Hallo Henner Albrecht,
bei dem von Ihnen angegebenen Einkommen (1300 brutto, 880 netto) könnte es eventuell sein, dass Sie bereits jetzt -auch allein- schon Anspruch auf ergänzende laufende Hilfen nach SGB II haben. Von dem Einkommen ist nämlich noch ein Freibetrag von mindestens 280 EUR abzuziehen, womit nur noch ein anrechenbares Einkommen von höchstens 600 EUR verbleibt. Dem steht Ihr Bedarf gegenüber: 351 EUR plus Warmmiete. Wenn Ihre Warmmiete also mehr als ca. 250 EUR beträgt kommt ein ergänzender Anspruch in Frage.
Gruß MWW