Dort hättest du sofort in Widerspruch gehen müssen. Denn von den 165€ bleiben 113€ anrechnungsfrei beim Alg2. Und dein Alg1 bekommst du auch weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Beiträge von Renate 11
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Hallo, das Auto darf man extra haben.
Viele Grüße -
Du kannst versuchen über die ARGE ein Dahrlehen zu bekommen. Wenn du woanders einen Kredit bekommen würdest, werden von der ARGE die Zinsen als Wohnkosten übernommen. Den Fall mit den Zinsen habe ich gerade selbst, da wir auch dringend etwas machen müssen. Aber die vollen Kosten werden auf keinen Fall übernommen, was anderes ist es, wenn du eine Heizung hättest und sie kaputt geht, dann wurden bei und die Kosten übernommen, allerdings auch erst nach Widerspruch.
Viele Grüße -
Hallo, bei den 165€ müssten dir bisher 52€ auf das Hartz4 angerechnet worden sein. Von dem 1,50€ Job wird dir nichts abgezogen, also es bleibt alles beim alten. Wenn du weniger verdienst, wird dir natürlich weniger oder gar nichts abgezogen, ich habe nebenbei auch noch was und jeden Monat unterschiedliches Geld, muss natürlich jeden Monat eine Lohnbescheinigung abgeben.
Viele Grüße -
Schrader, da kann ich dir diesmal kein Recht geben. Denn solange das Auto finanziert ist, gehört es der Bank und du darfst es nur mit deren Genehmigung verkaufen. In den Formularen der ARGE steht auch die Frage, ob es finanziert wurde. Natürlich kann sich jeder Hartz4 Empfänger auf Pump ein Auto kaufen, die Frage ist nur, ob es Jeder abzahlen kann?
Viele Grüße -
Hallo, da du das Auto finanziert hast und nicht bar bezahlt, denke ich kommst du wohl beim Wert nicht über 7500€. Und nach den Jahren der Finanzierung, hat es eh an Wert verloren. Die Prämie würde ich auf jeden Fall nehmen und wenn sie angerechnet wird auf jeden Fall Widerspruch und dann klagen, denn du bekommst sie ja nur, wenn du ein neues Auto kaufst und musst es für die Bezahlung nutzen.Die ARGEn wissen selbst nicht richtig was los ist, aber mit dem Baukindergeld war es genau so und dann musste es von den ARGEn zurückgezahlt werden.
Viele Grüße -
Also, wir haben dem Amt gesagt, dass das Auto unserem Sohn gehört, sber wegen den Kosten es auf den Namen meines Mannes läuft. Das haben sie akzeptiert.
Viele Grüße -
AlsALG2 Empfänger hast du Anspruch auf den Beratungsschein, der dich nur 10€ kostet. Jetzt weiss ich nicht wo dein Anwalt wohnt, ich habe von manchen schon gehört, dass die dann noch Fahrtkosten zum Gericht verlangen. Frage ihn, ob es bei den 10€ bleibt, egal wie es ausgeht.
Das Amt spekuliert meisst darauf, dass die Leute den Weg zum Gericht scheuen, aber auf jeden Fall erst mal Widerspruch einlegen, der kostet nichts.
Das Jeder eine andere Aussage macht, zeigt nur wie unausgereift HARTZ4 ist, und das alles auf Kosten der Leute ausgetragen wird, was sehr schlimm ist.
Viele Grüße -
Wie genau das Formular heißt weiß ich nicht mehr, denn als wir es haben wollten, wurde der Antrag meiner Tochter ganz schnell bearbeitet und wir brauchten es nicht mehr. Aber es ist ein Überbrückungsdarlehen. Die auf dem Amt wissen dann schon was gemeint ist. Wenn du die Adresse des Vaters hast, dann gib sie dem Amt, dann geht es schneller, aber sie besorgen sie sich auch. Redet erst mal mit dem Amt, manches lösst sich dann schnell, oder nicht.
Sollten noch Fragen sein, wenn ich helfen kann, gern.
Viele Grüße -
Also das Auto lief auf meinen Mann, wegen der Versicherung, da sie ja dann billiger ist, wenn Halter und Versicherungsnehmer ein und die selbe Person ist. Der Wert überstieg nicht den Betrag, aber das interessierte keinen, da es nicht auf seinen Namen lief.
Bei dir geht es aber darum, dass du Geld verbrauchen musst. Also ich würde mit denen reden.
Viele Grüße -
Hallo,wenn du so unterschiedliche Aussagen hast, dann lege Widerspruch ein, sollte dieser abgelehnt werden, gehe zum Sozialgericht. Es kostet dich nichts, auch das Gericht entscheidet immer öfter unterschiedlich. Die SB wissen manchmal selbst nicht mehr was gültig ist und was nicht. Nur Mut!!!!
Viele Grüße -
Hallo, also Hartz4 wirst du wohl nicht bekommen, abgesehen davon, dass du noch nicht 25 bist und die dann wegen des Auszugs Schwierigkeiten machen. Das einzige wäre, wenn du dir eine Wohnung nehmen willst, mal auf der Wohngeldstelle nachzufragen, ob da was drin ist.
Ich kann nachvollziehen, dass es nicht einfach ist, habe auch schon zwei große Kinder, aber wenn es gar nicht geht, versuche es erst einmal mit einem WG-Zimmer und suche in Ruhe etwas neues.
Viele Grüße -
Also das mit dem Wert von 7500€ könnte so stimmen, jetzt verstehe ich warum der Kaufvertrag auf dich laufen muss. Ich weiss nicht genau, ob es genügt, wenn du mit deinem Schwiegervater ein Schriftstück machst, dass das Auto auf ihn zugelassen wird, damit es versicherungstechnisch nicht so teuer wird, es aber dir gehört. Die Versicherung allein, kannst du auf jeden Fall über ihn machen. Ich weiss ja nicht, wie freundlich man bei eurer Bafög- Stelle ist, aber bei uns konnte man anrufen und hat immer einen guten Rat bekommen. Ich würde dir gern genaueres sagen, vielleicht weiss noch jemand Rat.
Viele Grüße -
Warum muss der Kaufvertrag auf deinen Namen lauten?
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Hallo, beim BAB spielen die Eltern eine Rolle, weil sie ja so gut verdienen könnten, dass sie noch Unterhaltspflichtig wären. Wenn ihr keinen Kontakt habt, teilt das der Behörde mit, die wenden sich dann direkt an die Eltern, wenn sie sich dann weigern, bekommen sie von denen schon mitgeteilt, was für Konsequenzen es für Sie hat. Beim BAB kann man auch ein Übergangsgeld beantragen, das wird als Darlehen gezahlt und dann mit den nächsten Zahlungen verrechnet. Geht zur BAB- Stelle und erklärt sachlich eure Lage, sollten die wegen dem Übergangsgeld rumdrucksen, lasst euch nicht abwimmeln, aber meist gibt es schnell eine Lösung.
Es ist richtig, wenn er im September noch kein Geld bekommt, dann hat er Anspruch auf Hartz4. -
Hallo, als unser Junge ein Auto brauchte, ist er zwar für alle Kosten aufgekommen, aber der Vertrag und die Versicherung haben wir erst mal über meinen Mann genommen(Zweitwagen), weil das wesentlich billiger ist, als wenn er selbst der Halter gewesen wäre, damit wäre das mit dem Wert nicht mehr interessant.Denn beim Bafög zählt ja jeder Euro.
Viele Grüße -
Hallo, also ein kompletter Antrag das ist mir auch neu. Normal stellst du den Hauptantrag und für deinen Mann sind die allgemeinen Fragen da auch dabei. Er muss nur eine Lohnbescheinigung und das Zusatzblatt 2 und 2.1.ausfüllen. Es sei denn er ist Selbstständig, da könnte es anders sein.
Das mit dem Foto habe ich auch noch nicht gehört.
Ich würde das mir bei der ARGE mal erklären lasse.
Viele Grüße -
Einen Antrag auf Kindergeld kannst du auch rückwirkend stellen, das ist das einzige was man wenn es einem zusteht auch rückwirkend bekommt. Ich weiss nicht wie das mit der Halbweisenrente ist, aber wenn du Bafög bekommst, dann gibt es auch Kindergeld, das war bei meinem Sohn auch so. Gehe einfach zur Kindergeldkasse oder rufe an, die beraten dich, wir hatten mit denen bisher keine Probleme, außer, dass manchmal Unterlagen weg waren, aber das wurde immer schnell geklärt.
Viele Grüße -
Hallo Simon, gehe zur ARGE und schildere sachlich deine Lage. Es muss ja vielleicht nicht gleich eine ganze Wohnung sein, es gibt ja auch Wg's, die haben allerdings auch ihre Regeln. Bemühe dich um eine neue Ausbildung und versuche diese auch durchzuziehen, wenn das noch nicht klappt, vielleicht ein 400€ Job. Dadurch sehen die bei der ARGE, dass du auch willst und helfen auch.
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hast du auf jeden Fall. Solltest du ausziehen, kannst du auch bei der Kindergeldkasse beantragen, dass du das Kindergeld selbst bekommst. Gehe auch mal zu sozialen Diensten, wie Caritas, Diakonie u.s.w., das hat nichts mit Kirche zu tun, die versuchen Jedem zu helfen.
Stecke den Kopf nicht in den Sand, das es dir nicht egal ist merkt man daran, dass du Hilfe suchst. Und meisst ist es so, wenn man bei den Eltern ausgezogen ist, versteht man sich mit Ihnen besser.
Viele Grüße -
Hallo Soveigh, Schrader brauchte das mal wieder, einfach ignorieren.
An seiner Stelle würde ich hingehen, oder es schriftlich machen und den Irrtum erklären.
Wenn dein Freund selbstständig sein soll, dann muss er ja ein Gewerbe angemeldet haben, das kann die ARGE gut selbst überprüfen. Er müsste dann auch beim Finanzamt als Selbstständiger geführt sein.
Viele Grüße