Du hast doch sicher ein Firmenkonto, wo das Geld einfließt, zudem wirst du sicher aufgefordert eine EÜR zu machen und vor zu legen.
Beiträge von Catweezle
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DANKE, sehr hilfreich
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Das ist eine klare Aussage, danke. Was bedeutet das V hinter der 23, im SGB gibt es nämlich nur § 23, also ohne V.
Dann noch die Frage zur BA-Weisung, gibt´s die nachzulesen, wo? -
Nun, im § 12 steht aber nichts davon, ob und wie lange Darlehen gewährt wird oder zu gewähren ist.
Mein Fazit : Gummiparagraph, Auslegungssache -
Das steht aber nun im Gegensatz zu den Ausführungen von Philipp.
Beispiel : Vermögen ist ein Haus, weil es nicht sofort verwertbar ist, gibt´s Darlehen. Die Arge rechnet ein Vermögen abzgl. Freibeträge (Schonvermögen) von 10.000,- € aus.
Nach 20 Monaten Darlehen (=10.000,- €) ist das Vermögen verbraucht, das Haus ist noch nicht verwertet worden, danach gibt es weiter Darlehen? Das kannn nicht sein, wovon soll denn das Darlehen, das über die 10.000,- hinaus läuft zurück gezahlt werden? Schuldenfalle!!! -
Aha, wo doch sonst alles geregelt ist, ist dieses ohne Regelung eine klare Voraussetzung, ok.
Es gibt z.B. ein Vermögen von 10.000 €, Regelleistung 359 € + Miete 141 € = 500 €, um es einfach zu rechnen. Demnach gibt es 20 Monate Darlehen und danach "normale" Stütze, richig? -
Sollte man meinen, nur wo steht das genau?
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Hallo, wie lange wird eigentlich Darlehen gezahlt, wenn man "vermögend" ist?
Angenommen die Arge rechnet ein Vermögen von 10.000,-- € aus, dann kann sie doch nicht dauerhaft nur Darlehen gewähren. Ich denke mal Darlehen wird so lange gezahlt, bis das "Vermögen" (10.000,--) verbraucht ist, isr das so richtig? -
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bsg&Art=en
Da guckst du mal rein, mach das, soll und kann dir nützen, gib verschiedene Stichworte ein, z.B. Ausland oder Rente, um dich nicht dusselig zu lesen, gibst du oben im Explorer unter "Bearbeiten" >unter dieser Seite suchen wiederum ein Stichwort, dann liest du dich ein, wenn du was findest, druck es aus und präsentiere das der Arge, beobachte genau den Gesichtsausdruck des Empfängers und mache ein Foto :p
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Wenn du sie selbst nutzt, kann dich keiner raus schmeißen, wenn sie denn angemessen klein oder groß ist.
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Oha, ihr wollt Schulden machen, damit die Arge weniger zahlt
Glaubt ihr wirklich, die Arge zahlt die Schulden zurück. -
Nun, ist doch ganz einfach , du bist ein "vermögender" Mensch, ob du an das Vermögen ran kommst oder nicht ist für die Arge zunächst zweitrangig. Deshalb gäbe es vermutlich ein Darlehen, eben weil du nicht ran kommst und es nicht verwerten kannst. Diese Logik kann man verstehen, muß man aber nicht, weil sich durch das Darlehen Schulden anhäufen, die du dann bei einer Verwertung abzahlen darfst, unter Umständen bist du dann längst pleite.
Nun kommt die Unwirtschaftlichkeit und der Härtefall ins Spiel, d.h. für dich ist der springende Punkt zu vermeiden, das dein "Vermögen" verwertbar ist und da kann es sein, daß du dich dusselig redest, weil es Ermessenssache ist.
Falls du das nicht kapierst, mache dir keine Sorgen, das kapiert kein Mensch. -
Hallo, das was Philipp schreibt, will sehr gut vorbereitet sein, unwirtschaftlich und Härtefall sind Ermessensspielräume, die der Gesetzgeber zwar mit gutem Willen so vorgesehen hat, die aber reine Auslegungssache sind und da fängt das Problem schon mal an.
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Auf was für Ideen die Damen und Herren kommen, unglaublich. Ich nehme mal an, die Whg. wird privat vermietet, da geht die Arge es gar nichts an, wie, warum und an wen vermietet wird.
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Wat´n für ´ne Rentenversicherung?
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Da hilft ein Anruf im Ministerium für Arbeit, Stichwort ausl. Staatsbürgerschaft.
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Aha, nun ist klar, deine Freundin bekommt die Stütze und die Freunde von der Arge suchen nun nach einer Zahnbürste, wo dein Name drauf steht. Ist doch klar, daß deine Freundin keine Herrenunterhosen trägt, oder? Falls du dort übernachten solltest, wäre es idealerweise das Beste, du erscheinst in Frauenkleidern, so, nun weisse Bescheid Schätzelein :):):)
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Der sicherste Weg ist ein Attest
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Tipp: Zahle dem Vermieter aus eig. Tasch die Differenz. Hole Vergleiche für Mieten mit "zumutbarer" Größe.
Zwei Mietverträge, oder separate Absprachen, wenn der Vermieter eine Privatier ist. -
Würde mal sagen, du gehst mal zum Onkel Doktor, dann läßt du dir ein Attest ausstellen, nur....mein Lieber, in der Berufsschule Kopfschmerzen bekommen, das ist keine Krankheit.