Hallo danke schonmal fuer die Auskunft.
habe jetzt aber noch eine Frage.
Derzeit rechnet die ARGE den einkommensueberschuss meiner Tochter auch bei mir als einkommen an. Ist das nun weil sie Teil der BG ist? Hatte ich sie dann vorher sogar schon aus der BG rausnehmen koennen?
Und was passiert wenn ich sie aus der BG rausnehme? dann stehen mir doch nur noch Miete fuer 1 Person zu oder?
Und zu den NK wollte ich noch wissen. meine Wohnung kostet 490 inkl NK, uebernommen werden 450 die 40 zahle ich auch von meiner Regelleistung.
wobei bis auf 10 Euro dies den NK zufliesst. Muesste mir dann auch nicht die NK Nachzahlung zustehen?
Danke nochmals im Voraus fuer alle Antworten