Beiträge von Renate 11

    Es stimmt, die Unterkunftskosten werden jetzt halbiert. Die Kosten dürfen so hoch sein, wie die Mietkosten bei einem Zweipersonenhaushalt welche für Eure Region festgelegt wurde. Sind diese niedriger werden nur die tatsächlichen Kosten erstattet und sind diese höher muss man den Rest selbst tragen. Wir bekommen das auch von der ARGE, aber die Wohnkosten werden vom Landratsamt an die ARGE gezahlt, diese sind auch für die Festlegung der Höhe zuständig. Notfalls kann man sich dort noch mal erkundigen, denn ich hatte es auch schon gehabt, dass die ARGE sich einfach nicht an die Regelung des Landratsamtes gehalten hat, und ich bestimmte Kosten erst nach einem Widerspruch erhalten habe.
    Viele Grüße

    Hallo Schweinebacke, wenn du dir vorher nichts hast großartig zu Schulden kommen lassen, dass die Mitarbeiter Grund hätten vor Dir Angst zu haben, gibt es keinen Grund mit der Polizei zu kommen. Und selbst dann brauchen diese einen Durchsuchungsbefehl, um in deine Wohnung zu kommen, denn du musst Niemanden reinlassen, auch nicht, wenn die von der ARGE kontrollieren kommen. Einen Tipp, gehe mit Ruhe zur ARGE und kläre das, und wenn die dafür keinen trifftigen Grund haben, würde ich auch die Öffentlichkeit einschalten.
    Viele Grüße

    Hallo Allemiteinander, ich kann mich meinen ,, Vorschreibern" nur anschliessen. Vor allem, wenn man wieder liest, was Dolcegusto26 diese Nacht wieder von sich gegeben hat. Es sollten doch bitte Alle überlegen, was Sie schreiben, denn auch Derjenige, der sich jetzt brüstet ,, die Faulen" mit seinen Steuergeldern zu bezahlen, kann ganz schnell selbst in die Lage kommen. Ich erlebe das in meiner Umgebung immer wieder, diese Leute reden immer so schlau, und wenn sie es dann betrifft, sind sie ach so schlimm dran, wissen nicht was sie machen sollen und kommen dann zu einem und bitten um Hilfe. Ich hoffe auch, dass es nicht noch weiter ausartet und die Betreiber der Seite auch für solche Leute Konsequenzen ziehen.
    Viele Grüße an Alle, die es mit den Betroffenen ehrlich meinen

    Die Seite hatte wohl gestern Abend ein Problem? Na ja kann man auch verstehen.


    Hallo Hans, du kannst soviel wie du willst dazuverdienen, aber bis 100€ wird dir nichts abgezogen. Was darüber ist von 101€-800€ kannst du 20% davon behalten, der Rest wird abgezogen. Die Staffelung geht noch weiter, aber ich denke es hilft erst mal.


    Hallo Horst, ich hoffe auch immer, dass sich mehr dagegen wehren. Denn vor den Wahlen gibt es immer was zur Beruhigung und hinterher wird der kleine Mann wieder in den Hintern getreten. Hauptsache die Diäten stimmen. Und wenn man schaut sind viele HartzIV- Empfänger nicht die faulen auf der Couch, sondern arbeiten und das nicht wenig, nur der Lohn reicht hinten und vorn nicht. Und dann sollen die die arbeiten gehen sich noch bewerben, sie könnten ja eine Arbeit finden wo sie mehr Lohn bekommen.Ich habe mal gefragt, wie mein Mann das machen soll, wenn er morgens 4:30 Uhr aus dem Haus geht und abends teilweise erst 19:00Uhr oder später nach Hause kommt, oft auch Samstag. Antwort: Schulterzucken. Erst wenn die mir sagen können wie das geht und wo er die Arbeit mit mehr Geld herbekommt bewirbt er sich, dann sonntags.
    Viele Grüße

    Hallo Horst, hier muss ich dir zustimmen, mich ärgert auch, was der Staat mit den kleinen Leuten macht. Am Anfang ging es mir auch so, ich hatte Angst etwas zu unternehmen, aber es konnte so nicht weitergehen. Und mittlerweile lege ich auch Widerspruch ein, und siehe da was mir in der Auskunft gesagt wurde z.B. ,,Was das Landratsamt festlegt interessiert uns nicht. Wir zahlen das sowieso nicht", wurde mir auf einmal doch gewährt. Ich könnte noch mehr Beispiele nennen, aber ich möchte denen Mut machen,die schon am aufgeben sind. Es lohnt sich, sich zu wehren!!!!
    Viele Grüße

    Hallo, die gemeinten Einrichtungen sind z.B. die Carritas oder die Diakonie. Keine Angst die helfen auch Leuten die nichts mit Kirche oder ähnlichen Einrichtungen am Hut haben. Rechtsschutz ist eine Versicherung, die du allem Anschein nach nicht hast.
    Viele Grüße

    Hallo lieber Horst, du weisst ja immer alles besser, aber die Regelung mit der sofortigen Meldung ist beim ALG1. Denn es wird keiner gezwungen Hartz IV zu beantragen, wenn man dies nicht tut ist der einzige Nachteil, dass für die Monate in denen man es nicht bekommt nichts an die Rentenstelle usw. gemeldet wird. Denn es gibt viele die sich mit den deutschen Gesetzen nicht auskennen, und gar nicht wissen, dass ihnen Hatz IV zusteht, wenn die sich später melden bekommen sie keine Sanktionen. Ich kenne einige solcher Fälle.
    Viele Grüße

    Wieso bekommt er kein Kindergeld mehr? Wenn man noch nicht 25 ist und ein bestimmtes Einkommen ca.7800€ im Jahr hat , sich in Ausbildung befindet auch wenn es eine zweite ist, bekommt man noch Kindergeld. Sollte das bei ihm jetzt nicht so sei, schnell zur Kindergeldkasse, die ist die einzige, welche auch rückwirkend bezahlt.
    Bei der ARGE immer in Widerspruch gehen, die machen so viel Fehler, es lohnt sich. NUR MUT!!!
    Viele Grüße

    In deiner tatsächlichen, vielleicht stellt dir dort jemand einen Job in Aussicht, ob es dann klappt steht auf einem anderen Blatt. Aber wenn es das gleiche Bundesland ist und du keine Umzugsbeihilfe möchtest, die Wohnung angemessen ist, dürfte es keine Probleme geben. Die streiten sich immer von Bundesland zu Bundesland wer die Kosten übernehmen muss. Und gar keine Leistungen zahlen dürfen die nur in ganz wenigen Fällen, bei sehr groben und mehreren Verstößen hintereinander. Also gegebenenfalls dann Widerspruch einlegen und dann Klage einreichen. Aber soweit wird es nicht kommen.Meine Nichte ist in ein anderes Bundesland gezogen hatte auch erst eine Ablehnung wegen der Kosten und durfte dann doch ohne schon eine feste Arbeit zu heben, sie hatte aber welche in Aussicht.
    Hoffe es hilft dir.
    Viele Grüße

    Also es gibt ja bei der ARGE auch einen Sozialdienst, die sich die Wohnungen anschauen, wenn du begründet einen Antrag auf eine Leistung stellst. Die müssten dann ja sehen,was da los ist und dir eigentlich helfen. Wenn sie dich nur abwimmeln wollen, im vernünftigen Ton stur bleiben und den Chef verlangen.
    Sollte das alles nichts helfen, versuche es mal bei sozialen Einrichtungen( Carritas, Diakonie usw.)die helfen auch Leuten welche nicht in der Kirche oder bestimmten Vereinen sind.
    Ich wünsche dir sehr viel Glück.
    Liebe Grüße

    Also wenn du ohne Hilfe von der ARGE umgezogen bist, dürfte es eigentlich kein Problem geben.Ich würde einfach den Antrag stellen, ohne erst mal was zu sagen, und sollten sie dann fragen, würde ich die Gründe aufführen. Natürlich zählen wichtige familiäre Gründe auch. ABER WICHTIG!!! Vielleicht findest du noch was in deiner Heimat, die dir einen Job in Aussicht stellen.Ist es das gleiche Bundesland oder ziehst du von einem ins andere? Im gleichem Bundesland gibt es weniger Probleme, als anders, weiss ich von meiner Nichte.
    Viele Grüße

    Das könnte eine Möglichkeit sein, vielleicht kannst du dich auch in der Umgebung bewerben, da hast du dann einen Grund, warum du zurückgezogen bist(bessere Ausichten auf Job). Auch können sie dir dann eigentlich nichts anhaben, denn du stellst ja keinen Antrag auf Umzugshilfe.
    Viele Grüße

    Also ich würde sagen, euch steht eine eigene Wohnung zu. Denn 6 Personen in dieser Wohnung geht nicht lange gut. Und sollte es abgelehnt werden, auf jeden Fall Widerspruch mit einer Frist einlegen und gegebenenfalls klagen auch Antrag auf eillig stellen. Denn sonst lassen die sich Zeit. Ich denke ihr habt gute Karten zu gewinnen.
    Viele Grüße

    Hallo, wenn du mit ersten Wohnsitz in der fremden Stadt gemeldet bist, dann musst du dort zur ARGE und dich melden und fragen ob du zurück darfst. Solltest du aber noch zu Hause bei den Eltern gemeldet sein, dürfte es kein Problem sein zurückzugehen. Wenn du noch nicht 25 bist, ist das auch kein Problem.
    Mit freundlichen Grüßen

    Wenn er einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, kann er ALGII beantragen. Aber die Arbeit von selbst aufgeben, wäre ich vorsichtig, die ARGE verlangt vom Arbeitgeber eine Bescheinigung warum kein Arbeitsverhältnis mehr besteht.Die Sache mit dem Integrationskurs mit der Stelle abklären von der sie bewilligt wurde.
    Viele Grüße

    Du zählst nicht direkt zur BG, aber zum Haushalt.Und alle im Haushalt lebende Personen werden mit ihrem Einkommen herangezogen. Lege auf jeden Fall Widerspruch ein, da du die Berechnungen nicht nachvollziehen kannst und du der Meinung bist dein Einkommen nicht so hoch ist,dass du für deine Eltern einstehen musst. Dann müssen sie euch eine genaue Aufstellung machen, so dass du es nachvollziehen kannst.Schreibt den Widerspruch gemeinsam, also alle Personen des Bescheides aufführen und unterschreiben lassen, die kommen sonst auf die dümmsten Ideen, so sei ihr auf der sicheren Seite.
    Du musst die Rückzahlung erst machen, wenn du Erfolg hast mit dem Widerspruch, bekommst du das Geld zurück.
    Wenn der Bescheid dann für euch immer noch nicht zufriedenstellend ist, geht vor das Sozialgericht, das kostet euch nichts.
    Viele Grüße

    Ratenzahlung ist besser, denn wenn der Pkw abbezahlt ist hat er ja auch einen bestimmten Wert, kommt natürlich auf das Fahrzeug an. Aber, wenn es teurer wie 7500€ ist und es gehört ihm und ist bezahlt, können die verlangen es zu verwerten.Also lieber einen privaten Kredit(schriftlich), oder einen beim Händler(Sicherheit über die Mutter)und es kann nichts passieren.Kannst mich auch noch mal über den Privatkontakt anschreiben.
    Viele Grüße

    Hallo, wenn ich es richtig verstehe, wollen die von deinen Eltern für Juli Geld zurück, da du verdient hast?Denn dann bist du ja ausgezogen. Wenn du bei den Eltern keine eigene Wohnung hattest wirst du mit zur Bedarfsgemeinschaft gerechnet , allerdings hast du auch größere Freibeträge von deinem Lohn, und dann kommt es ja noch darauf an, wann der Lohn gezahlt wurde(Zuflussprinzip).Wenn du ihn erst im August bekommen hast und da schon ausgezogen warst, können sie dir überhaupt nichts.Und du hattest bestimmt auch Kosten für Umzug und beruflicher seits, die müssen gegengerechnet werden. Widerspruch einlegen, auf jedenfall!!!!! Lohnt sich fast immer!! Dort müssen sie dir ganz genau aufstellen, was und wie es gerechnet wurde und auf welcher gesetzlichen Grundlage.
    Viele Grüße

    Wenn du die Wohnkosten meinst die, die ARGE berechnet? Dann gehe in die Leistungsabteilung und lasse dir den Bescheid ganz genau im einzelnen erklären und die können dir auch einen Ausdruck machen, wo alles draufsteht. Sie zieren sich manchmal und behaupten das geht nicht, aber ich mache das bei jeder Neuberechnung so und habe zum Schluss immer den Ausdruck in der Hand.
    Viele Grüße

    Da du eine schulische Ausbildung gemacht hast, musst du Hartz4 beantragen.Du wohnst noch bei den Eltern, da wird deren Einkommen und Vermögen mit überprüft und ihr müsst eure gesammten Mietkosten mit angeben, wo dann 1/3 oder je nach dem wieviel Personen ihr seit bei dir als Wohnkosten gerechnet.Es sieht so aus, als wenn ihr nicht viel habt, also lohnt ein Antrag.Wenn du noch nicht 25 bist, auf gar keinen Fall ohne die ARGE zu fragen ausziehen, da stellen die sich stur. Am besten ist natürlich Arbeit, aber woher??? Kannst mich auch über den privat Link kontaktieren, redet sich dann manchmal besser.
    Viele Grüße