Beiträge von Rechtsfrieden

    Jalale, bei mir lief alles ganz offiziell -im Einvernehmen- mit dem Jobcenter und mir wurde kein Cent des fremdfinanzierten KFZ als Einkommen angerechnet. Meine Lösung beinhaltet keinerlei Darlehen oder vergleichbares, der finanzie bezahlt, der Hilfeempfänger erhält keinerlei Einkommen was angerechnet werden könnte. Der Finanzie könnte auch eine Bildungsmaßnahme oder sonstiges finanzieren ohne das es als Einkommen angerechnet werden darf.
    Das KFZ hilft sogar die Vermittlungschancen des Arbeitslosen zu verbessern und kann damit auch nicht im Wiederspruch zu den allgemeinen Interessen der Arge stehen.
    Die Schwester will doch -zumindest- teilweise finanzieren, die Abwrackprämie lässt der/die Arbeitslose nicht auf sein eigenes, sondern direkt auf das Konto seines Finanzie oder des verrechnenden KFZ-Händlers überweisen, wobei die Rechnung natürlich einwandfreierweise an den besitzer des abzuwrackenden Autos, an den Arbeislosen gerichtet wird.


    Das "Er" etwas "heimlich" machen will kann ich hier nicht lesen, dies muss wohl Ihre Interpretation sein, "Er" will doch vernünftigerweise "kein ärger mit der arge bekommen" und sich rechtlich einwandfrei verhalten...
    Die von mir beschriebene Lösung ist weder rechtlich noch moralisch Betrug! Ich gebe aber selbstverständliche keinerlei haftbare Rechtsgarantie, und wenn uns hier trotz meiner Erfahrung Jemand/e eines besseren belehren kann werde ich dies nach stichhaltigen Hinweisen gerne entsprechend annehmen...
    "Er" kann die von mir beschriebene Vorgehensweise doch entsprechend mit der Arge klären, wenn er sich der Rechtslage nicht sicher sein sollte. Die nötigen Hinweise haben jetzt jedenfalls alle, an der Armutsgrenze schwebenden mitlesenden.

    @Nesty
    Ich halte es für sehr klug sich Gewissheit zu verschaffen wie man rechtmäßig handeln kann, das dürfen wir doch wohl von Jedem Mitbürger sogar so erwarten. Auch wenn dies hier mangels anwesender Kompetenz offensichtlich nicht der Richtige Ort ist.
    Ich zumindest fordere nicht zum Tricksen auf, sondern verweise auf gesetzmäßig ergangene Urteile und Wege, die nicht einmal dem Sinn und Zweck der Abwrackprämie entgegenstehen.
    Respektiere doch bitte einfach die Gesetze. Ich denke Du solltest nicht erwarten das diese nicht zum eigenem Nutzen rechtmäßig ausgeschöpft werden und immer wieder eine Diskusion angefangen ob dies denn nun gerecht ist, danach wollte der Fragesteller sich hier doch nicht erkundigen. Du kannst hier doch jerzeit ein eigenes, entsprechendes Thema starten......


    Es spielt auch keine Rolle ob Du dein Geld selbst verdienst oder nicht. Du verdienst auch nur eine Gewisse Menge Geld, womit hättest Du es verdient einen Gönner zu haben der Dir Dinge finanziert die Du nicht selbst -finanziell- verdienen kannst? Genauso viel oder wenig wie ein Harz4 Empfänger!
    MfG

    luzie40
    Auch als Arbeitslose und oder Hartz4 Empfängerin kannst Du ganz offiziell eine Auto besitzen!


    In Deinem Falle benötigst Du möglicherweise lediglich ein Schreiben Deines Vaters, das bestätigt, das er das neue Auto finanziert hat. Sollte Dein Vater allerding selbst Hilfe Leistungen beziehen oder Teil der Bedarfsgemeinschaft sein, wird es vermutlich erforderlich sein das Deine Mutter oder sonst wer finanziert.)
    So habe ich es selbst bereits ganz offiziell durchgefüht und kaufe mir jetzt auch einen neuen, fremdfinanzierten Jahres- oder Vorführwagen.... Das verkaufe ich dann vermutlich schnellstmöglich wieder, und lasse mir dann ein günstiges gebrauchtes finanzieren..... Am Ende wird mein Finanzie sein Geld zurück haben und ich einen besseren gebrauchten als jetzt.


    ( Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) darsft Du als Hartz4 Empfänger Autos mit einem Wert von bis zu 7500 Euro besitzen. Siehe Urteil mit Az: B 14/7b AS 66/06 R) Das spielt aber keine Rolle wenn es fremdfinanziert ist, dann kann es auch ein Porsche -oder was immer die Großzügigkeit Deines Finanzies hergibt- sein.


    Lass Dich von inkompetenten und/oder missgünstigen Neidern nicht runterziehen.
    Viel Erfolg mit Deinem neuen Auto.

    @einfach-ER
    Auch als Arbeitsloser und oder Hartz4 Empfänger kannst Du ganz offiziell eine Auto besitzen!


    In Deinem Falle benötigst Du lediglich ein Schreiben Deiner Schwester, das bestätigt, das Sie das neue Auto finanziert hat.
    So habe ich es selbst durchgefüht und kaufe mir jetzt auch ein neues, fremdfinanziertes....


    ( Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) darsft Du als Hartz4 Empfänger Autos mit einem Wert von bis zu 7500 Euro besitzen. Siehe Urteil mit Az: B 14/7b AS 66/06 R)
    Lass Dich von Inkompetenten und/oder missgünstigen Neidern nicht runterziehen.
    Viel Erfolg mit Deinem neuen Auto.