Genial, welch zügige amtliche Einsicht
Beiträge von Catweezle
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Wenn ich das richtig verstehe, ist vom Erbe noch nichts gefloßen, du mußt auch keine 10, 20 oder 30 Tsd. zurück zahlen, wenn noch nichts geerbt ist.
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Ne, kein Gutachten selbst einholen, das kostet ´ne Menge Kohle, das macht die Arge schon selbst. Die einzige Möglichkeit, die du hast, ist die, Vergleichobjekte zu recherchieren, z.B. Immobilienangebote, die in etwa von der Größe und der Lage vergleichbar sind. Wenn die Belastungen hoch sind und es überwiegend fremdfinanziert ist, ergibt sich aus der Rechnerei wahrscheinlich kein Vermögen.
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Um die Diskussionen verwertbar ja oder nein evtl. unnötig zu machen, rechne am besten vorher mal aus, was dabei raus kommt :
1.Verkehrswert anhand eines Gutachtens (zahlt die Arge)
2. abzüglich Belastungen anhand von Kontoauszügen der Kreditinstitute
Achtung : Falls im Grundbuch noch weitere Belastungen eingetragen sind, sind auch diese zu
berücksichtigen.
3. abzüglich Freibeträge, das sind 150,-- pro Lebensjahr + 750,- für AnschaffungenDie Summe daraus ist das, was man Vermögen nennt.
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Das Thema ist nicht nur kompliziert, sondern öffnet auch Türen für Auslegungen, "kann die Oma nicht ins Seniorenheim" oder ähnlich, die Damen und Herren bei der Arge müssen alles wissen, das können sie aber nicht und erzählen dann falsche Dinge. Zu empfehlen wäre einen Zeugen mitzunehmen, der mitschreibt, denn du selbst wirst die Ruhe dazu nicht haben.
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Dieses Urteil kannst du und solltest du gleich im Gespräch präsentieren, evtl. sparst du dir einen Widerspruch. Das Stichwort lautet : Nießbrauch, das dürfte in der Arge bekannt sein.
Hier ist das gesamte Urteil
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Das ist sensationell, das Amt gibt Empfehlungen, um nicht zurück zahlen zu müssen. Nach dem Zuflußprinzip sollte das letzte Geld vor dem 1.7. auf dem Konto sein, damit es dann nicht während der Bedürftigkeit "zufließt"
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Du kannst 2007 oder 2008 dreimal am Tag Hummer und Kaviar und Schampus vertilgt haben, das geht niemand etwas an und wenn du beim Chinesen mit goldenen Stäbchen ist und eine bayerische Trachtenkappele auffahren läßt ebenso nicht.
Guthabenzinsen schließen auf ein schlummerndes Vermögen und da wird das Amt mißtrauisch, es könnte ja sein das......, eventuell ist da ein Vermögen, das ist der Grund -
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
Das ist ein Rechner, mit dem hast du einen Vergleich, mit dem, was die Arge vorrechnet.
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Das ist eine knifflige Frage, die scheinbar vom Gesetzgeber übersehen wurde. Es stellt sich die Frage, wie man seinen Beruf weiter ausüben soll, wenn das Büro oder die Lagerhalle weg ist. Da der Grund vermutlich in der Krise zu suchen ist, wäre, wenn die Krise vorbei ist, was wir alle hoffen, die Berufsgrundlage futsch. Das beste wäre wohl, dort einen Schlafplatz einzurichten, dann wäre das Schonvermögen
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Also 100,- sind frei, darüber hinaus hast du das Vergnügen 20 % als Werbungskosten zu behalten, bei höheren WK sind diese zu belegen.
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Keine Panik, zunächst bekommt dein Mann Al-Geld, also nichts mit Hartz IV, damit ist doch zunächst Ruhe eingekehrt, oder?
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Alles klar, gut recherchiert
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Stimmt, im groben eine knappe konkrete Antwort auf viele Fragen, Struppi sollte zunächst wissen, was ein "Vermögen" überhaupt ist, z.B. Kaufwert, ist das der Kaufpreis, oder der aktuelle Wert, dann wie hoch ist die Belastung (Kredite), sind beide Eigentümer usw... So pauschal kann man das nicht beantworten. Ihr solltet euch auch im darüber im klaren sein, wenn es Mieteinnahmen sind oder ihr angebt, daß ihr Miete kassiert, müssen die versteuert werden, das Ding wandert automatisch zum Finanzamt, die fragen dann höflich nach, wegen der Steuererklrärung, also so einfach ist das nicht.
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Das ist schon sehr verzwickt, um sicher zu gehen, ist man gezwungen eine neues Auto zu kaufen, aber für 1.800 ??? Es ist traurig, das man über 5 Ecken denken muß, damit das Geld nicht flöten geht. Man muß ja auch folgende Überlegung anstellen, man will die 1.800,-- ansparen, Monat für Monat, wenn es aber als Einkommen angerechnet werden sollte, ist das Sparvorhaben für die Katz. Evtl. dem Autohaus die 1.800,-- als eine Anzahlung leisten, mit einem vorläufigen Kaufvertrag.
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Stimmt, da ging es um Kindergeld, aber ein Kredit hat auch eine Rückzahlungsverpflihtung
Einkünfte mit Rückzahlungsverpflichtung sind kein Einkommen
Aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Detmold (AZ: S 8 AS 61/08) -
Da wohnt keiner, sie hat ja geschrieben, die Bude ist abruchreif. Da müssen mehr Infos her, sonst ist alles Spekulation
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Analog zum Thema Einkommen bei Hausverkauf, wäre das Thema Vermögen, wo vom Verkehrswert die Belastungen (Hauskredite) abgezogen werden, sollte klar sein, das Einkommen das ist, was übrig bleibt.
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Das ist jetzt aber schwer zu verstehen, sie bekommt also 200,- weniger von der Regelleistung, weil sie Tilgung für den Kredit bezahlt? Da paßt was nicht zusammen, es müssen doch noch Zinsen bezahlt werden und zum leben muß auch noch was übrig beliben.
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Wovon 200,-- € und mit welcher Begründung?