Natürlich kann sie dazuverdienen. Wenn eine Klärung bei der ARGE so nicht möglich ist, würde ich aber erst mal versuchen, dann Widerspruch einlegen. Wenn du noch nicht zurückgezahlt hast, rufe bei der Stelle an, an die zurückzuzahlen ist und sage , dass es im Moment nicht geht, ob es einen Aufschub gibt, meistens lassen die mit sich reden. In der Zwischenzeit erreichst du vielleicht was bei der ARGE.
Viele Grüße
Beiträge von Renate 11
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Warum das Amt nichts davon erfahren soll, liegt auf der Hand. Wenn du mehrere Arbeitnehmer so arbeiten lässt und bekommst es von den Firmen bezahlt, ist das doch lukrativ. Wenn jeder es der ARGE melden würde, würde es ja vielleicht auffallen. Wir waren damals auch noch naiv, da wir mit Zeitarbeitsfirmen keine Erfahrung hatten und mein Mann froh war wieder Arbeit zu haben. In der Zeit habe ich allerdings Beweise gesammelt, um nachzuweisen, dass es dort so läuft wie ich vermutet habe, denn sie haben ständig über die ARGE neue Leute gesucht, natürlich mit Vermittlungsgutschein. Dass es ein und dieselbe Firma ist fällt dem Amt nicht auf, da es ein Eckhaus ist und der private Arbeitsvermittler seinen Briefkasten in der einen Strasse hat und die Zeitarbeitsfirma in der anderen. Dazu hat das Büro ein großes Schaufenster, was mit einer schwarzen Folie beklebt ist und man nicht reinschauen kann, sie aber genau sehen, wer kommt. Und man muss auch erst klingeln, bevor man reinkommt, also wenn eine Kontrolle käme, würden bestimmte Leute ganz schnell nach hinten verschwinden. Sie haben einige wenige feste Leute, damit das nicht auffällt. Mein Mann hat sie darauf angesprochen, dass sie nach der Entlassung ja immer noch für den Berufszweig Leute suchen, da haben sie für kurze Zeit es beim AA rausgenommen und ihm zwei Stellen angeboten, wovon sie genau wussten, dass er sie nicht ausführen kann, weil die Qualifikation fehlt. Kurze Zeit später waren die Angebote wieder da, welche ich auch die ganze Zeit in der mein Mann dort gearbeitet hat ausgedruckt habe, um zu beweisen, dass es dort nicht mit rechten Dingen zugeht. Aber wie gesagt, das Amt wollte davon nichts wissen.
Das Problem ist ja auch, dass sie innerhalb von 6 Monaten ohne Grund kündigen dürfen, denn mein Mann hatte sich nichts zu Schulden kommen lassen. Als er nach dem Grund fragte, wurde gesagt, die Firma an die er ausgeliehen wurde hätte keine Aufträge mehr. Er müsste dort aber noch 3 Tage arbeiten, seine vielen Überstunden würde er bezahlt bekommen. Er solle aber dort nichts sagen, dass er entlassen ist.
Das war für mich die Krönung und ich habe meinen Mann gesagt, er soll mit dem Einsatzleiter reden, denn wenn er später selbst sich dort bewerben will, werweis, was sie dann über ihn erzählt haben. Der Einsatzleiter war geschockt, denn sie hatten lediglich für die nächsten 14 Tage keine Arbeit und die hätte mein Mann locker mit Überstunden und Urlaub überbrücken können, doch dann hätten sie ihn nicht mehr so einfach kündigen können. Er hat dann auch gefragt, ob er die 3Tage noch kommen muss, denn er hat ja noch Überstunden, er durfte zu Hause bleiben, was der Zeitarbeitsfirma natürlich nicht geschmeckt hat. Denn sie verdienen ja pro AN das doppelte was er ausgezahlt bekommt. Soviel ich weiß nimmt die Firma von denen keinen mehr. Der letzte Lohn wurde auch bar gezahlt und er sollte eine blanko Quittung unterschreiben, was er natürlich nicht getan hat.
Wie gesagt der Arbeitsvermittler nickte nur und zuckte mit den Schultern, wir haben die Meinung, dass Amt ist froh, wenn sie abrechnen können, wieder mal jemanden vermittelt zu haben egal wie lange, und durch die Blume wird gesagt man weiß ja nicht warum er entlassen wurde. Die ARGE fordert nur, aber fördert und unterstützt arbeitswillige nicht. Die Zeitarbeitsfirma stellt nicht nur Anträge auf unserem Amt, sie liegen so günstig, dass sie über drei AA Leute beziehen können.Mein Mann hatte zu der Zeit auch ein Angebot von einer anderen privaten Arbeitsvermittlung, wenn er selbst eine Stelle findet, den Gutschein über sie einzulösen, und ihn dann mit denen zu teilen. Wovon wir natürlich die Finger gelassen haben. Kurz darauf sind diese aufgeflogen, nicht aber durch die ARGE, sondern weil sich jemand an das Fernsehen gewendet hatte.
Mein Mann hat seit langem wieder Arbeit direkt bei einer Firma, ist zwar über den Winter 1-2 Monate zu Hause, und das Geld reicht auch nicht ganz (es ist aber höher als bei den Zeitarbeitsfirmen), obwohl ich auch einen kleinen Job habe, denn bei uns sieht es mit Arbeit sehr schlecht aus. Wie wären auch froh mit dem Amt nichts mehr zu tun zu haben, denn die letzten Jahre haben mich ganz schön krank gemacht. Und es tut gut mal darüber geschrieben zu haben, denn wenn man immer nur behandelt wird, als wolle man nicht arbeiten ist das schon frustrierend.
Aber wir lassen uns nicht unterbuttern und versuchen auch weiterhin anderen zu helfen. -
Die Zeitarbeitsfirmen nutzen das schamlos aus. Mein Mann hat das bereits zweimal durch. Bei der einen war es extrem, er wurde durch privaten Arbeitsvermittler ( der das gleiche Büro hat) zu der ,,Zeitarbeitsfirma" geschickt, natürlich mit Gutschein.Dort wurde er sofort genommen, drei Tage auf Probe, daraus wurden 8 Tage, wenn wir nicht nachgefragt hätten länger, Arbeitsamt durfte nichts davon wissen. Dann Festeinstellung, kurz vor Ablauf der Probezeit 6 Monate ( Gutschein wurde vollständig ausgezahlt) kam die Kündigung, was ich meinem Mann vorausgesagt habe.Auf dem Amt wollte Niemand dafür zuständig sein, sie sagten man könne da nichts machen. Obwohl offentsichtliche Beweise da waren, welche die Firma überführt hätte. Übrigens sie machen das heute noch so.
Viele Grüße -
Hallo, für eigene Ferienfahrten gibt es vom Amt keine Zuschüsse. Aber, wenn die Fahrt noch nicht durch das Jugendamt gefördert wird, kann man von dort einen Zuschuss bekommen. Um das zu erfahren, muss man wissen, wer das ganze veranstaltet und geht dann zum Jugendamt und fragt nach einer Förderung. Oder man versucht eine Ferienfahrt über die Kirche( Rüstzeit) zu bekommen, auch wenn das Kind nicht in der Kirche ist geht das. Und das sind auch sehr schöne Fahrten und hat nicht nur mit Kirche zu tun, mein Kind hat so was auch schon mitgemacht. Diese sind nicht teuer.
Viele Grüße -
Mit der Sache stellen sich manche SB stur oder wollen es nicht begreifen. Wir hatten vor einiger Zeit auch immer das Problem, wenn mein Mann 1-2 Monate zu Hause war und er dann wieder angefangen hat zu arbeiten, bekam er erst im nächsten Monat das Geld vom Arbeitgeber. Dummerweise fiel die Zeit auch immer in die Neuberechnung des Antrages, so dass wir eigentlich 1,5 Monate ohne Geld gewesen wären. Die eine SB sagte auch immer, sie brauch erst die neue Lohnbescheinigung, bis ich dann nach einigem hin und her an eine andere geraten bin, ihr das noch mal erklärt habe, und wir sind dann überein gekommen, dass eine bestimmte realistische Summe als Einkommen genommen wird und bei der Neuberechnung ich entweder was zurückzahlen muss oder noch was nachbekomme. So blieben wir nicht ohne Geld. Ich musste aber hartnäckig bleiben, sonst wird man abgewimmelt.
Viele Grüße -
Wenn du dann von der ARGE kein Geld mehr bekommst, geht das ohne weiteres. Rechnerisch kommt es nun drauf an, wohnt dein Freund im gleichen Ort und müsstest du dort Unterkunftskosten bezahlen und wieviel Lehrlingsgeld bekommst du dann. Aber wie gesagt, ohne Bezug von der ARGE kannst du ausziehen ohne zu fragen.
Viele Grüße -
Hallo lirafe, das zählt nur in dem Monat als Einkommen in dem du es bekommen hast, dann ist es wieder Vermögen.
Mit dem sparen streiten sich noch die Geister. Ich habe da auch schon öfter an verschiedenen Stellen nachgefragt und jeder sagt was anderes. Wir haben auch einen Bausparvertrag und zahlen ein, zwar nicht viel aber immerhin, und bisher haben sie nichts dazu gesagt. Denn wenn man es von seinen Leistungen abzwagt, können sie es nicht als Einkommen rechnen. Und das man was sparen soll, haben verschiedene Minister auch schon im Fernsehr kundgetan. Zum Bsp. Frau Ulla Schmidt, als es um Zuzahlungen fürs Krankenhaus ging, hat sie gesagt ,, Es müsste doch möglich sein,dass jeder im Monat 50€ weglegen kann".Woher hat sie allerdings nicht gesagt. Auch wenn man wie wir ein Haus hat, geht es gar nicht anders, als jeden Monat was wegzulegen, denn wir haben nicht immer die gleichen Zahlungen wie bei Miete, da kommt dann manchen Monat gleich mal ein großer Posten.
Noch was zum Bausparer, die Zinsen dürfen nicht als Einkommen gerechnet werden, da du sie nicht einfach wie von einem Sparbuch abheben kannst, steht in den Bausparbedingugen, wenn die auf dem Amt es schriftlich haben wollen.Erst wenn man ihn auszahlen lässt, zählt es dann in dem Monat. Dies habe ich auf der ARGE auch erst mal den lieben Bearbeitern sagen müssen, denn das man die Zinsen nicht so einfach abheben kann, war denen gar nicht klar.
Ich hoffe es hilft und ihr seht noch durch. Manchmal steht mir auch alles bis obenhin, aber dann sage ich mir, es geht um unser Geld und das schenke ich denen nicht.
Viele Grüße -
Das ist es was viele in der ARGE ausnutzen, dass die Leute immer wieder verunsichert werden. Solange das Geld unter der Freigrenze ist geht es die nichts an, man kann ja das Geld auch als Bargeld zu Hause haben(was natürlich und theoretisch auch gemeldet sein müsste- aber wer macht das???)und dann gehst du auch nicht zur ARGE und sagst: ,, Ich habe mir gestern vom Bargeldhäufchen 50€ genommen, weil ich nichts mehr zu Essen hatte". Danach fragt auch keiner.Genauso, wenn du Geld vom Sparbuch holst, weil Waschmaschine kapputt,oder etwas anderes nötig geworden ist, musst du das nicht melden, dafür ist das Geld ja gedacht.
Beim Auto ist das ein kleinwenig anders. Denn das Auto darfst du ja für einen bestimmten Wert extra haben. Wenn du es jetzt verkaufst und dir kein anderes zulegst, wofür du das erzielte Geld nimmst, dann ist es Einkommen in dem Monat. Aber, wenn du nachweislich ein anderes kaufst, kann es nicht angerechnet werden.
Viele Grüße -
Der Bausparvertrag ist auch vorher schon verwertbares Vermögen, aber nur, wenn der angesparte Betrag über die Vermögensfreigrenze geht. Also, ob du Geld auf deinem Sparbuch, Tagesgeldkonto, Girokonto oder Bausparvertrsg u.s.w. hast, spielt keine Rolle. Solange das Geld in der Freibetragsgrenze liegt, kannst du damit machen was du willst. Und Führerschein und Auto sind nicht irgendwelcher Luxus, sondern gut für deine Vermittlungschancen. Aber wie gesagt dafür bist du keine Rechenschaft schuldig.
Viele Grüße -
Du musst nicht fragen, was du damit machen darfst, denn es gehört zu dem Schonvermögen, welches du besitzen darfst und da geht keinem was an wofür du es verwendest. Und dabei ist es egal auf welchem Konto von dir das Geld liegt.
Viele Grüße -
Es nützt dir auch nichts auf dem Sparbuch, da die Zinsen, welche du erhälst, dir in dem Monat, wo du sie bekommst als Einkommen angerechnet werden.
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Wenn du nicht noch anderes Einkommen hast, wird dir nichts abgezogen. Aber du musst es der ARGE melden, denn die machen Datenabgleiche und dein Arbeitgeber muss ja Sozialbeiträge abführen. So bekommen sie es raus und können dir dann Betrug unterstellen. Also einfach angeben und du stehst auf der sicheren Seite.
Viele Grüße
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Ja das ist leider so, denn die Herrschaften, die das Gesetz gemacht haben, denken nur an jetzt und nicht an später. Ich habe meinen Kindern auch immer gesagt, legt euch was zur Seite für bestimmte Anschaffungen. Jetzt sage ich das nicht mehr, denn der sparsame wird bestraft. Wenn ich die ganzen Jahre unser Geld nicht zusammengehalten hätte und für Reperaturen an unserem alten Haus nutzen wollte, sondern in Urlaub gefahren, oder ständig auf Partys gegangen wäre, würde ich heute alles vom Amt bezahlt bekommen, wie die Leute die sich darum keinen Kopf machen. Ob du dann ein kapputtes Auto hast, oder gar keins und nicht zur Arbeit fahren kannst, das interessiert die nicht.Oder ob du im Rentenalter auf Sozialhilfe angewiesen bist, wird nur mit den Schultern gezuckt. Hättest ja Jahre vorher schon wissen können, dass du Hartz4 bekommst um das Geld bis zur Rente festzulegen.
Stecke später das Geld in den berühmten Strumpf, obwohl man das ja auch nicht darf!!!
Hätte dir lieber eine andere Antwort gegeben. -
Wenn der Auszahlungsbetrag der Versicherung deinem Vermögensfreibetrag nicht übersteigt, das heißt Lebensjahre x 150€ + 750€ für unvorhersehbare Kosten, kann dir das Amt nichts anrechnen. Auch nicht durch die Auszahlung, was viele Glauben machen wollen, denn du schichtest das Geld ja nur von einem Konto auf das andere. Denke aber daran, wenn du noch wo anders Geld hast, dass das zum Vermögen gehört.
Viele Grüße -
Wenn du nur Hartz4 bekommst, also kein ALG1, dann kannst du soviel Stunden wie du willst arbeiten. Das mit den 14,25h ist nur bei ALG1. Wenn du deine Steuerkarte schon in einem anderen Job hast, musst du dir eine mit der Steuerklasse 6 holen, da bleibt dir erst mal nicht viel übrig, da Steuern abgeführt werden, welche du dir dann mit der Steuererklärung wiederholen kannst.Und von dem was du dann noch verdienst darfst du 20% behalten der Rest wird in dem Monat in dem du es erhälst bei Hartz4 abgezogen,denn die 100€ frei hast du ja schon bei deinem ersten Job. Ohne Steuerkarte muss eigentlich der Arbeitgeber pauschal einen bestimmten Prozentsatz abführen, den er aber nicht von dienem regulären Lohn abziehen darf, sondern extra zahlen muss. Wenn er von dir verlangt, dass du es selbst tragen musst, überlege, was dir dann noch bleibt. Ich hoffe es hat ein wenig geholfen.
Viele Grüße -
Über die Wohnkosten entscheidet der Landkreis, von denen kommt dann auch das Geld dafür, was die ARGE zahlt. Bei uns ist das mit der Abfallpauschale auch erst seit 2008, und viele haben das gar nicht mitbekommen, da es im Amtsblatt stand und wer es nicht gelesen hatte, hat die Frist für die Abgabe natürlich verpasst. Darum sage ich auch immer, fragt auf dem Landratsamt nach, welche Kosten für Wohnung u.s.w. übernommen werden, denn die ARGE sagt nicht immer alles. Ich habe mal in einer anderen Sache die Auskunftt von der ARGE bekommen, was im Amtsblatt steht interessiert uns nicht, das zahlen wir sowieso nicht. Und ich habe doch Recht bekommen!!!
Also immer mal nachfragen, denn die entscheiden immer wieder was neues.
Viele Grüße -
Wir hatten auch eine Heizungsrereatur, die von der ARGE erst abgelehnt wurde und dann nach meinem Widerspruch doch übernommen wurde. Das Geld steht dir auf jedenfall zu, da die Kosten während des Bezuges von Alg2 entstanden sind. Wenn die ARGE dafür so lange braucht, ist das nicht deine Schuld, wo du das Geld hergenommen hast spielt auch keine Rolle, du kannst es dir ja geborgt haben. Bei mir war die Heizungsfirma so großzügig und hat auf einen Teil gewartet. Auch ist es ja noch nicht klar, ob du nicht trotz Arbeit immer noch Hartz4 bekommst, das ist bei uns so, wir arbeiten beide und verdienen so wenig, dass es nicht reicht.Aber das spielt in deinem Fall auch keine Rolle, wenn sie es wieder ablehnen, auf jedenfall klagen.
Viele Grüße -
Wenn du sie extra bezahlen musst, was bei einigen Mietwohnungen vorkommt, oder wenn du ein Haus hast, dann musst du den Beleg mit den Kosten einfach mit abgeben und die werden dann bei den Nebenkosten dazugerechnet. Bei uns gibt es dann noch die pauschalen Abfallgebühren, für Papier, gelben Sack u.s.w., die werden seit vorigem Jahr auf Antrag hin übernommen. Das heisst, wenn ich den Bescheid bekomme, muss ich zur ARGE gehen und beantragen, dass sie übernommen werden. Das ist aber bei jeder ARGE etwas anders, denn über diese Kosten entscheidet der Landkeis. Einfach mal beim Landratsamt nachfragen, die sagen dir dann auch ,was bei euch übernommen wird und was nicht.
Viele Grüße -
Hallo, die Arge prüft über das Finanzamt die Freistellungsaufträge und welche Zinsen dort gespeichert sind. Sie schaut sich das auch für das Vorjahr von Hartz iV an. Doch wenn du das Geld schon ca. 12 Monate vorher abgehoben und ,, verbraucht" hast kann es nicht mehr als Vermögen gerechnet werden. Du warst dann eben im Urlaub oder hattest unvorhersehbare Kosten. Kannst es ja auch verspielt haben, und was unter dem Kopfkissen liegt weisst nur du. Gib das Konto mit beim Antrag an, auch wenn es aufgelöst ist, oder nur noch wenig drauf ist, sonst fragen sie nach. Es geht vielen so, sie machen sich Gedanken, wenn man im Alter was braucht dann spart man sich das mühsam zusammen und durch so eine Situation ist man gezwungen es aufzubrauchen und ist dann im Alter wieder hilfsbedürftig, der Staat überlegt sich dabei überhaupt nichts.
Viele Grüße -
Ich würde auf jedenfall klagen, denn inzwischen ist man ja fast überall dazu übergegangen, wenn die Wohnung zu groß ist, dass derjenige nur die Kosten für eine angemessene Wohnung bekommt und den Rest selbat trägt. Auch treffen Mitarbeiter der ARGE oft willkürliche Entscheidungen, habe ich oft genug schon gehabt. Erfrage die Kosten, die bei Euch üblich sind und wie man das bei größeren Wohnungen handhabt , bei Euerem zuständigen Landratsamt. Die sind nehmlich für die Wohnkosten zuständig und zahlen das an die ARGE. Die ARGE handelt aber oft , wie sie will, das habe ich auch schon erlebt. Musste auch erst dagen vorgehen um zu meinem Geld zu kommen. Also nur Mut, die Klage kostet dich nichts, außer manchmal ein paar Nerven.
Viele Grüße