Beiträge von hans harz
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Hi Horst
Das hört sich schon mehr nach deutscher Gesetzgebung an
Ich habe mal gelesen, dass die ARGE dann keine Wohung übernimmt, die mehr kostet als die jetzige, nur ich wohne in einem m Loch, da sollte man eigentlich nichtmal einem (noch) Auszubildenden zumuten, werden die mich dann auf die Kosten(verdammt billig, fraglich ob ichüberhaupt jemald wieder so ne billige Wohnung finde werde, egal wo) festnagel.
Mit was für Sanktionen ist denn da zu rechnen. Ehrlichgesagt, ehe ich weiter in diesem Loch lebe nehme ich lieber Sanktionen in Kauf.p.s. es heißt hans harz nicht hans hartz
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klar werde ich mich da bewerben.
Und da dreht mir keiner nen Strick draus, wenn ich bereits umgezogen bin? Diesem Staat traue ich alles zu. Einen Monat könnte ich und würde ich dafür finanziell überbrücken können. Leider habe ich noch keine Aussichten auf nen Job in der gegend in der ich jetzt wohne oder auch in meiner heimat.
gelten familiäre Gründe als hinreichender Grund umzuziehen oder gilt für die ARGE nur wenn ich eine feste Jobzusage habe? -
hi
leider bin ich über 25 und wohne in einem Loch. Ich wollte nach der Ausbildung in eine größere Wohnung umziehen. Nun kann ich das vergessen, da ich ja nicht übernommen werde.
Wie ist es, wenn ich mich thereoretisch erst einen monat nach der entlassung melde und derweil schon umgezogen bin? -
Hallo Artax!
Da er schon ALG II erhält, empfehle ich ihm, sich nach einer passenden Wohnung bis 50 qm und € 311,00 Kaltmiete zu suchen und mit diesen Wohnungsdaten (Mietvertrag noch NICHT unterschreiben) einen formlosen Antrag bei der ARGE zu stellen; etwa so...
sorry,wenn ich hier so reinplatze, aber ich habe da mal ne Frage.
Sind die 311€ kalt irgendwo festgeschrieben? Ich lese immer nur angemessen. Ist das so grob der Rahmen. Gibts irgendwo konkrete Daten zu Bayern? -
hi
ich habe mal eine Frage
ich mache atm eine Ausbildung in einer fremde Stadt und werde nicht übernommen. Die Ausbildung ist so gut wie gelaufen. Nun werde ich wohl ALG2 beantragen müssen.
Nun lese ich, dass Umzüge genehmigt werden müssen. Kann es sein, dass ich nun auf Staatlichen beschluss in der fremden Stadt ohne Job bleiben muss? Oder kann ich in meine Heimatstadt zurück und bekomme einfach keine Leistungen? HIlfe?