Beiträge von Dijane

    Klar, wir können von hier aus überhaupt nicht helfen, nur Anregungen geben, wie man eine Klärung herbeiführen könnte.


    Dijane
    Sprich doch mal bitte die "Arbeiterwohlfahrt" an. Vielerorts bietet diese eine kostenlose Begleitung bei Amtsgängen an.


    Danke Gawain, ich hatte gestern bei einer Organisation einen Termin wo ich extra vorher angefragt hatte ob sie sich mit den Bescheiden auskennen und diese auch nachrechnen können, aber wie ich dann dort war wusste ich mehr wie die was H4 angeht. Jetzt suche ich weiter, es gibt ja auch Org. die immer wieder Rechtshilfe zu einem günstigen 'Preis anbieten und vielleicht finde ich jemanden.
    Aber ich danke dir auch für dein Verständnis und deine Auffassungsgabe, ich denke du verstehst was ich meine,

    Das wird wohl auf Grund dieser Breite hier im Forum kaum möglich sein.
    In dem Thema" Selbstständig und Gewerbe " erwähnst Du einen Steuerberater von Dir.
    Dann soll er mal zeigen was er kann.
    Gruß
    mani


    Mani deine Antworten sind sehr Hilfreich! Ich bin nicht hier im Forum weil ich schlaue Sprüche hören möchte, die bekomme ich schon vom Amt.

    Also zwischenzeitlich habe ich wieder mehrere Bescheide bekommen. Von der Selbständigkeit hat sie die Auslagen jetzt alles akzeptiert nur hat sie bei den Patronen nur 50% genehmigt. Das ist aber nicht mein Hauptproblem, mein Problem ist, dass ich jetzt so viele Bescheide habe und ich da nicht mehr durchblicke. In einem Monat habe ich zuviel bekommen, im nächsten zu wenig und das wird mit dem verrechnet und das wieder mit dem, daq blickt kein Mensch mehr durch. HEute hatte ich einen Termin bei einer Organisation die mir, nach vorheriger Rückfrage, helfen hätten können. Es stellte sich aber raus das dem nicht sos war, ich wußte mehr wie die. Irgenwie kann mir auch keiner sagen wo ich wirklich diese Hilfe bekommen kann. Sollte hier jemand eine Idee haben freue ich mich über Rückmeldungen.

    @Obdachlos
    Hast schon richtig geschrieben Obdachlos, ein Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X. Allerdings muss eine solche Überprüfung (bis max. 12 Monate zurück) schon begründet sein. Einfach zu sagen: "Da kann doch was nicht stimmen", wird kaum ausreichen.
    Dijane
    Du könntest Dich auf § 35 Abs. 1 SGB X berufen, wonach ein Verwaltungsakt zu begründen ist und die wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben sind, welche das Amt zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Nachdem der Widerspruch aber bereits unterwegs ist, warte einfach mal die Antwort ab.


    Gawain


    Herzlichen Dank und ich melde mich dann zurück wenn ich wieder was in Händen halte. Bis dahin.

    Ist ja auch etwas kompliziert. 400.-€ Job, Teilzeit, Ehrenamt und selbstständig.
    Über 400.-€ Jobs und Teilzeit gibts hier in diesem Forum Rechner wo Du diese Sachen ganz einfach nachsehen kannst. Link anklicken , Daten eingeben und schon hast Du ein Ergebnis.


    Ja darum benötige ich auch Hilfe.

    Das was du für deine Arbeit brauchst hat nicht die Sachbearbeiterin zu entscheiden. Die hat doch keine Ahnung von deinem Job. Vielleicht musst du alle Quittungen vorlegen aber beweisen muss sie erstmal das du das privat genutzt hast. Das Finanzamt erkennt das doch auch an. Dann dürfen die dich nicht schlechter behandeln.


    Danke für deine Rückmeldung. Ich habe dem jetzt erst mal widersprochen und es auch begründet, aber ich habe natürlich keinen Para dazu. ICh denke aber man kann grundsätzlich die Geschäftsausgaben nicht unbedingt mit dem Finanzamt vergelichen, beim Kilometergeld bekommt man ja vom Amt auch nur o,10€ und beim Finanzamt 0,30€.
    Grundsätzlich denke ich einfach das sie mich ärgern möchte weil sie jetzt gefordert ist das alles zu errechnen. Ich würde mir wünschen ich könnte zu jemanden gehen der in der Lage ist die ganzen Bewilligungsbescheide die sich ständig geändert haben nachrechnen zu lassen. Ich steige da einfach nicht mehr durch, und ich merke so einige die meinen es zu können,:( auch nicht.

    Druckerpatronen, Briefmarken etc. gehören zu den Geschäftsausgaben und da hat eine SB nichts herum zu streichen.


    Sie meinte ich hätte zuviel Briefmarken gebraucht und zuviel Druckerpatronen. Dagegen habe ich schon Einspruch erhoben. Zumal der Drucker under PC in meinem Privatbesitz sind und ich ihn so zu sagen auch für mein Gewerbe nutze. ICh denke sie will einfach Druck machen, mal sehen was raus kommt.

    Ich wollte in der Diakonie meinen Bescheid nachrechnen lassen, aber die meinten es wäre zu kompliziert und das jeder Sachbearbeiter auch unterschiedlich rechnet. Zwischenzeitlich ist es für mich einfach nciht mehr nachvollziehbar, da ich von einem 400€ Job auf Teilzeit gegangen bin, zeitweise ein Ehrenamt hatte und noch eine Selbständigkeit ausübe. Ständig wird mir ein neuer Bescheid zugeschickt und ich hätte das eben gerne mal nachgerechnet haben. Ich denke es würde nichts nützen zu irgendeinem Steuerberater zu gehen, der sich nicht mit H4 auskennt. Kann jemand helfen?

    Gwain ich danke dir.
    Heute hatte ich jetzt einen Brief vom Amt wo sie mir eine Frist setzt Leistungsnachweise zu erbringen und bis zum 24.02. einzureichen. Und dann hat sie mir noch angedroht einige Dienge zu streichen, wie Druckerpatronen, Briefmarken etc., da ich dieses ja auch privat benutze. Habe erst mal um Fristverlängerung gebeten da meine Unterlagen beim Steuerberater sind, stimmt auch, in Bonn und die arbeiten erst wieder ab Donnerstag. JEtzt soll ich wohl weichgekocht werden damit sie sich nicht mit ihrer Bürokratie beschäftigen muss.

    Die Gewerbeabmeldung kann das JC nicht verlangen, es kann dich aber beauflagen, zur Beendigung deiner Hilfebedürftigkeit dich um einen Job zu bemühen und dies nachzuweisen.


    § 10 SGB II: "(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil ... sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann."


    Also ich habe es nicht so mit dem Amtsdeutsch. Heißt das, wenn ich eine andere Arbeit finden könnte mit der ich meine Bedürftigkeit beenden könnte, dann müsste ich in diesem Falle mein Gewerbe abmelden? Soll das der § sagen?


    Ich habe einen 25 Wochenstunden Job und habe noch eine Gewerbe angemeldet. Aus dem Gewerbe ergibt sich ein ca. monatl. Gewinn von 50€. Zusätzlich habe ich auch ncoh einen Internetshop, der aber fast nichts abwirft, ist also nicht der Rede wert.
    Nun habe ich einen Anruf erhalten vom Amt, dass ich mein Gewerbe abmelden soll weil es für das Amt ein sehr großer Aufwand wäre das immer alles nachzurechnen.
    Meine Unterlagen habe ich alle schön abgegeben wie vom Amt gewünscht. Ich habe gesagt da ich keinen Verlust mache würde ich mein Gewerbe auch nicht abmelden.
    Weiß jemand ob es eine Rechtsgrundlage gibt und mich das Amt zwingen kann das Gewerbe abzumelden?
    Das Gewerbe war schon vor meiner Arbeitslosigkeit angemeldet.
    Ach, ich bekomme natürlich noch einen kleinen Betrag vom Amt.


    Hallo Berthold,


    danke für deine Antwort, bin gespannt was bei dir raus kommt. Zu mir hat man gesagt weil ich mein warmes Wasser nicht übr Elektro sondern übr die Heizung bekomme könne ich nichts machen und hätte keine Möglichkeit einen Zuschuss zu den Stromkosten zu bekommen.
    Was mich bei solchen grundlegenenden Dingen immer wieder wundert, es gibt doch schon so einige die sich mit Hartz IV gut auskennen und sich auch einsetzen, warum da noch nichts passiert ist. Es ist alles so furchtbar langatmig und dauert ewig bis mal was passiert und dann ist es immer wieder so schwammig, so wie "es kann" oder "nach genauer Prüfung", und was dabei raus kommt ist, dass die ARGE dann auch nicht genau weiß was recht oder falsch ist also zahlen sie erst mal nicht.


    Gruß Dijane


    Jana, ich wusste nicht, dass du nicht alleine bist. Da kann ich dir leider jetzt auch nicht weiterhelfen. Ich habe aber gerade mit der Diakonie gesprochen und die sagten mir, dass das mit den Stromkosten so schwammig ist und es auch darauf ankommt ob da acuh Warmwasser drüber läuft, also scheint eher so zu sein, dass man da erfolglos ist. Ich persönlich finde das zwischenzeitlich unmöglich, da der Betrag für Strom zwischenzeitlich einfach zu sehr angestiegen ist.


    Liebe Grüße Djane


    Kommt darauf an wo du wohnst. In manchen Städten sind die qm egal du bekommst eben nur eine bestimmte Summe, erfrage es in deiner ARGE.

    Hallo Renate11,


    erst mal danke für deine Antwort, aber das funktioniert bei mir hier nicht, die rücken nichts raus. Hier haben sie die Nase ziemlich weit oben, eigentlich wollen sie mit solchen wie uns nichts zu tun haben.


    Gruß Dijane

    Hallo,


    eine Bekannte hat mir folgendes Schreiben zugeschickt:


    Mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 27. FEbruar 2008 erfolgt Klarstellung zum Umgang mit Kosten für Warmwasserbereitung und Strom bei HartzIV.


    In vielen Kommunen geltende Rechtspraxis, von Sozialleistungen pauschal festgelegte Prozentwerte der Wohnkosten für strom und Warmwasserbereitung, ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts nicht mehr rechtmäßig.


    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die monatlichen Abzüge für Haushaltsenergie, die von den Betroffenen zu tragen seien, 20,74€ im Monat nicht übersteigen dürfen (Verfahren: B 14/7b AS 64/06 R).


    "Das Bundessozialgericht hat geurteilt, dass HartzIV-Bezieher monatlich nicht mehr als 20,74 € für Stromkosten von ihrem Regelsatz von 347€ (damals) abgezogen werden dürfen. Damit ist das Verwaltungshandeln der Kommunen, Menschen jeinen bestimmten Prozentsatz der Mietkosten für Stromkosten von ihrem Regelsatz abzuziehen, der diesen Berag übersteigt, enannt, welcher angemessen für das Stromgeld wäre.rechtlich nicht mehr haltbar."


    Wir raten den Beroffenen daher bei den zuständigen Stellen nachzuforschen, auf welcher Basis ihnen Kosten für Warmwasser- und Stromverbrauch, abgezogen werden.


    Ich hab emich daraufhin am meine ARGE gewannt um herauszufinden wie sich eigentlich mein Zuschuss für meine Wohnung errechnet und nach 2x Aufforserung folgende Antwort erhalten:


    Nach § 20 Abs. 1 des SGB II sind die Kosten für Haushaltsenergie im Regelsatz enthalten. Es wird Ihnen kein Betrag vom Regelsatz abgezogen. Sie erhalten den vollen REgelsatz von 351 €. Es wurde vom Bundessozialgericht ein Betrag genannt, welcher angemessen für das Stromgeld wäre.


    Mitgeschickt wurde mir eine Kopie des § 20 udort unter Absatz 1 steht:


    Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung anfallenden Anteile,...................


    Ich bin alleinstehend, wohne in einrer 45 qm Wohnung und zahle zwischenzeitlich monatlich 28€ an Strom und habe bereits eine Ankündigung, dass die Stromkosten sich im März erhöhen werden.


    Was mich am meisten stört ist, dass ich keine Möglichkeit habe zu erforschen wie sich meine Wohnkosen genau errechnen.


    Wie sieht es bei euch aus. HAt mir jemand einen Tipp was man tun kann und war schon jemand erfolgreich?


    Schönes Wochenende
    Gruß
    Dijane