Das sollte stimmen, andere Meinungen ?
Beiträge von Catweezle
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Grundsätzlich sollte man bemerken, daß man davon ausgehen kann, daß ihr zumindest einen Teil als Eigenkapital vorzeigen müßt und das wäre dann in der Tat Vermögen. Wobei natürlich zunächst kein Unterschied besteht, ob die Arge Miete zahlt oder Tilgung. Bei 1400 € netto einen Kredit zu bekommen, ist nicht unrealistisch, aber wer garantiert den Arbeitsplatz? Zu bezweifeln ist aber, wie ihr bei 1400 € noch Hartz IV bekommt. Fragen über Fragen, ein Irrglaube ist jedoch, wie Danielo schreibt, ein Vermögen mit Alg2 zu schaffen.
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Hast du denn niemanden, der dich begleiten kann, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Freund, Freundin oder Pastor?
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So ganz richtig ist die ganze Diskussion auch wieder nicht, wenn jemand in der Vergangenheit Vermögen hatte und es wegen "Gier" (TV-Film) verzockt hat und nun deshalb mittellos is, hat Anspruch. Wenn jemand in der Vergangenheit "vermögend" war, weil er eine fest angestellte Beschäftigung hatte und nun nicht mehr, hat er ebenfalls Anspruch. Die Dame von Quelle ist doch angeblich auch bald mittellos und hatte vorher auch keine Gartenlaube als Vermögen.
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Vielleicht steht da Brutto ./. Sozialversicherungen etc..
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
Da guckste mal und gibst die Zahlen ein, ok? -
Normal betrachtet, ist die Erstattung das, was man in einem Arbeitsverhältnis mal zu viel an Steuern gezahlt hat, es ist demnach weder ein Vermögen, noch ein Einkommen, es sind zinslose Kredite die man als Arbeitnehmer dem Finanzamt gewährt hat. Aber was soll man machen, Ungerechtigkeit regiert die Welt.
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Du bist jetzt nicht zufällig ein frustierter Arge-Mitarbeiter ?
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Moin moin, Steuerstattungen sind Einkommen, ok, wenn man damit Schulden abbauen will, ich meine, das ist zwar möglich, aber es bleibt Einkommen und führt zu Kürzungen des Alg 2, ist doch so, oder ?
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Eheähnlich ist Bedarfsgemeinschaft, nicht eheähnlich ist Wohngemeinschaft
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Ja ne, is klar, deshalb immer wieder der Hinweis "Sie können ja klagen"
Nur, so ganz private Unternehmen sind die Argen nicht, sie gelten zwar mitunter als GmbH, gehören aber der Kommune und/oder der BA, jedenfalls kenne ich keine Bilanz einer "privaten" Arge. Zudem sind die Mitarbeiter zum Teil nicht angestellt bei der Arge, sondern bei der BA und haben zum großen Teil befristete Verträge als ehemalige Mitarbeiter z.B. bei der Telekom -
Das Thema ist ja nun ernst genug, schließlich handelt es sich um eine Krankheit. Deshalb verstehe ich nicht, daß sich hier im Ton vergriffen wird, oder handelt es sich um Mißverständnisse?
Ich gebe Stylewolf völlig recht, besser Therapie als Sanktionen, die Gesundheit ist ein Gut, das Vorrang vor etwaigen Sanktionen hat. Nur, wird es Sanktionen geben? NEIN, höchstens Kürzungen auf ein Taschengeldniveau, wenn dann noch die Krankenkasse oder wer auch die Unterbringung zahlt und ein gepflegtes Frühstück, ist das ok. Deshalb, ran an Beratungsstellen, mit offenen Karten spielen.
Die Frage muß erlaubt sein, krank mit oder ohne Sanktionen oder gesund -
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Schnee schippen ? Da denke mal drüber nach wem du dann den Arbeitsplatz weg nimmst, so viel Schnee gibt es gar nicht.
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Verstehe kein Wort
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Na, dann schaue mal auf den Kontoauszug, wird dort brutto oder netto gutgeschrieben?
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Am 02.01. kommt er ins Krhs, ab 15.01. ist er krank geschrieben, war er dann vom 02.01. bis 14.01. gesund im Krhs aus lauter Spaß und Freude? Die Frage muß erlaubt sein
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Ohweia, wie kann man nur in die Aussage so etwas hinein interpretieren
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Du mußt mit den Leuten reden, rufe den Chef an oder fahre selbst hin oder schreibe eine E-Mail, die wissen das
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Hinzu fügen sollte man noch die Parteivariante, in NRW sind bald Wahlen, Rüttgers spricht von höherem Schonvermögen und Korrekturen, Koch sitzt in Hessen und will sich als Hardliner profilieren. Da braucht nur einer einen Pups lassen, schon greift die Presse das auf.