Hallo, habe bisher keine Probleme damit gehabt. Wenn alles richtig gemeldet wird und jeden Monat vom Arbeitgeber die Lohnbescheinigung kommt ist alles in Ordnung. Es kam nur einmal vor, dass die Bescheinigung, obwohl abgegeben, nicht dort ankam wo sie hingehörte, aber da habe ich sie noch mal hingebracht und alles ging klar.
Viele Grüße
Beiträge von Renate 11
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Wenn du zusätzlich Alg2 bekommst und regelmäßig beim Zahnarzt warst, dann wird dir von der Kasse alles bezahlt. Natürlich keine Luxuszähne, aber wenn du einen guten Zahnarzt hast der weiß auch bei der Grundversorgung was gutes daraus zu machen. Habe selbst gute Erfahrung damit. Du gehst mit dem Kostenvoranschlag des Zahnarztes und dem Hatz4 Bescheid zur Krankenkasse oder schickst es hin und kurz darauf kommt die Bestätigung.Die Zahnärzte wissen darüber auch Bescheid.
Viele Grüße -
Hallo, also 3000€ für 3 Zähne kommt mir auch sehr viel vor. Ich habe seit meiner Kindheit immer wieder Probleme mit den Zähnen und somit leider auch Erfahrung mit Zahnersatz. Meine Zahnärztin weiss genau, dass bei uns das Geld knapp ist und wenn ich Zahnersatz benötige ist der Kostenvoranschlag genau so, dass die Kasse alles bezahlt. Ich musste nie etwas dazubezahlen und habe sehr schönen Ersatz, der für Andere nicht als solcher zu erkennen ist und der viele viele Jahre hält, ohne das ich Probleme habe. Deine Krankenkasse kann Dir sagen ob sie alles und was sie übernimmt, sollte eine Zuzahlung notwendig sein, würde ich einen anderen Zahnarzt zu Rate ziehen.
Viele Grüße -
Ich kann meinen Vorschreibern nur zustimmen. Es geht sie nichts an, was und wo du kaufst. Frage mal bei der Tafel, ob sie dir eine Quittung ausstellen, wenn du was holst. Die denken dann du bist jetzt ganz durchgedreht. Also lass dir das nicht gefallen, sie soll dir Mal das Gesetz sagen, wo drinsteht, das du nachweisen musst was und wieviel ihr esst.
Viele Grüße -
Zinsen richtig, Sparen mehr, darfst nur nicht über die Grenze von Alter x 150€ + 750€ kommen. Allerdings, wenn du z.B. im Monat 500€ sparst fragt die ARGE bestimmt wo das Geld herkommt! Eine bestimmte Grenze dafür kenne ich nicht, wie schon gesagt, bei uns bekommt man immer unterschiedliche Antworten.
Uns geht es auch so, ich hoffe immer, dass nichts Größeres an Reperaturen kommt. Wir müssen jetzt vom Staat vorgeschrieben eine Biokläranlage bauen, Keiner kann sagen wo man das Geld hernehmen soll. Aber man soll das Gesparte aufbrauchen. Der Gesetzgeber hat sich bei der Sache überhaupt nichts gedacht.
Viele Grüße -
Hallo Laetitia, ich muss dir sagen nicht nur Vollzeitbeschäftigte haben Kosten, wie ein Auto um zur Arbeit zu kommen, es geht auch Hartz4 Empfängern so und keiner fragt wie man das finanziert, aber man möchte den Job behalten.Ja auch Hatz4 Empfänger haben Vollzeitjobs, sogar einen, wo man 14-16 Stunden arbeitet das Geld nicht reicht und für einen zweiten Job keine Zeit und Kraft mehr ist.
Ich kann aber XofYpmoc voll verstehen, ist voll bemüht da rauszukommen und bekommt Steine in den Weg gelegt. Die Steuerrückzahlung wird angerechnet. Nun habe ich die Erfahrung machen müssen, es ist jedes Mal anders. Einmal hat man es nur in dem Monat abgezogen wo wir es bekommen haben, war für uns günstig, da mehr zurück als Leistung vom Amt. Jetzt hat man es auf 6Monate aufgeteilt, ich habe aber auch schon gehört, dass es auf 12Monate aufgeteilt wird. Es wird zu deinem anderen Einkommen dazugerechnet und dann die üblichen Freibeträge abgezogen. Also es bleibt dir was übrig, Steuererklärung lohnt sich. Du kannst ja aber auch deine Fahrtkosten und das Material was du für die Schule brauchst als Sonderausgaben geltend machen und wenn du über 100€ im Monat kommst wird das bei der Hartz4 Berechnung monatlich berücksichtigt.
Viele Grüße -
Die Zinsen bis auf 50€ , werden die als Einkommen angerechnet.Also ,,Kopfkissen" wäre zu überlegen. Aber wieviel du von deinem gesparten wann verbrauchst und für was, geht die nichts an. Ich kann dir nur sagen, seit wir Hatz4 bekommen, ist bei unserem Gesparten auch was dazugekommen, natürlich nur in der Freigrenze und die haben nichts dazugesagt. Wir haben auch schon mal was verbraucht und dann wieder angespart, auch dazu wurde nichts gesagt.
Aber vielleicht hat noch jemand andere Erfahrung.
Wie gesagt bei ALG1 spielt Vermögen keine Rolle, dafür hast du Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt die dir zustehen.
Viele Grüße -
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Hallo, dass du zu Alg1 Zeiten damit Probleme gehabt hast kann ich nicht verstehen, denn da spielt ja Vermögen keine Rolle. Oder hast du da schon zusätzlich Hartz4 bekommen? Ob und was man in der Zeit von Hartz4 sparen darf, da streiten sich zumindest bei und die Geister. Einer sagt, das sonstige Vermögen ist das was vor Antragsstellung da ist und darf nicht größer werden, was ich persönlich quatsch finde. Der andere sagt du darfst bis zu der Höchstgrenze sparen. Denn, wenn man z.B. ein Haus hat, fallen ja die Kosten nicht wie bei der Miete jeden Monat an, sondern einmal im Jahr und bestimmte andere Sachen kommen auch dazu, also muss man was weglegen. Die ARGE verrechnet leider ein Minus nicht mit dem Vermögen, da muss man das kündigen und ausgleichen. Bei uns hat die ARGE bisher nichts gesagt, wenn wir jährlich etwas auf den Bausparvertrag gezahlt haben, aber ich denke, wenn man mit einmal viel Geld oder monatlich viel spart fragen die woher.
Viele Grüße -
Ja da bin ich mir sicher, da es uns selbst schon betroffen hat, und ich mich darüber erkundigt habe.
Viele Grüße -
Hallo, das Alg1 ist eine Sozialleistung und somit werden bei der Berechnung von Alg2 von diesem Geld nur bestimmte Versicherungen abgezogen. Hingegen wenn du arbeitest hast du beim Lohn Freibeträge( 100€, ab da noch 20%u.s.w.) vom Lohn, das ist beim Alg1 nicht. Deshalb wird die Berechnung eventuell richtig sein, aber du kannst es dir ja auf der ARGE noch mal erklären lassen und wenn du der Meinung bist es stimmt was nicht, ruhig Widerspruch einlegen.
Viele Grüße -
Bsp.1 ist richtig, aber das Kind muss sein eigenes Konto haben. Es zählt nicht, wenn ihr nur ein Sparkonto habt und dort das ganze Geld drauf ist.
Viele Grüße -
Du hättest sie überhaupt nicht kündigen brauchen, denn bei Kindern bis 21 Jahre darf soviel an Vermögen da sein wie vorher beschrieben. Allerdings verschweigen geht nicht, da die ARGE einen Datenabgleich macht und vom Finanzamt erfährt welche Freistellungsaufträge ihr habt. Jetzt würde ich kein neues machen, wenn ihr das Geld welches ihr draufzahlen wollt nicht schon als Vermögen bei der ARGE angegeben habt( z.B. als Bargeld). Denn dann könnte es in dem Monat, wo ihr was einzahlt als Einkommen der Kinder gerechnet werden.
Erwachsene dürfen übrigens 150€ pro Lebensjahr+750€ für notwendige Anschaffungen als Vermögen haben.Und extra noch eine bestimmte Summe, wenn dieses Geld bis zur Rente festgelegt ist.
Viele Grüße -
Wenn du eine eigene Wohnung nimmst, bekommst du sicher Wohngeld. Sind die Benzinkosten durch die Arbeit so hoch? Wenn ja wieso hast du dann vom Arbeitsamt keine Übernahme der Fahrtkosten für 6 Monate, wenn du bei einem neuen Arbeitgeber angefangen hast? Der Antrag muss allerdings vor Arbeitsaufnahme gestellt sein.
Viele Grüße -
Hallo, Kinder dürfen 3150€ + 750€ für besondere Ausgaben besitzen, ohne das es angerechnet wird.Zinsen sind dann Einkommen, aber 50€ einmal im Jahr sind ebenfalls anrechnungsfrei. Also dürfte es in deinem Fall keine Probleme geben.
Viele Grüße -
Also ich denke mal, dass der Bescheid den du bekommen hast auf keinen Fall richtig ist. Das heißt auf jeden Fall Widerspruch einlegen!!!! Die ARGE geht davon aus, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seit, doch wenn ihr noch kein Jahr zusammen wohnt seit ihr das auf gar keinen Fall. Und das Einkommen deiner Freundin darf nicht angerechnet werden. Doch es wird so sein, dass deine Freundin die Wohnkosten schon beim BAB bekommt, oder läuft der Mietvertrag schon immer auf euch beide? Wenn er auf deine Freundin geht, müsste sie mit dir einen Untermietvertrag machen, wo drin steht, wie viel du bezahlst, aber das würde ihr dann wieder beim BAB abgezogen werden. Wenn ihr keinen Untermietvertrag macht, drittelt die ARGE die Wohnkosten, denn ihr seit ja drei und deine Freundin würde dann das Drittel beim BAB weniger berechnet bekommen.Soviel zu den Wohnkosten.
Dir stehen 351€ Grundversorgung+ Wohnkosten pro Monat zu, wenn die ARGE aber davon ausgeht, dass ihr länger zusammen seit dann gibt es nur 316€+ Wohnkosten und das Einkommen deiner Freundin wird abgezogen.Wenn ihr keine BG seit, müsstest du mit Unterkunft ca.500€ pro Monat bekommen, dass ist aber nur grob geschätzt nach deinen Angaben, es hängt noch von einigen kleinen Dingen ab. Hast du der ARGE deutlich gesagt, dass deine Freundin nicht für dich aufkommt? Das ist wichtig, dann seit ihr nur eine Wohngemeinschaft!!! Macht das schriftlich!!!!
Lege auf jeden Fall Widerspruch ein und gehe auf die ARGE, sie sollen dir den Bescheid genau erklären!!! Dränge auf eine schnelle Bearbeitung!!!
Hoffe dir etwas geholfen zu haben, viele Grüße -
Ja das zählt als Vermögen.
Viele Grüße -
Wer wohnt alles bei euch , du ,Freundin und Kind? Wie lange wohnt ihr zusammen, wie hoch ist Miete, was für Einkommen genau hat deine Freundin und was hast du wie lange vor November 08 gemacht?
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Also an deiner Stelle würde ich mich an den Mieterbund wenden. Das kostet zwar einen kleinen Beitrag im Jahr, aber dafür hast du immer professionelle Hilfe. Und die Vermieter merken auch, dass du dich nicht in die Ecke drängen lässt.
Viele Grüße -
Seine Eltern sind für ihn bis 25 Jahre Unterhaltspflichtig, wenn er noch keine Ausbildung hat. Doch wenn er sein Kindergeld für sich beantragt hat, müssen sie erklären, dass sie für ihn nicht mehr aufkommen. Dann hat er auch Anspruch auf Hartz4, er muss sich allerdings bei dem Arbeitsamt als arbeitsuchend oder für eine Ausbildung anmelden. Wenn er dann eine Ausbildung bekommt, hat er dann Lehrlingsgeld, bekommt eventuell Ausbildungsbeihilfe und oder Wohngeld. Das alles erfährt er dann auch bei seinem Vermittler, er muss gezielt und höflich danach fragen, dann helfen die meisten weiter.
Viele Grüße