Dieses Forum nennt sich Sozialleistungen und nicht Jugendbetreuung, wenn dir das Gehalt in deinem Alter zu niedrig ist um sich eine eig. Whg. zu mieten, dann zieh in eine möblierte Wohngemeinschaft.Du hast doch alles, ein Bett, einen Fernseher, Schreibtisch, dann sparst du auf einen Schrank, alles klar?
Beiträge von Catweezle
-
-
Sind es wirklich nur 8 m² zu viel? Dann bestünde durchaus die Möglichkeit, diese 8 m² aus eig. Tasche zu bezahlen, wenn sie noch nicht abbezahlt ist.
-
Wenn du nicht nach fragst, kann das dauern, wenn du fragst und fällst den Leuten auf den Wecker, geht das schneller, allerdings bekommst du dann zur Antwort, wir haben hier einige Widersprüche und können nicht zaubern, dann entschuldigst du dich für den Anruf und legst auf, das wirkt.
-
Wen gilt es zu pflegen?
-
Das "nö" bezieht sich auf die Frage, ob es als Einkommen zu berücksichtigen gilt, nö, ist kein Einkommen.
-
Nö, es geht um Kinder die behindert sind?
-
Wozu das Telefon notwendig ist, hahaha, da würde ich mal fragen, ob es einen Zuschuß gibt für die Volkshochschule für den Kurs "Trommeln und Rauchzeichen"
-
Moin Kerstin, deine Situation ist mir bekannt, sie ist schwierig und will wohl bedacht zu Ende gedacht werden, denn es kann sein, daß du in einen Kreislauf gerätst, wo dann alle Beteiligten plötzlich und unerwartet in den Dunstkreis der sog. Sozialgesetzgebung geraten, obwohl du die Absicht hast, dein Leben vorübergehend alleine zu gestalten.
Um deine Frage zu beantworten, muß man natürlich wissen, wie es bei euch mit Vermögen aussieht, ein Haus? -
Die Weisung der BA (kommt von "Weise" oder weise sein) spricht von "besonderer Härte", es gibt auch den Ausdruck "unbillige Härte", beides sind Gummibegriffe, sprich Auslegungssache und da liegt der Hase im Pfeffer. Da hilft in der Tat ein "Fachanwalt", wenn der Beratungsschein "genehmigt" wird, auch hier legen die Amtsgerichte unterschiedliche Kriterien zugrunde und blocken gerne ab.
-
-
Meiner Meinung nach besteht Anspruch auf Alg II (Hartz IV) für die Zeit vom 01.08.- 23.08.09, wenn die Voraussetzung gegeben ist, also Hilfsbedürftigkeit.
Evtl. ist die Sache so, daß bei der Arge keine Lust besteht für 23 Tage den Antragsaufwand zu betreiben. -
Was Bine schreibt ist korrekt, wer Alg I bezieht bekommt Gründungszuschuß zur Existenzgründung, so die offziellen Begriffe, neun Monate lang gibt´s Zuschuß in Höhe des Alg I + 300,- für Sozialversicherungsbeiträge, danach gibt´s auf Antrag sechs Monate lang 300,-- für die Sozialversicherung.
-
Bevor du einen Kunden anrufst, frage vorher den SB ob du das darfst, das ist echt eine Frechheit. Nächstes mal mußt du auch noch einen Tagesbericht abgeben, was du so den ganzen Tag gemacht hast.
-
-
Nach neuesten Meldungen, hat man bei Hartz IV das Nachsehen beu der Abwrackprämie, ist als Einkommen zu rechnen, obwohl man sie gar nicht bekommt, da gehört schon eine gewisse Intelligenz dazu, um das zu kapieren.
-
Keiner hört (liest) mir zu
Es ist ja bereits mehrfach kritisiert worden, zu recht, daß neue User drauf los schreiben, dann tauchen Fragen auf, die mehrfach beantwortet wurden und dann sind die Leute weg vom Fenster, das ist ärgerlich.Es gibt Dinge, die stehen nun mal fest, was ist eine Bedarfsgemeinschaft, wie groß darf die Wohnung sein, muß ich eine Hausdurchsuchung akzeptieren, wie hoch ist die Regelleistung überhaupt, wo finde ich einen Anwalt, welches Sozialgericht ist für mich zuständig, wie setze ich eine Klage auf, was ist das Zuflußprinzip usw. usw. usw.
-
Da blicke ich immer noch nicht durch, das klingt irgendwie so : Das Feuerwehrfest beginnt um 14:00, falls es um 14:00 regnen sollte, findet die Veranstaltung um 10:00 im Saal statt.
-
Hallo, Hartz IV und Alg I sind zwei versch. paaar Schuhe.
-
Zunächst einmal, was ist aktueller Stand, Alg I oder Alg II ? Das liest sich wie Tohuwabohu, von dem 50,-- und von dem viell. 100,--. Wenn das stimmt, das Alg I Anspruch besteht, dann gibt es auch Vorschuß und was ist eigentlich das Sozialamt, das ist doch die Arge, oder nicht?
-
Sollte genügen