Beiträge von Renate 11

    Hallo, ganz so einfach ist das nicht. Man müsste noch mehr wissen z.B. wie hoch ist dein Netto und wie alt sind die Kinder?Und welche Wohnkosten habt ihr, Kaltmiete+ Nebenkosten, oder beim Haus Zinsen für evtl. Hauskredit+ Nebenkosten. Hast du Mieteinnahmen?Mit dem Campingplatz könnte schwierig werden, da können sie sagen, verkaufen.
    Aber es kann durchaus sein, das dir Wohngeld zusteht, denn seit Oktober haben sie das kräftig angehoben, das ist nicht so viel Papierkram. Vieleicht hilft das schon.
    Viele Grüße

    Hallo, gehe auf das Amt und lasse dich nicht abwimmeln, bleibe stur auch wenn es schwer fällt. Ich habe mich am Anfang auch immer vertrösten lassen, bis mir eine Mitarbeiterin(im Vertrauen) sagte ich soll denen auf die Nerven gehen, es hat geholfen. Wenn du wartest bekommst du das Geld erst mit deinem Folgeantrag, denn Quittungen und Bescheinigungen werden nur in die Akten gelegt und dann erst bearbeitet.Wenn alles nichts hilft, den Chef verlangen, Wichtig durchhalten!!!!!
    Viele Grüße

    Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seit, steht ihr doch alle drei auf dem Bescheid, oder nicht? Dann wird das Einkommen doch aufgeteilt. Mein Mann geht auch arbeiten und wir bekommen noch Hartz4, weil das Einkommen nicht reicht. Wir sind auch von der GEZ befreit.Auch wenn ihr nicht verheiratet seit, zählt das doch wie bei einer Ehe?
    Viele Grüße

    Also mich würde auch die Begründung der ARGE interessieren, denn zum aussziehen können sie dich nur zwingen, wenn die Wohnung viel zu groß ist und dabei müssen sie dir die Umzugskosten erstatten. Weil das meist zu teuer ist zahlen sie die Miete weiter oder bis zu dem Höchstsatz für angemessenen Wohnraum. Wenn du unter 25 bist können sie dich überhaupt nicht dazu zwingen. Aber frage erst mal nach der Begründung.
    Viele Grüße

    Wenn die Kinder AlGII bekommen wird das Kindergeld direkt in der Spalte für die Regelleistung des Kindes abgezogen, wenn sie nichts bekommen wegen zu hohen Einnahmen wird es komischerweise bei den Eltern abgezogen. Also sie drehen es wie sie es brauchen. Wenn das Kind Unterhalt und Wohngeld bekommt, fällt es sowieso raus, da der Bedarf meistens gedeckt ist.
    Bei den Wohnkosten musst du schauen, wie es bei deiner ARGE geregelt ist. Bei uns ist es z.b. so, es gibt eine Tabelle wo drinsteht für wieviel Personen wieviel Quatratmeter sind und wieviel die Wohnung höchstens Kaltmiete+ Nebenkosten haben darf. Ist die Wohnung ein wenig größer aber die Kosten überschreitet die Höchstgrenze nicht übernimmt die ARGE alles. Sind die Kosten höher wird nur der Höchstbetrag gezahlt und den Rest muss man selbst tragen. Ich weiss das es bei manchen ARGEN anders geregelt ist.Da die Kommunen die Reglung erstellen, weil die Wohnkosten von dort kommen.
    Viele Grüße

    Also mein gesunder Menschenverstand sagt mir da stimmt was nicht. Es gibt in grösseren Städten eine Stelle beim Landratsamt, wo man sich mit den Bescheiden von Hartz4 hinwenden kann und die dann weiterhelfen.Einfach mal dort anfragen wo das bei Ihnen ist und mit den Bescheiden hingehen.
    Viele Grüße

    Hallo, du gehst zur ARGE und erklärst deine Situation und bittest um Bargeld. Solten sie dich vertrösten wollen nicht darauf eingehen und auf das Geld bestehen. Im Notfall den Chef der ARGE verlangen. Und wenn sie dir dann Geld gegeben haben, wirst du sehen dass dein Antrag binnen weniger Stunden bearbeitet ist und der Bescheid in den nächsten Tagen kommt. Wichtig nicht abwimmeln lassen!!!!
    Ich habe das selbst schon durch und den Tipp von einem Mitarbeiter der ARGE bekommen.
    Viele Grüße

    Da es seit Oktober mehr Wohngeld gibt, werden viele Eltern aufgefordert für die Kinder Wohngeld zu beantragen, vor allem Alleinerziehende. Es kann passieren,dass es mehr ist, den genauen Betrag einfach beim Wohngeldamt erfragen und mit dem Antrag nicht so lange warten, die zahlen ab dem Monat wo der Antrag gestellt wurde, noch fehlende Unterlagen kann man nachreichen. Aber ich habe von einer Bekannten schon gehört, dass sie dann das Kindergeld bei dem Erwachsenen als Einkommen anrechnen, welches wenn das Kind Hatz4 bezieht bei dem Kind abgezogen wird. Mit dieser Regelung würde ich mich nicht zufrieden geben, da das Geld ja für die Kinder ist und nicht für die Eltern.Was das Kind dann mehr hat, darf bei dir nicht abgezogen werden, denn es dient dem Kind als Lebensunterhalt und diese sind bis zu einer bestimmten Höhe nicht verpflichtet für Eltern einzustehen. Sollte dennoch bei dir was abgezogen werden, dann Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vors Sozialgericht, du hast nichts zu verlieren. Denn ich habe es oft schon selbst erlebt, die ARGE macht was sie will.
    Rückzahlungen von Nebenkosten musst du angeben, aber Strom nicht, den bezahlst du ja aus deinem Regelsatz.
    Ich hoffe es hilft dir ein wenig.
    Viele Grüße

    Auch wenn dort andere Leute sind würde ich bestimmte Fragen stellen, und es kann ja dann auch sein, dass die Arbeit dir überhaupt nicht zusagt. Deswegen kann die ARGE dir nicht sofort Geld streichen. Es sei denn du hast schon viele vorgeschlagene Stellen von der ARGE abgelehnt. Aber da du noch gar kein Gespräch hattest kann das nicht sein. Also keine Angst, sollte doch was von Seiten der ARGE kommen, wehren Widerspruch einlegen, denn ohne Belehrung und Eingliederungsvereinbarung geht nichts.
    Viele Grüße

    Hallo, da du noch kein Gespräch bei der ARGE hattest, hast du auch noch keine Belehrung was Sanktionen anbetrifft, also kannst du das ja auch nicht wissen. Und du hast ja auch nichts unterschrieben.
    Was das Angebot betrifft, würde ich zum Vorstellungsgespräch gehen und den Arbeitgeber mit den Ergebnissen deiner Nachforschung konfrontieren, dann hat sich das meist von selbst erledigt.Auch deine Vorstellung von Arbeitszeit und Gehalt können ihm ja nicht passen!?? Dann kann die ARGE nicht sagen du hast dich nicht bemüht, ich würde der ARGE auch von dem so guten Arbeitgeber erzählen, denn du hast auch das Recht aus solchen Gründen den Arbeitgeber abzulehnen, manche Vermittler fragen auch direkt nach Arbeitgebern bei denen man nicht arbeiten möchte. Nimm Ausdrucke aus dem Internet mit. Aber gehe erst mal zum Vorstellungsgespräch, vielleicht hat sich dann schon alles erledigt.
    Viele Grüße

    Hallo gusi
    Warum habt ihr zuvielbekommen? Wegen Vermögen oder Zinsen? Was ist die Begründung?
    Wegen Zinsen im Jahr 2005 geht nicht, da ihr erst im Jahr 2006 Antrag auf ALGII gestellt habt und auch so kann man die Zinsen aus Bausparverträgen nicht einfach als Einkommen zählen, da man sie nicht einfach abheben kann, steht in den Vertragsbedingungen. Das Thema hatte ich mit meiner ARGE auch schon.
    Viele Grüße

    Hallo fautec56
    Mit dem Zurückübertragen würde ich vorsichtig sein, da die ARGE Datenabgleiche mit dem Finanzamt macht und so herausbekommt wo man ein Konto hat(Freistellungsauftrag).Wenn der Bausparvertrag für eine Ablösung eines Kredites gedacht ist und dies auch schriftlich nachweisbar, dann wird es nicht als Vermögen gezählt, da das Geld Zweckbestimmt ist. Dies muss man nur bei der ARGE vorlegen und dann wird es nicht dazugerechnet.War bei uns genauso.
    Ich hoffe es hilft.