Tut mir echt leid, ich fühle mit dir. Leider kommt man auch in solchen Situationen nicht umhin an die Zukunft zu denken und das tust du ja auch. Die Heirat wäre insofern ein Thema, da du dann Witwenrente bekommen würdest. Jetzt schon ausziehen wäre wohl zu früh
Beiträge von Catweezle
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Ich kann gut nachvollziehen, wenn jemand von heute auf morgen in die Misere gerät und nicht weiter weißt, trotzdem bin ich der Meinung "hilf dir selbst, sonst hilft dir keiner". In manchen Foren steht z.B. oben drüber "Bevor du schreibt, gucke bitte ob das Thema schon mal behandelt wurde"
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Genau, ähnlich hatte ich schon mal unter "Verbessserungsvorschlag" weiter unten geschrieben, ich denke, wenn sich das häuft antwortet keiner mehr und das Forum verödet langsam
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Genau das meine ich, die Unselbständigkeit oder Bequemlichkeit ist auffallend, nach dem Motto, ich will Alg2, bekomme ich was? Was muß ich tun ?
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Wie es heißt es doch so schön "Ich hätte da gerne mal ein Problem".
Irgendwas mußt du schon selbst machen, du kannst jetzt bitte nicht verlangen, daß wir dich an die Hand nehmen und zum Onkel Doktor gehen -
Das gibt´s beim freundlichen Arbeitsamt
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Ohne Bescheid geht gar nichts, zumindest muß weningstens eine Begründung angegeben werden
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Bei medizinischer Identikation (oder wie heißt der Begriff?) wird nicht gekürzt, d.h. ab zum Onkel Doktor, der muß ein Attest ausstellen und bescheinigen, daß eine Fortführung der Arbeit aus med. Gründen nicht möglich ist. Es gibt sogar, welch ein Wunder, auch hier ein Formular für.
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Hallöchen, ich habe den Eindruck, daß hier im Forum, wo durchaus mit Sachverstand und Engagement geantwortet und verwaltet wird, in letzter Zeit Fragen auftauchen, wo man manchmal den Kopf schütteln muß, in etwa so, gehört mein Hund auch zur Bedarfsgemeinschaft, er ist zwar Untermieter, weil er im Körbchen schläft, bekommt aber regelmäßig sein Fresserchen.
Das Beispiel ist zwar völlig daneben, soll aber ausdrücken, das so oder ähnlich es schon mal Diskussion war, nämlich in der Gestalt, daß man hilfreich antwortet und schwupsdiwups ist der Der oder Die dann wieder vom Acker.
Ich bin der Meinung, das Fragen wie : Wo stelle ich einen Antrag auf Alg2 in Zeiten von Internet und insbesondere deswegen weil es schon fast Volkesthema geworden ist, hier nicht rein gehören, sonst "müllt" sich das Forum zu.
Andere Meinungen dazu, gerne. -
Mäßige bitte deinen Ton, die Fragestellerin könnte vermutlich deine Mutter sein. Die Aussage, der Umzug sei unabwendbar ist Blödsinn und verbreitet nur Panikmache, jedenfalls ist es nicht in meinem Interesse das die Fragestellerin eine "angemessene" Wohnung neu sucht, deshalb spreche ich dir ab, daß du in aller Namen hier schreibst.
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Bedarfsgemeinschaft
Hartz IV:
Für die Hartz 4 Emfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, wird der Arbeitslosengeld 2 (ALG-II) Anspruch zusammen ermittelt. Dem gesamten Anspruch aller Personen wird das vorhandene Einkommen und Vermögen aller Personen gegenübergestellt. Die Logik lautet: Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft minus Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ergibt den ALG-II-Zahlbetrag.Bedarfsgemeinschaft
Zur Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).Unter 25?
Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die Eltern zur BG. Kann ein Kind unter 25 Jahre seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, dann wird es aus der Rechnung ganz herausgenommen. Das "zuviel" vorhandene Einkommen oder Vermögen des Kindes darf aber nicht bei den Eltern angerechnet werden.Besonders wichtig: Eltern können seit 2005 von den Ämtern nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn ihre erwachsenen Kinder nicht mehr zuhause Leben und ALG II erhalten (mit der oben genannten Ausnahme der unter 25-Jährigen in Erstausbildung). Umgekehrt müssen erwachsene Kinder auch nicht für die Hilfeleistungen an ihre Eltern aufkommen, wie es bisher beim Bezug von Sozialhilfe galt.
Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?
Wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass man von diesen finanziell unterstützt wird, soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.Tipp: Wer faktisch keine Unterstützung erhält, kann der Unterstützungsvermutung des Amtes widersprechen. Dies sollte bei Antragsabgabe geschehen, am besten schriftlich!
Hartz IV & Wohngemeinschaften
Klassische WGs sind weder Bedarfs- noch Haushaltsgemeinschaften. Allerdings werden WG -Bewohner sehr schnell "verdächtigt", sich gegenseitig finanziell zu unterstützen.Dazu muss nachgewiesen werden, dass man kein gemeinsames Kind hat, keine Kinder oder Angehörige eines Partners gemeinsam im Haushalt betreut oder versorgt, kein gemeinsames Konto bzw. Kontovollmachten besitzt und kürzer als ein Jahr zusammenlebt. Allein an der letzten Hürde scheitern schon reine Zweck- Wohngemeinschaften, die nun wirklich nicht füreinander einstehen (wollen)!
Tipp: Falls das Amt bei Dir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, obwohl die Beteiligten gar nicht gewillt sind, finanziell füreinander einzustehen, dann solltest Du dich mit Widerspruch und Klage wehren. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Neuregelung und insbesondere die Ein-Jahres-Frist beim Zusammenleben rechtmäßig sind.
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Der Link funktioniert nicht "Die Seite kann nicht angezeigt werden"
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Mitunter gibt es SB, die nicht wissen, was eine EÜR ist, man muß davon ausgehen, daß ehemalige Telekommitarbeiter, die dort hin verfrachtet wurden, so was nicht kennen und auch nur mit einem Crashkursus ausgebildet wurden, ist so.
Du mußt erklären, daß "E" Einnahmen sind, daß "Ü" Überschuß bedeutet und "R" Rechnung, da aber
ein "A" für Ausgaben fehlt, ist so mancher überfodert.
Wenn du erklärst, daß Porto eine Ausgabe ist, also ein "A" und kein "Ü", dann könnte es sein, daß es ein Aha geben könnte, do you understand -
Für so was gibt es die freundliche Hotline : "Sie sperechen mit Ihrer Bundesagentur für Arbeit, was kann ich Ihnen antun"
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Ja, Kannst du
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Das bleibt geheim,Stasi liest mit
Am liebsten gleich gegen die ganze Arge -
und sonst, hat keiner eine Meinung oder ähnliches bereits hinter sich ?
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Das kannst du vergessen, die Kd-Reaktionsmanager in den Regionaldirektionen leiten lediglich weiter, an wen, an die Arge selbst, zu dem Reaktionsmanagement der Arge, die kann sich richtig schön selbst rechtfertigen und in Nürneberg verhält sich das ähnlich, die reichen auch lediglich weiter.
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Zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerde hat sich laut "Suchen" noch niemand geäußert. Ist das eigentlich eine mögliche Maßnahme gegenüber einer Arge? Wenn eine Arge offensichtlich keine richtige Behörde ist, z.B. wenn sie eine GmbH ist. Dann, wo landet dieser Schrieb bzw. an wen schickt man so was, wer ist für so einen Laden die übergeordnete Stelle, denn es gibt eine Fachaufsicht,, das wäre dann wohl die BA und eine Rechtsaufsicht, das wäre beispielsweise eine Kommune.
Da bin jetzt mal neugierig, wer das weiß -
Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich eine "medizinische Unzumutbarkeit" attestieren lassen, dafür gibt´s sogar, wen wundert´s nicht, ein Formular.