Beiträge von Cleo

    Ich hoffe , ich bin hier *richtig* - wenn nicht , dann bitte verschieben .


    Ich versuche mich kurz zu halten , hier die Fakten :
    ich bin noch 24 Jahre alt , verh. , ein Kind ( 2 J. ) Habe nie eine Ausbildung gemacht , sondern gearbeitet . Seit Sommer leider arbeitslos ( ich bekomme ALG I , meine Frau und Kind einen geringen Anteil ALG II , daher bin ich in der Bedarfsgemeinschaft ) und nun möchte ich - per Bildungsgutschein - eine Ausbildung bei einem anerk. Träger machen .
    Das Internet gibt mir verschiedene Auskünfte : einmal heißt es , dass der Bildungsgutschein eine *Kann-Leistung* ist , woanders steht , dass ein unter 25jähriger ohne Ausbildung einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat . Was stimmt ?
    Habe mir eine Ausbildung ausgesucht , die der Träger ab März 2010 anbietet - bis dahin bin ich 25 Jahre alt . Gut oder schlecht ?
    Gilt der Bildungsgutschein längstens drei Monate ? Darf er also noch gar nicht in diesem Jahr ausgestellt werden ? ( Habe übernächste Woche Termin bei meinem Fallmanager und wäre gerne g u t vorbereitet )


    Kann jemand Ornung in meine Gedanken bringen ? :o


    LG Cleo

    Vielen Dank @Schrader :)


    Genau so ist es : z.Z. beziehen wir NOCH kein ALG II . Es ging mir nur um die Frage , ob wir dann vielleicht aus der - etwas zu teuren - Wohnung wieder ausziehen müssen ( wenn es zu ALG II kommt ) .


    LG Cleo

    Bißchen verzwickt das Ganze , aber ich versuch´ es zu beschreiben :


    Hauptverdiener arbeitslos ( ALG I )
    Ehefrau arbeitslos ( Erziehungszeit ohne Bezüge )
    Kind 2 Jahre


    Nun wollen wir umziehen ( in den Ort , in dem die Eltern wohnen ) , da hier die Mieten horrend sind . Meine Frau wird HartzIV beantragen müssen , da mein ALG I nicht ausreichend sein wird ( evtl. könnte vielleicht sogar ich *aufstockendes* Hartz IV beantragen ?) .
    Haben uns nach Wohnungen umgeschaut und auch einige gefunden , die von den Quadratmetern her *angemessen* sind - leider aber sind die Wohnungen etwas teurer , als die vom Amt als bezahlbar eingestuften . Die Differenz beträgt 70 € . Vielleicht noch zur Erklärung : unsere jetztige Wohnung ist 200 € teurer , als die Wohnungen im Ort der Eltern .
    Können wir trotzdem in eine solche Wohnung einziehen , wenn wir die Differenz irgendwie selbst tragen ? Oder werden wir *genötigt* , im Falle eines Falles , uns eine andere Wohnung zu suchen ? ( nur : woher nehmen und nicht stehlen ? )


    Habe ich verständlich geschrieben ? Erkennt jemand mein Problem ? Das wäre echt klasse , wenn jemand antworten würde .


    LG Cleo

    Danke @Schrader , dass du geantwortet hast .


    Wenn also Bafög , wie würde das berechnet ? Finde immer nur Angaben , die sich aufs Einkommen der Eltern bezieht . Doch ich habe ja schon eine eigene kleine Familie , wohne schon einige Zeit nicht mehr zu Hause , war berufstätig . Woran also ermisst sich die Höhe des Bafögs ? Kannst du da weiterhelfen ?


    LG Cleo

    Seit meinem letzten Besuch hier hat sich - leider - eine große Veränderung ergeben :


    Ich werde ab nächstem Monat arbeitslos sein . OK - ich bekomme ALG I , aber weiterhin habe ich den Wunsch eine Ausbildung zu machen . Es soll eine betriebliche Ausbildung sein ( Bürokaufmann , Speditioneskaufmann o.Ä. ) Ich würde also ein Ausbildungsentgeld bekommen - doch das reicht ja hinten und vorne nicht um eine Familie zu ernähren und Miete zu zahlen .
    Gibt es irgendwelche Zuschüsse , die ich oder meine LG/Ehefrau beantragen können ? Denn soweit ich mich inzwischen *eingelesen* habe , habe ich keinen Anspruch auf ALG II - denn da müsste ich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen .
    Irgendwie alles etwas aussichtslos .................................


    LG Cleo

    Ich muss etwas ausholen und erstmal genauer meine / unsere Situation beschreiben :


    Ich (m) werde in diesem Jahr noch 25 Jahre alt , heirate im Sommer meine LG und wir haben ein gemeinsames Kind ( 1 Jahr ) . Wir wohnen in einer Mietwohnung und arbeiten beide in der gleichen Firma als Datentypisten - ich ganztags , meine LG stundenweise wegen Elternzeit .
    Da ich eine recht *bewegte* Jugend hinter mir habe und nach dem Realschulabschluss keine Ausbildung machte , mache ich meinen Job *ungelernt* .
    Nun möchte ich aber mein / unser Leben auf eine solidere Basis stellen und eine Ausbildung machen . Nur - dann fehlt uns eine Menge Geld .
    Gibt es irgendwelche Zuschüsse für einen solchen *Fall* ?


    LG Cleo

    Erstmal : ich bin ja so froh , dieses Forum gefunden zu haben ! :)


    Kurz zu meiner / unserer Situation : Lebe mit dem Vater meiner Tochter ( geb. Sept. 07 ) zusammen . Ich war ein Jahr in Erziehungszeit . Nun arbeite ich schon ein halbes Jahr mit reduzierter Stundenzahl , wollte erst wieder erhöhen , wenn die Kleine im Kiga ist . Meine Mutter hatte die Betreuung üernommen , fällt aber krankheitsbedingt mind. 9Monate aus . Ein Krippenplatz ist frühestens im Sept. 09 zu haben .
    Meine Firma würde mich für diese Zeit *freistellen* , doch dann fehlt natürlich mein Gehalt !


    Kann ich für diese *Übergangszeit* HartzIV beantragen ? Mein Lebensgefährte verdiehnt 1800 € brutto , bei Steuerklasse 1 und wir wohnen in einer *angemessenen* Wohnung - allerdings im Rhein-Main-Gebiet , daher natürlich nicht gerade günstig .


    Kann mir jemand einen Tipp / Rat geben ? ( ich weiß natürlich , dass der nicht Rechtsverbindlich ist , aber tendenziell lässt sich ja vielleicht schon was sagen )


    LG Cleo