Das ist doch alles Theorie, hätte wenn aber, Fakt ist, der Vater bekommt Alg2 und ist nicht krankenversichert, muß er aber, warum nicht ist die große Frage, die Antwort steht im Bescheid, außerdem ist er anspruchsberechtigt, sonst bekäme er ja kein Alg2, also auch kein Vermögen, also auch kein ausreichendes Einkommen aus einer Bedarfsgemeinschaft, sofern es eine gibt.
Beiträge von Catweezle
-
-
Wenn du glaubst, mit Logik eine Arge zu überzeugen, dann bist du auf dem Holzweg oder eine Ausnahme.
Es geht hier um Bedürfigkeit, zur Sicherung des Existensminimums. -
So viele Fragen sind das gar nicht. Was ihm zusteht kann man pauschal nicht sagen. Wenn er selbst in dem Haus wohnt und es "angemessen" ist, dann ist es auch kein Vermögen. Bekommt er bereits Leistungen, verstehe ich nicht, warum er nicht krankenversichert ist. Die Angaben reichen nicht aus, um das zu beantworten, es muß auch begründet sein, warum keine Krankenversicherung gezahlt wird.
-
Nix abmelden, aufstocken, dabei wird dann die Tragfähigkeit überprüft anhand von EÜR und dergleichen
-
Das unwerte Hartz IV-Leben
Rudolf Stumberger 16.03.2010Soziologieprofessor Gunnar Heinsohn will die Unterschicht finanziell austrocknen, weil die zu viele gesellschaftlich wertlose Kinder in die Welt setzt
[.....]Links
(1) http://www.faz.net/s/Rub0B44038177824280BB9F799BC91030B0/Doc~E0AC5A2CD5A6A481EABE50FAE2AEBA30B~ATpl~Ecommon~Scontent.html
(2) http://www.welt.de/die-welt/debatte/article6311869/Wie-man-mit-viel-Geld-Armut-vermehrt.html
(3) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27398/1.html
(4) http://bjs.ojp.usdoj.gov/content/glance/tables/corr2tab.cfm
(5) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23149/1.htmlTelepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32272/1.html
-
Krankenkasse fragen
-
Sorry, aber was ihr untereinander regelt ist für die Arge nicht maßgebend, ebenso nicht, wie es gesundheitlich mit dir aus sieht, es geht um Zahlen, ist nun mal so
-
Natürlich ist das ungerecht, aber so ist nun einmal das SGB 2, die Steuern, die du mal zu viel gezahlt hast, sind Einkommen. Du darfst nicht darauf hoffen, das man vor Gericht Gerechtigkeit erzielt
-
Was genau ist denn nun als Geldeingang zu vermelden ?
-
Das dürfen die, auch wenn es ungerecht ist
-
"Theoretisch" kann man sich auch eine Frikadelle ans Knie nageln und solange drehen bis UKW kommt.
-
Habe ich was anderes geschrieben ?
-
Anlage VE ausfüllen
-
Versucht doch bitte alle mal den Alg-Rechner, den hier oder einen anderen, bei google, beim Spiegel, beim Stern, bei der Arbeitslosenselbsthilfe. Das geht nicht, zu fragen wieviel bekomme ich, das ist zu einfach
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
-
Ich denke, er meint, die Arge hat nachgezahlt, das kann er natürlich auf dem Konto lassen, sofern es kein Sparkonto ist und er damit Zinsen erzielt
-
Folgende Überlegung : Solange das Kind minderjährig ist, ist zu vermuten, daß das geerbte Vermögen nicht zu verwerten ist bzw. nicht sofort, solnage es nicht volljährig ist, somit wird es auf Darlehen hinaus laufen.
-
Wenn du also ins Ruhrgebiet ziehen willst, ist die Entfernung zum Job wahrscheinlich schon mal weiter entfernt, dafür mußt du gute Gründe vorweisen, das man dafür Zuschüsse bekommt. Grundsätzlich hast du erstmal einen Job und bekommst Geld, wie hoch die Miete sein wird, hast du nicht angegeben, so kann man nur spekulieren, ob und was dir noch zusteht. Antrag stellen, abgelehnt wird fast immer, anhand der Begründung hast du dann div. Möglichkeiten, viell. kleinere Wohnung usw..
-
Es sei denn, die Arge legt das Urteil anders aus und da sind die gerne flexibel, weil es kaum Fälle gibt, die sich bis aufs i-Tüpfelchen gleichen.
-
-
Mal so am Rande erwähnt, Akteneinsicht in die per Hand und in die elektronischen wäre doch mal ´ne Maßnahme, um zu überprüfen, ob der Name richtig geschrieben ist § 25 SGB X. Sobald lediglich eine Akte vorgelegt wird, beginnt man was zu verheimlichen, darauf bestehen das sämtliche Akten vorgelegt werden