Beiträge von Catweezle

    Der Fall ist nicht nur verzwickt, sondern auf seine Art auch spannend, denn man muß ja aufgrund der sogenannten Sozialgesetzgebung um fünf Ecken denken, damit die sauer verdiente Kohle nicht verbraten wird.
    Nehmen wir mal den Vorschlag mit dem Anwalt, das wäre zunächst eine Beratung, die Arge pfeift was drauf und entscheidet völlig anders, dann geht der ganze Klumperadatsch vor´s Gericht und du "darfst" so an die zwei Jahre bis zur Verhandlung warten, in der Zwischenzeit schlafen die beiden in einem unfertigen Haus auf ´ner Luftmatratze und pfeifen fröhliche Lieder.
    Es muß also theoretisch eine Bleibe sein, die in etwa vom Preis her dem Erlös entspricht, abzüglich Freibeträge (Schonvermögen).
    Denkbar wäre evtl. eine Übertragung des jetzigen Hauses an die Kinder und ihr mietet es, wenn die Kinder das jetzige Haus dann verscherbeln, ist das Geld ja erstmal sicher (Treuhandkonto z.B.), davon wird dann das neue Grundstück gekauft, in der Zwischenzeit eine kleine Mietwohnung für euch.:cool:

    Da ihr ja irgendwo wohnen müßt, sollte es "normalerweise" keine Probleme geben, das Geld sofort zu investieren, aber Holzauge sei wachsam. Spontan würde ich sagen, die Einnahme sofort für den Neukauf vom Käufer des alten Hauses überweisen zu lassen, der springende Punkt wird sein, daß etwas übrig bleibt und das wird wahrscheinlich ein Vermögen im Sinne des SGB II sein, das ist der Haken dabei.
    Fragt sich außerdem, woher das Geld für den Neubau nehmen, wenn es angerechnet wird.
    Das ist in der Tat verzwickt.

    Um das mal zu rekonstruieren, beim Antrag hast du bestimmt auf einen dieser Fragebögen die Frage beantwortet, besitzen Sie Immobilien, wenn ja, wie hoch ist Belastung usw..Das hast du bestimmt angegeben, sonst wüßten die das nicht.
    Wenn du nun davon schreibst, daß die Belastungen so hoch sind, daß rechnerisch kein Vermögen dabei rum kommt, frage ich mich allen Ernstes, wie die Arge auf Vermögen kommt.
    Im übrigen muß auf dem Bescheid stehen, Sie haben ein Vermögen in Höhe von ..., davon sind abzuziehen...Kreditbelastungen und Freibeträge, deshalb gewähren wir ein Darlehen, oder so ähnlich.
    Wenn das auf dem Bescheid nicht steht, fehlt eine Begründung und damit ist der Bescheid schon mal fehlerhaft.
    Da hilft manchmal auch ein Gespräch mit dem Teamleiter/in, manch Sachbearbeiter ist nicht immer voll ausgebildet.

    Hier ist der Wurm drin, nochmal, um den Wert einer Immobilie zu beziffern, geht das entweder über die Kaufpreissammlung bei den Gutachterausschüssen des Kreises oder über ein Gutachten vom Gutachterausschuss, wie will man denn sonst den Wert ermitteln?
    Die Arge kann nicht sagen, Sie haben Vermögen, basta.
    Ein Gutachten ist für die Arge kostenfrei, du selbst zahlst eine gewaltige Summe dafür.
    Wenn dann eine Summe genannt wird, müssen Kreditbelastungen und Freibeträge abgezogen werden.
    Danach hast du die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, mittels einer Gegenrechnung und mit möglichst viel vergleichbaren Immobilien, alles andere ist Lotteriespielen.


    Hier ist eine interne Anweisung der BA an die Argen :


    Arbeitshilfe zur Ermittlung des Verkehrswertes von Haus- und Grundeigentum und zur Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss -


    Sollte es bei der Entscheidung über den Antrag auf Leistungen nach SGB II zu einer Ablehnung wegen Vermögensberücksichtigung aus Immobilienbesitz kommen und der festgestellte Verkehrswert auf einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung basieren, ist dies im Bescheid deutlich zum Ausdruck zu bringen. Eine diesbezügliche Formulierung könnte wie folgt lauten:
    „Einen Verkehrswert für Ihren Haus- und Grundbesitz konnten Sie nicht nachweisen. Aus diesem Grunde habe ich zur Feststellung des Verkehrswertes eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung bei der Ge-schäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte eingeholt. Die Auskunft erstreckt sich ausschließlich auf vergleichbare Haus- und Grundstücksobjekte ähnlicher Lage, ähnlichen Alters und ähnlicher Größe bzw. Mieteinnahmen (nur bei Mehrfamilienhäusern).“

    Das hast du richtig gemacht bomi, weiter so. Den Knallkopp von der Arge hättest du gleich fragen sollen, ob deine Mülltone vor der Tür auch Vermögen ist.
    Zunächst ist die gedankliche Reihenfolge ja völlig falsch, wie sollst du beweisen das kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, wenn er nicht darstellt, das es ein Vermögen gibt???


    § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
    (4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen


    Ein Verkehrswert ist eine Zahl in Euro und nicht die Annahme es wäre ein Vermögen, der Wert muß ermittelt werden und das mit einem Gutachten oder vergleichbaren Immobilien oder aber es ist überhaupt nicht zu verwerten.


    Schreib dir alles auf, was der Typ so erzählt, so was muß an die große Glocke, das ist Enteignung pur.
    Bei Neuigkeiten bitte sofort berichten, ich bereite gerade eine Veröffentlichung zu diesem Thema vor.

    Stimmt, das Hickhack, Anspruch ja oder nein, verwirrt. Hartz IV-Empfänger sollten zunächst wie Aussätzige davon ausgegrenzt werden, dem ist aber nun nicht mehr so.
    Es ist eine "zweckbestimmte Einnahme" , die nicht als Einkommen gilt.
    Ende der Durchsage :)

    Klingt vielleicht abgedroschen, aber da kommst du nicht vorbei, um Ordnung in den Leben zu bringen : Gehe zu einer Schuldnerberatung (Diakonie), kostet nichts, die heflen dir auf die Sprünge, schreiben deine Gläubiger an, erstellen mir dir zusammen eine Liste und sagen dir was pfändbar ist und was nicht.
    Einen anderen Weg, der besser für dich wäre gibt es nicht.

    Ob man das alles ernst nehmen soll ? Wir haben Sommerpause, das wird der Grund ein.
    Es gab mal einen Film mit James Dean aus den 50-er oder 60-er-Jahren "Denn Sie wissen nicht was sie tun", der Film ist zwar schon a bisserl älter, aber der Titel aktueller denn je.

    Der Witz bei der Sache ist doch, es ist ja überhaupt kein Vermögen errechnet worden, sonderrn lediglich behauptet worden, es sei denn bomi verschweigt uns eine evtl. vorhandene zweite Seite des Bescheids :confused:

    § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
    (4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen


    Soweit das SGB II, hier wird offensichtlich durch bloße Annahme ein Vermögen kontruiert, nach dem Motto, das ist Ihr Haus und das ist Vermögen, nein nein, so geht das nicht, da hat jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht.

    Anders ausgedrückt, die Steuerrückzahlung kann er voll behalten, bekommt aber keine Stütze bzw. muß diese zurück zahlen, für den Monat des Zuflusses


    Beispiel :
    Regelleistung : 359,-- €
    Steuerrückzahlung : 1.000,-- €
    Zufluß : Juli
    Regelleistung Juli : 0,-- €
    Regelleistung : August : 359,-- €
    usw..


    Einwände ?

    Bringe jetzt bitte nichts durcheinander, zunächst einmal hat die Arge zu beweisen, daß ein Vermögen vorhanden ist, dazu holt sie sich ein Verkehrswertgutachten vom Gutachterausschusses des Landkreises ein, das liegt auch nicht auf der Bank oder sonstwo, das hat die Arge, laß es dir aushändigen.
    Mit Schätzungen oder Annahmen da wäre ein Vermögen, ist das nicht getan.
    Der Bescheid muß das alles enthalten, da muß dann auch drin stehen, ob und was gezahlt wird und wie, als Beihilfe oder Darlehen, sonst kannst du doch gar nicht Widerspruch einreichen, wenn du nicht weißt wogegen.

    Wenn du schreibst, daß die Kreditschulden höher sind als der Verkehrswert, was eher unwahrscheinlich ist, dann hast du kein "Vermögen", defintiv nicht. Hat man dir ein Vermögen ausgerechnet ? Das würde mich interessieren und wie hoch ist das Vermögen? Gibt es eine Verkehrswertermittlung? Wie das gerechnet wird, weißt du? Sonst nachfragen.
    Hier ein grober Plan : Verkehrswert ./. Belastungen (Grundbuch) ./. Freibeträge