Beiträge von Catweezle

    Hallo Knurrhahn, versuch es mal über die Regionaldirektion, kann sein, daß die sich nicht selbst darum kümmern und es einfach nur weiter leiten an die betroffene Arge, die ein eigenes "Kundenreaktionsmanagement" haben, also sich praktisch selbst "managen", aber die müssen sich rechtfertigen, sonst gibt´s was auf die Mütze. Mach das per E-Mail, das geht dann recht zügig.

    Vorab, beim nächsten mal gehst du nicht erst zum Empfang, sondern direkt in das Zimmer und klopfst höflich an, dann hast du schon mal die Hälfte deines Körpers im Büro postiert. Wenn dann schon jemand drin sitzt, wartest du, bist der- oder diejenige den Abflug macht und dann gehst du wieder rein (vorher höflich anklopfen :p).
    Oder telefonisch, mit Durchwahl, die sollte man natürlich haben.


    Nun zum Fall : Seit dem 01.04.07 muß man sogar krankenversichert sein, ich meine auch, daß man von der Privaten zur Gesetzlichen wechseln kann, was früher nicht so einfach möglich war.
    Das mit dem Vorschuß ist unverständlich, weil ja die Arge das übernimmt, ich würde das beim Verband erfragen und genau erklären lassen und dir die entsprechenden Texte geben lassen.


    http://www.gkv.info/gkv/

    Den Beratungsschein gibt´s beim Amtsgericht, jedoch muß da der Bescheid vorgelegt werden, wenn da nun drin steht, das ein Vermögen vorhanden ist, ob nun zu recht oder zu unrecht, geht das Amtsgericht auch davon aus und gewährt keine Beratungshilfe. Allerdings gab es vor kurzem ein höchstrichterliches Urteil, wonach das wiederum hinfällig ist. Der beste Weg ist, bei einem Al-Hilfezentrum nachfragen, welcher RA im Umkreis sich auf SGB II spezialisiert hat und dort nachfragen.
    Das ist der eine Weg, der zweite wäre, wenn die Arge davon ausgeht, das die Bruchbude ein Vermögen darstellt, was man verwerten kann, wird sie auch eine Rechnung aufgestellt haben, Verkehrswertermittlung zum Beispiel, wenn das gemacht wurde und die Belastungen abgezogen wurde, ist dann überhaupt noch Vermögen vorhanden?

    Zitat :Ich habe in der Anfrage nichts davon gelesen das es einen solchen (Vater) nicht gibt


    Ich könnte mir durchaus vorstellen, das schon aus paarungsgründen ein Vater vorhanden ist.

    Ist doch gut, wenn das überhaupt mal Thema ist, von der SPD hört man eigentlich gar nichts, war ja früher mal Arbeiterpartei, die Linke wollte Hartz ganz abschaffen, nun sind es 500,-- und die CDU will doch allen Ernstes das Schonvermögen erhöhen, sensationell. Früher waren es die Renten, die sicher waren, die sind schon seit Jahren "sicher", nur die Kassen sind leer.

    Da muß ich dir recht geben, oft beantworten wir uns gegenseitig und der Fragesteller hat sich längst vom Acker gemacht. Nur vestehe ich den Sinn dabei nicht, wenn ich was frage, möchte ich doch auch eine Antwort haben. Ich gehe doch auch nicht in die Kneipe und frage "Haben Sie Bratkartoffeln" und gehe dann wieder raus, ohne auf die Antwort zu warten.

    Vorstellbar ist, daß die Kontrolleure deinen Besuch gefragt haben : "Wer sind Sie denn?"
    Wenn dein Besuch nun gesagt hätte, ich bin die Großmutter :D wäre das Thema wahrscheinlich erledigt, vermutlich wird sie gesagt haben, ich bin seine Freundin, bewußt oder unbewußt, die werden schon wissen, wie solche Fragen gestellt werden.
    Aud dem Nummernschild eines Autos steht nicht, ich bin die Freundin von ....und wohne bei meinem Freund.

    TV-Tipp für heute Abend, ARD plusminus 21:50
    •Ärger mit ARGEN
    macht vielen Arbeitslosen das Leben schwer. Vor allem Angehörige der Mittelschicht, die in Not geraten sind, sehen ihren mühsam erarbeiteten kleinen Wohlstand zunehmend durch fehlerhafte oder verspätete Auskünfte von ARGE-Beratern bedroht.

    Was ist jetzt polemisch?
    Wie eine Aussage eines Gutachterausschusses auch aussieht, z.B. es gibt keinen Käufer aus den oder den Gründen , interessiert die Arge nicht, solange rein rechnersich ein Vermögen existiert, rein rechnerisch wohlgemerkt, also ein theoretisches Vermögen.

    Das mit dem gesetzl. Erbanteil ist eine Sache. Wenn das Haus ein Vermögen ergibt, weil es z.B. nicht belastet ist, fällt er vermutlich aus Hartz IV raus, pauschal kann man das nicht beurteilen.
    Es kommt ja auch darauf an, was ergibt die Verwertung, bleibt was übrig, kann er sich evtl. schuldenfrei machen, das während der hartzfreien Zeit, danach dann möglicherweise wieder bedürftig.
    Aber das ist jetzt Spekulation, man sollte wirklich die Erbfolge als Erstes klären.

    Hallo Wenzel, da kann ich mitfühlen, daß Frust bei dir ist, anders wäre es vielleicht, wenn die Arge eine AG (Aktiengeselschaft) wäre und man könnte pro Regelleistung eine Dividende erzielen, überspitzt ausgedrückt. Das ist evtl. aus psychol. Sicht zu erklären, man will mit der "Un" Sozialgesetzgebung nur solange zu tun haben, wie es einen selbst betrifft, danach ist man froh, wenn man damit nichts mehr zu tun hat. So ist auch zu erklären, warum die Leute nicht auf die Straße gehen, ich denke, da spielt die Schamgrenze eine wesentliche Rolle. Durch die teilweise Behandlung, die einem bei der Arge wiederfährt, wird das Selbstbewußtsein arg angekratzt, im schlimmsten Falle denken einige, wenn sie denn zermürbt sind, daß sie durch eigenes Verschulden zum Aspiranten der Suppenküche wurden.