Schlafcouch.
Wir hätten jedoch nur einen Kleiderschrank.... -
Schon seltsam, dass Beträge als Einkommen angerechnet werden, die später zurückgezahlt werden müssen....
Ich soll beim Amt angeben, dass es sich bei mir und meiner Freundin um eine WG und nicht um eine Bedarfsgemeinschaft handelt? Das glauben die doch nie bei einer 2-Zimmer-Wohnung....
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Den Antrag würde ich im Falle der Exmatrikulation auf jeden Fall stellen.
Nur ist die Frage, wieviel mir zustände...Eine weitere Frage:
Ich stecke den Kopf wegen der Exmatrikulation natürlich nicht in den Sand und werde mich für die Ausbildung zum Polizeibeamten bewerben. In 4-5 Bundesländern.
Werden mir die Bahnkosten für die Anreise zu den jeweiligen Einstellungstests erstattet? -
Vielen Dank für die Antworten.
Also hätte ich Anspruch auf ALG II.
Auf den Regelsatz(351Euro) oder auf den Satz der Bedarfsgemeinschaft(316Euro)?Wie hoch wäre denn mein Anspruch auf Wohngeld? Unter Berücksichtigung der geschilderten Situation.
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Soweit ich weiss, kommt diese 25-Jahre-Regelung, wenn überhaupt nur beim Wohngeldanspruch in Betracht.
Schließlich bekämen meine Eltern nach der Exmatrikulation auch kein Kindergeld mehr.
Meine Freundin bekommt lediglich von ihren Eltern ein eigenes Auto gestellt.
Zusätzlich nimmt sie auch diesen KfW-Kredit in Anspruch, dabei kann man jedoch nicht von Einkommen sprechen, oder? -
Hallo!
Habe ich Anspruch auf Hartz IV?
Habe ich Anspruch auf Wohngeld?Mein Fall:
Ich bin 23 Jahre alt.
2005 habe ich eine Ausbildung erfolgreich beendet.
2005-2006 habe ich die Fachhochschulreife erworben.
2006-2009 Studium.
Zwischen den einzelnenen Ausbildungsabschnitten (jeweils 2 Monate Überbrückung) habe ich Arbeitslosengeld bezogen.
Werde jedoch höchstwahrscheinlich wegen dem Nichtbestehen einer Prüfung exmatrikuliert.
Während des Studiums hatte ich keinen Anspruch auf Bafög. Ich wurde von meinen Eltern finanziell unterstützt und hatte zusätzlich einen Studentenkredit (KfW-Kredit).
Ich wohne seit 1,5 Jahren in einer eigenen Wohnung.
Ab dem 1.4.2009 beziehe ich jedoch eine neue Wohnung mit meiner Freundin.
Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben.
Sie ist 21 Jahre alt, studiert, hat Anspruch auf 400€ Bafög.
Die neue Wohnung hat eine Fläche 53qm, kostet 360€ Kaltmiete und 500€ Warmmiete.Wann muss ich mich arbeitslos melden? Bei Kenntnis über das Scheitern der Prüfung? Oder nach der Exmatrikulation?
Habe ich Anspruch auf Hartz IV?
Habe ich Anspruch auf Wohngeld?Ich hoffe auf eure Hilfe.
Danke
Dominik