Beiträge von MWW

    Hallo Henner Albrecht,
    bei dem von Ihnen angegebenen Einkommen (1300 brutto, 880 netto) könnte es eventuell sein, dass Sie bereits jetzt -auch allein- schon Anspruch auf ergänzende laufende Hilfen nach SGB II haben. Von dem Einkommen ist nämlich noch ein Freibetrag von mindestens 280 EUR abzuziehen, womit nur noch ein anrechenbares Einkommen von höchstens 600 EUR verbleibt. Dem steht Ihr Bedarf gegenüber: 351 EUR plus Warmmiete. Wenn Ihre Warmmiete also mehr als ca. 250 EUR beträgt kommt ein ergänzender Anspruch in Frage.
    Gruß MWW

    Wenn Sie mit Ihrer schwangeren Partnerin (mit Fiktionsbescheinigung) zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst einen gesicherten Aufenthalt haben und innerhalb der Einkommens- und Vermögensgrenzen des SGB II / SGB XII / AsylbLG (je nach Status) liegen, können Sie selbst den Antrag auf Babyerstausstattung, Kinderbett und Kinderwagen für das erwartete Kind stellen.
    Empfehlung: Möglichst schnell einen besseren Aufenthaltsstatus für die Partnerin anstreben; das geht eventuell nach der Entbindung bei entsprechendem Status des Kindes recht kurzfristig.