das ist schon richtig aber im Internet stand das ich auch Anspruch darauf hab wenn meine Wohnung geräumt wurde und die Sachen nicht gelagert wurden.
Beiträge von Bennyo
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bitte um Antwort
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Meine Wohnung wurde im Oktober geräumt ohne das meine Sachen bis auf ein Fernseher und meine Anziehsachen gelagert wurden . habe jetzt seit Feb wieder eine eigene Wohnung , hatte Antrag auf Erstausstatung gestellt da ich ja bis auf die erwähnten Sachen nichts mehr habe.
Es wurde abgelehnt da ich ja von den 350 € Regelsatz hätte für den Hausstand sorgen können.Lohnt es sich jetzt dagegen Wiederspruch einzulegen ???? Da ich keine Möglichkeit habe anders an Küche , Waschmaschiene usw oder habe ich jetzt einfach Pech und kann zusehn ???
Würde mich über Tipps oder Ratschläge sehr freuen
Mfg Bennyo