Korrekt, bloß nicht erwähnen, daß ein Verkauf ansteht, dazu gehören immer zwei, die das vorhaben.
Ich würde die Hütte zunächst behalten, falls sie zu groß sein sollte, ein Zimmer vermieten,z.B. an die Tochter
Beiträge von Catweezle
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So kompliziert ist das gar nicht Ist es doch, nur ist man nicht ganz bei der Sache, wenn die Dinge aus dem Ruder laufen. Wir stellen fest : Jeder hat ein halbes Haus, du wohnst drin, zahlst aber nichts dafür, erstmal kein Anspruch auf Mietzuschuß, erstmal.
Du bleibst wohnen, eine selbtsgenutzte Immobilie ist nach dem SGB 2 kein Vermögen, was man verwerten muß, darf nicht zu groß sein, nach altem Recht.
Du bekommst Unterhalt, von dem Unterhalt zahlst du Miete an deinen Ex, hebt sich im Grunde wahrscheinlich auf, die Miete zahlt aber (wahrscheinlich) die Arge, ist halt ein Rechenexempel.
Also so ungefähr wird es laufen, Antrag stellen und die "Experten" von der Arge werden schon was passendes finden, auf alle Fälle hast du dann schon mal eine Grundlage was Sache ist. -
Wie sind denn die Eigentumsverhältnisse an dem Haus?
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Völlig richtig, warum sollte das anders sein, du müßtest dich dann ja mit deiner Mutter juristisch auseindersetzen, das gibt nur böses Blut
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In dem Ort deines Vertrauens gibt es sicherlich Al-Selbsthilfen, nur, erwarte nicht so viel, die können auch nicht alles wissen, dein Fall ist halt zu kompliziert.
Grob gerechnet bekommst du nach Auszug die Regelleistung und Miete, wenn das Haus ihr gehört, kann sie ja drin wohnen bleiben, nach aktueller Rechtsspechung sollte sie angemessen groß sein. Man müßte jetzt Einzelheiten wissen, um zu ermitteln, ob sie ebenfalls Regelleistung bekommt oder als Darlehen. -
Das neue Schonvermögen betrifft allerdings nur die verbindlich der Altersvorsorge dienen, also das was jetzt 250,-- € ist. Das "normale" Schonvermögen, jetzt 150,-- € bleibt so, lt. Koalitionsvertrag. Wenn das nun Gesetz wird, wird ja erst noch beraten und beraten und beraten und bevor das durch den Bundesrat ist, gibt es hoffentlich weitere Verbesserungen
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Kann mitunter auch an der Bank liegen
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Jetzt mal Butter bei die Fische, was heißt nun angerechnet und verteilt, daß diese Regelung für Steuererstattungen gilt, ist an sich schon mal "Diebstahl", denn diese zu viel gezahlten Steuern aus dem Vorleben eines Erwerbstätigen, sind und bleiben zu viel gezahlte Steuern in der Vergangenheit, das ist kein Einkommen, das sind einbehaltene Steuern, die dann bei einer Erklärung erstattet werden.
Nun zur "Anrechnung", wer 100,-- € Erstattung bekommt, bekommt 100,-- € weniger Alg2??? Ist das so ??? -
Siehste, meine ich doch gelesen zu haben. Das ist nicht nur ungerecht, das ist eine Sauerei, meine Meinung, denn was man mal an Steuern zu viel gezahlt hat, durch eigene Hände Arbeit, wird dann wieder einkassiert. Es waren ja zu viel gezahlte Steuern während einer Beschäftigung.
Aber das wird ja demnächst besser -
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Wir halten mal fest : Gem. Zuflußprinzip gibt es keine Stütze in dem Monat, in dem der Zufluß statt findet, egal welche Höhe, danach, den nächsten Monat gibt es wieder Stütze.
Jemand anderer Meinung ? -
Im Bescheid steht nichts, es geht um eine zu erwartende Erstattung, man muß ja vorbereitet sein.;)
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An alle Vermögenden mal eine interessante Umfrage :
Zur Ermittlung des Vermögens (Immobilien) wird wie folgt ermittelt :
1. Verkehrswert minus
2. Belastungen (Kredite auf das Haus) minus
3. Freibeträge (150,-- pro Lebensjahr, zusätzlich 750,-- € für Anschaffungen)Gibt es weitere sog. dingliche Belastungen (Hypotheken, Grundbucheinträge),
sind auch diese abzuziehen.Nun die spannende Frage, welcher Betrag ist für die weiteren dinglichen Belastungen maßgebend :
1. Kapital per Antragstellung oder
2. Kapital + Verzugszinsen (Gesamtbetrag) per Antragstellung oder
3. Eingetragene Grundschuld im Grundbuch -
Ich habe gegurgelt, ich konnte aber nicht feststellen, daß in einem Beitrag oder einem Bericht von einem einmaligem Zuflußprinzip die Rede ist und das nach dem Zufluß einen Monta später wieder Alg2 gezahlt wird.
Ich möchte nochmal darauf zurück kommen, was oftmals als "Gegenrechnung" bezeichnet wird, manche sagen, der Zufluß wird auf das Jahr oder Vierteljahr gegen- oder angerechnet, soll heißen, man bekommt erst wieder die Zahlung, wenn der Zufluß verbraucht ist, in Höhe der Regelleistung.Dazu nochmal mein Beispiel : Steuererstattung 1.500,-- im Oktober, bei einer angenommenen Regelleistung von 500,--, bekäme man drei Monate keine Regelleistung, sondern erst wieder im Januar.
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Sicher ? Ganz sicher ? Man redet doch davon, daß die Einnahmen "gegengerechnet" werden, solange bis die Einnahmen die Höhe der Regelleistung verbraucht hat.
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Hat sonst niemand fundierte Kenntnisse ?
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Streng genommen ist eine Steuererstattung das Geld, das man während einer Beschäftigung an Steuern zu viel gezahlt hat. Wenn es nun angerechnet wird, zahlt man praktisch die zu viel gezahlte Steuer wieder zurück, gerecht ist was anderes, aber das wäre ein anderes Thema.
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Weiß das keiner ?