Eine Entschädigung für einen Wasserschaden ist doch dazu gedacht diesen zu beheben ..... Damit wäre sie doch zweckgebunden und eben dafür auszugeben..
Angeben und darauf hinweisen, daß es eine Zweckgebundenen Einnahmen ist..
Hallo nochmals und danke für die tipps!
Ich bin immer noch unsicher, denn der eigentliche schaden, dh neu streichen und verputzen wurde vom vermieter bezahlt an die handwerker. andere zwecke könnte ich nicht belegen. ja- gut ich hatte arbeit: schränke abhängen, vom schimmel befreien, einlegware neu sortieren und das ganze wieder rückwärts, hab auch leisten mühsam abgemacht und den entwässerungsapparat regelmäßig vom wasser befreit, - aber das war meine , bzw unsere eigene arbeit: kann man das als zweckgebundene Einnahme deklarieren ? wäre ja nur fair, aber ich weiss halt nicht ob das so zulässig ist und das letzte was wir wollen wäre eine blöde klage wegen hintergehung o.ä. ..
?????
lg
F.