Genau meine Meinung, niemand kann vorher sagen, was genau dabei raus kommt, also eine Art von Lotterie
Beiträge von Catweezle
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Was soll man dazu sagen, zu vermuten ist, daß du den Job los bist. Da hilft wohl nur ein Gespräch mit deinem Sachbearbeiter, die werden sich aber für deine Schulden nicht interessieren.
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Ich denke, du bist falsch verstanden worden, ich jedenfalls sehe dich nicht als Erbschleicher und meine, falls es sonst kein Einkommen gibt, daß Anspruch besteht. Wegen des Erbes solltest du gründlich vorbereitet sein und dieses Urteil ggf. vorlegen.
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...nur, die Seite läßt sich nicht öffnen
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Nach dem was er schreibt, sollte er mit nur 400,-- auf dem Sparbuch und sonst keinen weiteren Einkünften hilfsbedürftig sein, weil er seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Da gibt´s doch die Schauspielerin, die ihr Gespartes in den Sand gesetzt hat und jetzt Hartz IV bezieht.
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Gute Frage, zunächst ist das Ganze eine reine rechnerische Theorie, um nun exakte Fakten zu bekommen, muß man real verwerten, probeweise geht ja nun mal nicht. Nur dann kann es passieren, das mehr wie 10 % minus als Ergebnis raus kommen. Nur, was ist denn nun ein Substanzwert, der Verkehrswert?
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Stimmt genau, das nennt sich "Arge-Probezeit" :D, hier im Forum deiner Wahl war das schon mehrfach Thema
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Zu diesem Fall gibt es ein höchstrichterliches Urteil, das Haus läßt sich nicht verwerten, weil die Oma noch drin wohnt und Nießbrauchsecht hat, viel Spaß beim lesen
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Die Frage war :
Was sind "aufgebrauchte Mittel"?Die "Weisheiten" stehen im Gesetz
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Hallo, die "Unwirtschaftlichkeit" eines Vermögens steht im Zusamenhang mit dem Begriff "Substanzwert", der Substanzwert ist "die Summe der aufgebrauchten Mittel", aber was sind "aufgebrauchte Mittel"?
§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
6.Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit
Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der unter Beachtung der Kosten einer Verwertung erzielte Erlös (bzw. der Verkehrswert) aus einem Vermögensgegenstand mehr als 10% unter der Summe der hierfür aufgebrachten Mittel (Substanzwert) liegt. -
Es ist ja so, daß ein Darlehen gewährt wird, z.B. wenn eine nicht selbst genutzte Immobilie nicht sofort verwertbar ist, hier ist der Fall so, daß die Immo selbst genutzt wird und auch nicht verlangt werden kann, diese zu verwerten. Ich folge mal der Argumentation der Arge "Sie müssen ja nicht verwerten und haben deshalb keinen Anspruch auf Darlehen." So ungefähr wird die Diskussion verlaufen.
Evtl. greift hier der § 23 -
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bsg&Art=en
Vielleicht findest hier was, unter "Text" gibst du ein Stichwort ein, mußt aber viel lesen
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Nicht, das wir uns falsch verstehen, das "outen" bezieht sich auf die Tätigkeit, nicht auf die Tatsache Alg II beantragen zu müssen.
Ich wünsche mir die baldige Rückkehr von Claudia, das belebt das Forum. -
Ich verstehe schon, daß du ärgerlich bist, denn das letzte Gehalt sollte ja eigentlich Ende Dez. fällig gewesen sein, das mit dem Zuflußprinzip ist in deinem Fall mehr als ungerecht und so auch nicht nachvollziehbar. Du bist leider doppelt bestraft worden.
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Hallo, ich sitze jetzt aber auch zwischen zwei Stühlen, einerseits der gehobene Dienst mit sicherlich nicht schlechtem Einkommen, andererseits Hartz IV-Empfänger, wie habt ihr das hin bekommen ?
Trotzalledem Hut ab vor der Courage sich zu outen, davon wünsche ich mir mehr (Interna bitte zu mir, warum? Nur intern).
Warum müsen beide Partner Geld verdienen, wenn sie denn einen Job finden oder haben, das kommt auf den Lebensstandard an, reicht die Suppenküche, genügt ein Gehalt als Fahrradkurier für die Arge, möchte man einigermaßen leben, muß man gesund bleiben, unter 30 Jahre alt, die Berufserfahrung eines 60-jährigen und nicht mehr als 1000,,-- brutto verdienen wollen. -
Nein nein, nicht so kompliziert, da sollen auch keine Beiträge rein, kein wenn oder doch oder aber, sondern schlicht einfach das was konkret geregelt ist und nicht daran zu rütteln ist, wäre meine Vorstellung.
Ich sehe da z.B. wie groß darf die Wohnung sein, wie hoch darf die Miete sein, wie rechne ich das Alg aus, wie berechne ich ein Vermögen, wo finde ich die Adressen der Regionaldirektion, wo finde ich die Adressen von RA die sich mit SGB auskennen und und und
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Genau und wenn das dann so weit ist, stiftest du die Kohle an das Forum und wir machen uns ´nen bunten Abend.
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http://www.sozialleistungen.in…v-und-erbschaft-4174.html
Da gibt es auch eine Erbschaft, wenn auch der Betrag höher ist, unten hat ein Benjamin meiner Meinung nach das gut dargestellt.
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Keine weiteren Meinungen ??? Auch nicht vom Chef ?
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Also ich war und bin kein "Genosse" , aber meine Darlegung ist wohl richtig, daß es eine Erbschaft ist und bei 600,-- eine minimale Erbschaft, da wäre locker mit Freibeträgen nichts zu holen.